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Siemens, 6ES5460-4UA11, 6ES5 460-4UA11, SIMATIC S5, ANALOGEINGABE 460

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eBay-Artikelnr.:404356165052
Zuletzt aktualisiert am 07. Mär. 2024 13:06:41 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand ...
Herstellernummer
6ES5460-4UA11
Marke
Siemens
Modell
Simatic S5
Herstellungsland und -region
Deutschland
Plattform
S5

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

AS-EC Industrieelektronik Inh. Helmut Vollmer
Helmut Vollmer
Becheltestraße 36
58089 Hagen
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT94843291332 94+
:xaF657463713320
:liaM-Eue.ce-sa@ofni
USt-IdNr.:
  • DE 269992480
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
 
1. Geltung der Bedingungen
 
(a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbeziehungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, Lieferungen und Leistungen, die zwischen dem Kunden und AS-EC Industrieelektronik ohne gleichzeitige Anwesenheit des Kunden und unserer Mitarbeiter geschlossen werden (z.B. mittels elektronischem Bestellsystem, E-Mail, Fax, Telefonbestellung, Brief).
 
(b) Sofern nicht andere AGB ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, gelten ausschließlich unsere AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird – vielmehr wird auch für die Zukunft Ihrer Einbeziehung widersprochen.
 
(c) Abweichungen und Abänderungen von den AGB werden erst mit schriftlicher Bestätigung des Inhabers H. Vollmer wirksam. Mitarbeiter/Vertreter sind nicht berechtigt, mündlich Änderungen, Zusagen oder Garantien zu vereinbaren.
 
2. Lieferzeiten, Teillieferungen
 
(a) Ist die Nichteinhaltung bzw. Verzögerung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von der AS-EC Industrieelektronik nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich die AS-EC Industrieelektronik bei Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.
 
(b) Bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als den in Ziffer 2 a) genannten Gründen besteht - sofern die Verzögerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist - ein Rücktrittsrecht lediglich für den Kunden. Für den Rücktritt durch den Kunden ist erforderlich, dass er der AS-EC Industrieelektronik schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.
 
(c) Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist die AS-EC Industrieelektronik berechtigt, Teillieferungen zu erbringen, soweit dadurch nicht die Interessen des Kunden unangemessen beeinträchtigt werden.
 
(d) Die Regellieferzeit beträgt, sofern kein gesonderter Liefertermin genannt wurde 3-5 Werktage, jedoch spätestens innerhalb von 30 Tagen. Bei Lieferverzögerungen über die Regellieferzeit hinaus werden wir sie umgehend informieren.
 
3. Lieferung, Transport, Gefahrtragung
 
(a) Soweit Waren an den Kunden versandt werden, geht mit der Übergabe an das Transportunternehmen die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die AS-EC Industrieelektronik zusätzliche Leistungen, z. B. Transportkosten oder Anfuhr, übernommen hat.
 
(b) Durch die Übergabe an das Transportunternehmen wird die AS-EC Industrieelektronik von ihrer Leistungspflicht frei. Der Transport der Ware geschieht vorbehaltlich einer gegenteiligen Vereinbarung auf Gefahr und für Rechnung des Kunden. Das Transportunternehmen wird mangels einer entsprechenden Vorgabe des Kunden von der AS-EC Industrieelektronik unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der billigsten und schnellsten Versandart bestimmt.
 
(c) Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist die AS-EC Industrieelektronik berechtigt, den ihr entstandenen Schaden zu verlangen, wobei dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.
 
(d) Eine Transportversicherung wird die AS-EC Industrieelektronik nur auf besondere schriftliche Anweisung auf Rechnung des Kunden abschließen.
 
4. Vertragsabschluss
 
(a) Sämtliche Angebote der AS-EC Industrieelektronik sind freibleibend. Ein Vertragsabschluss erfolgt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung durch die AS-EC Industrieelektronik.
 
(b) Die AS-EC Industrieelektronik wird nur dann Vertragspartner, wenn innerhalb des Bestellvorgangs über das Internet nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass hier keine Angebotsvermittlung zu Drittunternehmen getätigt wird.
 
(c) Fallen Liefer- und Versandkosten an, werden diese im Rahmen des konkreten Angebots gesondert ausgewiesen. Die gilt insbesondere auch für Lieferungen ins Ausland, wobei evtl. anfallende Zollkosten zu Lasten des Käufers gehen und gesondert berechnet werden.
 
(d) Individuelle Angebote werden fallweise ausgewiesen. Alle unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und zzgl. Versandkosten.
 
(e) Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware nach Ablieferung bzw. Übergabe zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der AS-EC Industrieelektronik unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Die AS-EC Industrieelektronik behält sich vor, die Stornierung von falsch bestellter Ware durch den Käufer zu verweigern. Entsprechend anders lautenden Vorschriften und Vorbehalten des Käufers wird hiermit widersprochen.
 
5. Gewährleistung, Untersuchungspflichten
 
(a) Die AS-EC Industrieelektronik übernimmt im Rahmen der folgenden Bestimmungen für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfristen die Haftung dafür, dass Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen Sinne sind.
 
(b) Offensichtliche Mängel sind spätestens 8 Tage nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist erforderlich, dass der kaufmännische Kunde seinen nach §§ 377, 378 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
 
(c) Nicht von der Gewährleistung umfasst sind Mängel und Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde die Vorschriften über Installation, Hardware- oder Softwareumgebung oder Einsatz oder Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
 
(d) Soweit ein Mangel der Lieferung oder Leistung vorliegt, ist die AS-EC Industrieelektronik nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Es wird zwecks Vorbeugung von Datenverlusten bei Reparatur oder Fehler der Ware die Durchführung regelmäßiger Datensicherungen empfohlen, da eine Haftung für derartige Folgeschäden ausgeschlossen ist. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der AS-EC Industrieelektronik. Ist die AS-EC Industrieelektronik zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder schlägt die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung mindestens zweimal fehl oder ist die Ersatzlieferung bzw. Mängelbeseitigung für den Kunden unzumutbar, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen (Wandlung) oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen.
 
(e) Um eine möglichst rasche Bearbeitung zu gewährleisten, sollte der Rücksendung der Ware eine Kopie der Rechnung/des Lieferscheines und eine detaillierte Fehlerbeschreibung beigefügt werden.
 
(f) Der Kunde sollte in diesem Zusammenhang die reklamierte Ware ordnungsgemäß, wenn möglich originalverpackt an die AS-EC Industrieelektronik zurückschicken. Für verursachte Schäden, aufgrund nicht ordnungsgemäßer Verpackung durch den Kunden, kann eine Haftung nicht übernommen werden.
 
(g) Die Abwicklung ungerechtfertigter Weise geltend gemachter Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche erfolgt gegen Berechnung der uns entstandenen Aufwendungen. Die AS-EC Industrieelektronik behält sich eine Weiterberechnung von Kostenpauschalen ihrer Lieferanten in diesen Fällen vor.
 
(h) Ware, die der Kunden nicht von der AS-EC Industrieelektronik bezogen hat, wird unbearbeitet und unfrei (oder gegen Versandkostenerstattung) zurückgeschickt.
 
6. Eigentumsvorbehalt
 
(a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von AS-EC Industrieelektronik einschließlich Zinsen, Finanzierungskosten und anderen Nebenkosten Eigentum von AS-EC Industrieelektronik.
 
(b) Der Kunde tritt ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Vergütungsansprüche (z. B. aus unerlaubter Handlung, Versicherungsansprüche) bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an die AS-EC Industrieelektronik ab.
 
(c) Die im Eigentum der AS-EC Industrieelektronik stehende Vorbehaltsware ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an die AS-EC Industrieelektronik abgetreten, wobei diese die Abtretung annimmt.
 
(d) Die Ware darf ohne Zustimmung von AS-EC Industrieelektronik weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Eine Pfändung oder sonstige Belastung durch Dritte hat der Kunde unverzüglich AS-EC Industrieelektronik mitzuteilen und AS-EC Industrieelektronik die zur Wahrung ihrer Rechte notwendige Hilfe zu leisten.
 
(e) Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist der Kunde zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt, soweit sie nicht im als Endabnehmer geliefert wurde. Der Kunde im kaufmännischen Geschäftsverkehr tritt jetzt schon seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie im Falle eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Abnehmers seine Aus- und Absonderungsrechte bis zur Höhe der AS-EC Industrieelektronik geschuldeten Beträge sicherungshalber an AS-EC Industrieelektronik ab.
 
7. Zahlung, Zahlungsverzug
 
(a) Der Kunde wird Zahlungen bezüglich seiner Bestellungen in den akzeptierten Zahlungsarten ausführen. Akzeptiert werden die Zahlungsarten die als Möglichkeiten zur Zahlung ausgewiesen sind.
 
(b) Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten der AS-EC Industrieelektronik geleistet werden, wobei Wechsel und Schecks ausschließlich erfüllungshalber angenommen werden.
 
(c) AS-EC Industrieelektronik ist berechtigt, die Form der Rechnungsübermittlung frei zu wählen; der Rechnungsversand kann als Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail erfolgen. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wird zugesichert.
 
(d) Gegenüber Ansprüchen der AS-EC Industrieelektronik kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
 
(e) Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist ein Zurückbehaltungsrecht und ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen.
 
(f) AS-EC Industrieelektronik ist berechtigt, für jede schriftliche Mahnung des Kunden 5,00 EURO Mahngebühr zu erheben. Der Kunde trägt die Bankgebühren für unberechtigte, von ihm verschuldete Rücklastschriften.
 
8. Außenwirtschaftsrecht
 
(a) Die gelieferten Güter können Komponenten und/oder Software enthalten, die den jeweils auf sie anwendbaren Exportkontrollvorschriften der Europäischen Gemeinschaft, der Bundesrepublik Deutschland sowie den Exportkontrollvorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich die Exportkontrollvorschriften der vorstehend genannten Länder zu beachten und nicht an die darin genannten kritischen Länder, an kritische Empfänger, an kritische Endverwendungen zu liefern.
 
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
 
(a) Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und der AS-EC Industrieelektronik bestehenden Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort der Sitz der AS-EC Industrieelektronik.
 
(b) Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Schwerte ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
 
10. Software, Literatur
 
(a) Bei Lieferung von Software bzw. Literatur gelten subsidiär und ergänzend zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen die besonderen lizenzrechtlichen und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der vorgenannten Ware wird deren Geltung ausdrücklich anerkannt.
 
11. Anwendbares Recht, Datenschutz, Wirksamkeit
 
(a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des einheitlichen Internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen) ausgeschlossen wird.
 
(b) Die AS-EC Industrieelektronik ist berechtigt, die ihr vom Kunden überlassenen Daten elektronisch zu speichern und für interne Zwecke weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert die Schriftform. AS-EC Industrieelektronik ist dann berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben, an Dritte, insbesondere an Kreditinstitute und Vertragspartner, weiterzugeben, soweit dies für die Auftragsabwicklung erforderlich ist. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden von der AS-EC Industrieelektronik beachtet.
 
(c) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
 
(d) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
AS-EC Industrieelektronik

AS-EC Industrieelektronik

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