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Chiptuning Box BMW 528i F10/F11 180 kW 245 PS von EWO-Tuning Eco Sprit sparen

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eBay-Artikelnr.:385006387936
Zuletzt aktualisiert am 13. Mär. 2024 13:20:21 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in der ungeöffneten Originalverpackung (soweit ...
Herstellungsland und -region
Deutschland
Hersteller
EWO
Einbauposition
vorne
Herstellernummer
30100495

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

EWO Handels GmbH
Wolfgang Ehlert
Mosaikweg 18
53489 Sinzig
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT11199924620
:xaF55599924620
:liaM-Eed.gninut-owe@ofni
USt-IdNr.:
  • DE 813047237
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen EWO Handels GmbH mit Verbrauchern
 
1. Geltung der Bedingungen, Vertragssprache
 
1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. EWO Handels GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen
 
1.2 Die Vertragssprache ist deutsch.
 
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich für den Geschäftsverkehr mit Verbrauchern und nicht mit Unternehmern.
 
1.4 Sollten Sie Unternehmer sein, gelten für Sie spezielle, andere AGB. Diese können Sie bei der Fa. EWO Handels GmbH anfordern oder auf der Internetseite www.ewo-chiptuning.de einsehen oder Herunterladen.
 
2. Angebot und Vertragsschluss
 
2.1 An Kaufanträge und sonstige Bestellungen ist der Käufer zwei Wochen gebunden. Sie erlöschen nur, wenn der Käufer sie widerruft. Führt die Fa. EWO Handels GmbH innerhalb der Frist oder bis zum Eingang eines Widerrufs die Bestellung aus, bedarf es keiner gesonderten Annahmeerklärung.
 
2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. Werden nicht bestimmte Eigenschaften ausdrücklich vereinbart, so liefert die Fa. EWO Handels GmbH Erzeugnisse handelsüblicher Qualität. Maß- und Analysenangaben stellen Näherungswerte dar, die geringfügig über- und unterschritten werden können.
 
2.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn uns Ihre Bestellung zugegangen ist (Antrag) und wir die Annahme erklärt haben. Letzteres erfolgt regelmäßig kurzfristig. Bei Versteigerungen kommt der Vertrag zustande, wenn Sie das höchste Gebot abgeben und die Versteigerung beendet ist.
 
EWO Handels GmbH
 
3. Lieferung und Leistungszeit
 
3.1 Angekündigte Liefertermine gelten, wenn keine Fixgeschäfte vereinbart worden sind, als bloß annähernd geschätzt. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als zwei Wochen überschritten, so kann der Käufer schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen setzen und nach ihrem Verstreichen vom Vertrag zurücktreten. Hat er keinen Liefertermin vereinbart, so bedarf es vor der Nachfristsetzung zunächst einer angemessenen Lieferfrist.
 
3.2 Der Fa. EWO Handels GmbH steht es frei, in Teillieferungen zu liefern,wenn dies dem Käufer zumutbar ist. Der Käufer ist verpflichtet, die Teillieferungen anzunehmen, die auch gesondert berechnet werden können. Fälle höherer Gewalt entheben die Fa. EWO Handels GmbH von der Lieferpflicht.
 
4. Versand und Gefahrübergang
 
Versandspesen gehen zu Lasten des Käufers. Soweit in unseren Konditionen vorgesehen, berechnen wir die Verpackung zum Selbstkostenpreis. Versandweg und Versandmittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen. Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrückliche Weisung und Kosten des Käufers vorgenommen. Transportschäden sind sofort beim Empfang der Ware protokollarisch gegenüber dem Ablieferer festzustellen und uns binnen einer Woche schriftlich mitzuteilen. Alle Rücksendungen des Käufers erfolgen zunächst auf dessen Kosten. Hat die Fa. EWO Handels GmbH den Grund der Rücksendung zu vertreten (Garantiefall, Gewährleistungsfall etc.) werden die Versandkosten dem Käufer erstattet. Die Fa. EWO Handels GmbH ist nicht verpflichtet, unfreie Sendungen entgegen zu nehmen.
 
 
5. Zahlungsbedingungen
 
5.1 Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen seit Rechnungsdatum zu begleichen. Die Fa. EWO Handels GmbH ist berechtigt, die Lieferung von einer Vorauskasse abhängig zu machen oder die Ware gegen Nachnahme zu liefern. Macht die Fa. EWO Handels GmbH hiervon Gebrauch, teilt sie dies dem Käufer innerhalb einer Frist von 14 Tagen seit Eingang der Bestellung mit. Erfolgt die Vorauszahlung nicht innerhalb einer von der Fa. EWO Handels GmbH gesetzten Frist, gilt der Vertrag als nicht zustandegekommen. Hierauf weist die Fa. EWO Handels GmbH bei Forderung der Vorauszahlung nochmals ausdrücklich hin.
 
5.2 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen fällig zu stellen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir zudem befugt, Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu verlangen. Fällige Geldforderungen sind – sofern der Käufer Unternehmer ist - mit 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber einem Verbraucher gelten die gesetzlichen Regeln.
 
6. Eigentumsvorbehalt
 
6.1 Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus den Geschäftsverbindungen mit uns getilgt hat, bei Zahlung mit Scheck erst bei dessen unwiderruflichen Gutschrift. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld verrechnet, auch bei anders lautenden Bestimmung des Käufers.
 
6.2 Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei der Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Käufer Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des realisierbaren Wertes der Vorbehaltsware.
 
6.3 Vor der endgültigen Bezahlung ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
 
6.4 Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein, oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen.
 
6.5 Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers nach unserer Wahl einen Teil des Sicherungsrechtes freigeben.
 
6.6 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die in unserem Eigentum stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.
 
7. Gewährleistung, Schadensersatz
 
7.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Beim Verkauf gebrauchter Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.
 
7.2 Für Ersatz oder und Ausbesserung leisten wir in der gleichen Weise Gewähr, wie für den Lieferungsgegenstand. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Minderung oder Rückgängigmachen des Vertrages zu verlangen.
 
7.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für solche Ansprüche des Kunden auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadenersatz, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind.
 
7.4 EWO Handels GmbH Werden gelieferte Teile in ein Kraftfahrzeug eingebaut und ist hierfür eine Betriebserlaubnis oder Abnahme erforderlich, so leistet die Fa. EWO Handels GmbH für die Erteilung keine Gewähr.
 
7.5 Mit Ausnahme der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sind Schadensersatzansprüche auf Vorsatz und grobes Verschulden beschränkt
 
7.6 Die Ansprüche des Käufers aus einer Garantie oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels bleiben unberührt.
 
8. Haftung für Folgeschäden bzw. Produkthaftung, Fahrzeuggewährleistung, Fahrzeughaftpflicht
 
8.1 Der Kunde ist darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die von Fa. EWO Handels GmbH angebotenen Leistungen, Produkte , Tuningmaßnahmen sowie die im Rahmen des Tuning vorgenommenen Veränderungen am Fahrzeug dem Motor, sowie dem Steuergerät oder den Steuerdaten zu einer Änderung der Leistungsdaten des Kundenfahrzeuges führen. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Motor und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate und Fahrzeugteile einer höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind und dies, physikalisch bedingt, zu einem höheren Verschleiß am Kundenfahrzeug führenkann. Insbesondere können sich Überbeanspruchungen und Dauerleistungen, sowie die durch das Tuning erreichte Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des Kundenfahrzeuges auf die Lebensdauer des Motors und seiner Aggregate auswirken. Fa. EWO Handels GmbH bietet deshalb die Möglichkeit des Abschlusses eines zusätzlichen Garantievertrages.-
Für weitere Schäden am Motor oder den übrigen Teilen des Fahrzeuges haftet Fa. EWO Handels GmbH nur insoweit, als sie durch von Fa. EWO Handels GmbH gelieferte, fehlerhafte, das heißt nicht ordnungsgemäß funktionierende Teile verursacht werden. Bei Einbau eines neuen Steuerchips haftet Fa. EWO Handels GmbH damit ausdrücklich nur für solche Schäden am Fahrzeug, die durch einen defekten Chip verursacht werden. Eine Haftung für Schäden, die lediglich aufgrund der höheren Motorbeanspruchung entstehen, ist ausgeschlossen;
 
8.2 Fa. EWO Handels GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau von Tuningprodukten zum Verlust der Garantie bzw. Gewährleistungspflicht des Fahrzeugherstellers bzw. Fahrzeugverkäufers führen kann.
 
8.3 Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Der Käufer muss das Fahrzeug, soweit für die Teile keine ABE vorliegt, beim Technischen Überwachungsverein vorführen. Die Verantwortung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Käufer. Irgendwelche Ansprüche an den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung durch den TÜV sind ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer hat die TÜV-Zulässigkeit unter Beachtung der entsprechenden Auflagen ausdrücklich schriftlich zugesichert
 
8.4 Die Leistungssteigerung von Kraftfahrzeugen erfordert eine Neutypisierung bezüglich Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung. Der Käufer ist selbst verpflichtet, für die Einhaltung des Versicherungsschutzes Sorge zu tragen. Er stellt die Fa. EWO Handels GmbH insoweit von jeder Haftung frei.
 
8.5 Der Käufer verpflichtet sich, seine Kunden bei einer Weiterveräußerung bzw. bei einem Einbau auf die vorstehend beschriebenen möglichen Konsequenzen hinzuweisen.
 
9. Teilnichtigkeit, anwendbares Recht
 
9.1 Sollte einer der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so ist die Geltung der übrigen Geschäftsbedingungen hiervon nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung soll eine solche treten, die ihr wirtschaftlich am nächsten kommt.
 
9.2 Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten
Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. EWO Handels GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 
Stand: 24. Januar 2008
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
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e***5 (123)- Bewertung vom Käufer.
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Echt top.. 👍👍