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Waldmann VIVAA.pendant Pendelleuchte C 600 – rotes Kabel / 85 W / 10200 lm / 400

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eBay-Artikelnr.:305437768049

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Marke
Waldmann
Art
Hängeleuchten
Stil
Modern
Präzise Produktart
Pendelleuchten
Leuchtmittel
LED

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Streit Service & Solution GmbH & Co. KG
Peter Navarro Ecker
Kinzigpark 4
77723 Gengenbach
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT00620813870
:xaF99920813870
:liaM-Eed.tierts@noitka-yabe
USt-IdNr.:
  • DE 143029959
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen Streit Service & Solution GmbH & Co. KG
 
§ 1 – Geltung
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen
mit unseren Kunden ausschließlich. Für Leasing-,
Miet-, CPC- und Service-Verträge gelten vorrangig unsere
besonderen
Vertragsbedingungen. Die nachfolgenden Bedingungen
gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Abweichende
Vorschriften des Kunden erkennen wir nicht an, es sei
denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern
im Sinn von § 14 BGB oder juristischen Personen des öffentlichen
Rechts.
 
§ 2 – Angebote
Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, wenn nichts
anderes vereinbart ist.
 
§ 3 – Lieferung
Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist Hausach. Von uns in Aussicht
gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen
gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine
feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, versenden wir die Waren nach
unserer Wahl mit eigenem LKW, mit der Bahn, Post oder mit
Spediteuren.
Unsere Lieferpflicht steht unter dem Vorbehalt, dass unser Lieferant
uns rechtzeitig und ordnungsgemäß beliefert. Sollte ein Artikel
nicht wie bestellt lieferbar sein, sind wir berechtigt, die Lieferung
zu verweigern. Dies setzt voraus, dass wir einen kongruenten
Deckungsvertrag geschlossen haben und ohne eigenes Verschulden
nicht beliefert wurden.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn
- die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen
Bestimmungszwecks verwendbar ist und
- dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder
zusätzliche Kosten entstehen.
Bis zu einem Auftragswert von 49,00 EUR netto wird eine Kostenpauschale
von 4,00 EUR zuzüglich der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer berechnet. Über diesem Auftragswert erfolgen
unsere Lieferungen an den Kunden bzw. ggf. eine abweichend
vereinbarte Lieferadresse – abgesehen von den in diesen
Bedingungen
gesondert angesprochenen Ausnahmefällen –
innerhalb Deutschlands verpackungs-, porto- und frachtfrei. Mehrkosten
einer Lieferung ins Ausland einschließlich etwaiger Zölle
trägt der Kunde.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Zu- und Aufgänge
innerhalb des Gebäudes, an das geliefert werden soll, groß genug
sind, um die bestellte Ware an den vom Kunden gewünschten Ort
zu transportieren.
 
§ 4 – Rückgaberecht bei Bürobedarf
Artikel aus dem Bereich Bürobedarf in unserem Online-Shop oder
unserem Katalog kann der Kunde zurückgeben, wenn die Ware
originalverpackt, unbenutzt und in einwandfreiem Zustand ist und
er uns innerhalb von 14 Tagen ab Eingang der Ware mitteilt, dass
er sie zurückgeben möchte. Wenn der Kunde von dem Rückgaberecht
Gebrauch machen will, bitten wir ihn, uns dies schriftlich, per
Post, Fax oder Email mitzuteilen, damit wir die Ware bei ihm
abholen lassen können. Die Rücksendung erfolgt auf unsere
Kosten. Die Rückgabe von Waren, die wir ausdrücklich nicht auf
Lager führen, sondern für den Kunden bestellen, ist ausgeschlossen.
 
§ 5 – Lieferung von Büroeinrichtung
Ist nichts anderes vereinbart, so beginnt eine vereinbarte Lieferzeit
oder Lieferfrist erst zu laufen, wenn alle vom Kunden zu stellenden
vollständigen Ausführungsunterlagen bei uns eingegangen sind,
wir vor Ort das Aufmaß genommen und der Kunde alle baulichen
Voraussetzungen
für den Einbau unserer Produkte geschaffen und
uns dies bestätigt hat. Erst dann bestellen wir die Ware bei
unserem Lieferanten.
Soll die Ware an einen Ort außerhalb Baden-Württembergs geliefert
werden, berechnen wir die uns dadurch entstehenden Mehrkosten.
Die Lieferung von Stahlschränken, Tresoren sowie sonstigen
schwergewichtigen
Möbeln (ab 400 kg) erfolgt gegen eine
Kostenpauschale von € 125,00, Die Lieferung solcher Gegenstände
erfolgt bei Gewichten bis 600 kg ins Haus ebenerdig, wobei
Treppentransporte (auch außerhalb) gesondert nach Stundenaufwand
berechnet werden. Bei Gewichten über 600 kg erfolgt die
Lieferung bis zur Bordsteinkante.
Wenn der Kunde dies wünscht, montieren wir die Ware. Die
Montage wird gesondert in Rechnung gestellt, wenn nichts anderes
vereinbart ist. Der Kunde hat für geeignete Bedingungen, z.B.
Wände, Bodenverhältnisse
für die Montage Sorge zu tragen. Der
Kunde haftet für die Richtigkeit von ihm überlassener Pläne.
 
§ 6 – Gefahrenübergang / Transportschäden
Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Ware unser Lager
verlässt oder der Kunde nach Mitteilung unserer Versandbereitschaft
die Ware nicht sofort abnimmt. Erkennt der Kunde
Schäden an der Verpackung
(Transportschäden), hat er bei
Annahme
der Ware von einem Transportunternehmen die
Beschädigung
bescheinigen zu lassen. Transportschäden,
die erst
nach Auspacken der Ware festgestellt werden, müssen uns
innerhalb 3 Tagen schriftlich gemeldet und zugegangen sein.
 
§ 7 – Beschreibung des Liefergegenstandes
Handelsübliche Abweichungen des Liefergegenstands von unseren
Angaben und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften
erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die
Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig,
soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen
Zweck nicht beeinträchtigen. Bei Furnieren und Massivhölzern sind
Unterschiede in Farbe und Maserung sowie Trübungen natürliche
Eigenschaften des Materials und stellen keinen Mangel dar.
 
§ 8 – Annahmeverzug des Kunden
Nimmt der Kunde die Ware nicht an, so sind wir berechtigt, nach
Setzung und fruchtlosem Ablauf eine Nachfrist von 14 Tagen vom
Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen. Schadensersatz ist ausgeschlossen, wenn der Kunde
den Annahmeverzug
nicht zu vertreten hat. In diesem Fall können
wir als pauschalierten Ersatz unseres Schadens 30 % des
Kaufpreises fordern. Wir behalten uns jedoch vor, den höheren,
tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen. Dem
Kunden bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass kein oder ein
geringerer Schaden entstanden ist.
 
§ 9 – Preise
Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten, soweit nichts Abweichendes
vereinbart ist, unsere am Tage der Bestellung bzw.
Auftragserteilung gültigen Listenpreise, zuzüglich der jeweils
gültigen Mehrwertsteuer. Soweit eine längere Lieferfrist als 3 Monate
ab Vertragsschluss vereinbart ist, werden die zum Zeitpunkt
der
Lieferung gültigen Listenpreise – abzüglich eines etwaigen vereinbarten
prozentualen oder festen Rabatts – berechnet.
 
§ 10 – Zahlungen
Alle Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort
rein netto zahlbar.
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist maßgebend der Tag der
Wertstellung
der Gutschrift auf unserem Konto.
 
§ 11 – Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Kunde
sämtliche Ansprüche aus der gesamten Geschäftsverbindung mit
uns erfüllt hat. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen
weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.
Der Kunde hat uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Zugriffe
Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen. Sofern der Dritte
nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen oder außergerichtlichen
Kosten, die im Zusammenhang
mit der Durchsetzung der Eigentumsrechte
entstehen, zu erstatten, trägt der Kunde diese Kosten.
Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende
Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern
und/oder zu verarbeiten, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei
einer Verarbeitung, Vermengung oder Verbindung mit Waren Dritter
deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum,
wobei unser Anteil dem Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten,
vermengten oder verbundenen
Vorbehaltsware zum
Wert der neuen Sache entspricht. Erfolgt die Vermengung oder
Verbindung in der Weise, dass die Sache des Kunden als
Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde
uns anteilmäßig Miteigentum im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten,
verbundenen oder vermengten Vorbehaltsware zum
Wert der neuen Sache überträgt.
Im Übrigen gilt für das durch Vermengung, Verbindung oder
Verarbeitung Entstehende das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt
gelieferte Ware. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware
unentgeltlich für uns.
Die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstehenden
Forderungen
gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt
bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherheit
an uns ab, unabhängig davon, ob die Ware vor oder nach
Verarbeitung, Vermengung oder Verbindung weiter verkauft worden
ist. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der
Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware
entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche
oder Ansprüche aus
unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Zur Einziehung
der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir können
diese Einzugsermächtigung widerrufen, wenn sich der Kunde
mindestens eine Woche in Zahlungsverzug befindet oder ein Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt
ist. Widerrufen wir die Einzugsermächtigung, hat der Kunde uns die
abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben,
alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen
Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die
Abtretung mitzuteilen.
Ist der Kunde mit der Erfüllung unserer Forderungen aus der
Geschäftsverbindung
länger als einen Monat in Verzug, so sind wir
berechtigt, die Ware heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen
und die Rücknahme
der Ware durch uns gelten nicht als Rücktritt
vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die zurückgenommene Vorbehaltsware
mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu
verwerten und den Erlös mit unseren Ansprüchen zu verrechnen.
Unsere darüber hinausgehenden Ansprüche bleiben unberührt.
 
§ 12 – Mängelhaftung
Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen
etwaigen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen
ist. Unabhängig von diesen gesetzlichen Pflichten hat der
Kunde offensichtliche
Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung)
unverzüglich
schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde
die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige,
ist
unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
Soweit unsere Lieferung oder Leistung mangelhaft ist, richten sich
die Mängelansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften
mit der Maßgabe, dass wir nach unserer Wahl zur
Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung
einer neuen mangelfreien Sache berechtigt sind. Wir sind verpflichtet,
die zum Zwecke der Nacherfüllung
erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten
zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen,
dass die gelieferte Sache nach einem anderen Ort als dem
Erfüllungsort verbracht wurde.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl
berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Daneben kann
der Kunde Schadensersatz nach Maßgabe des § 13 verlangen.
Soweit nicht vorstehend in § 12 etwas Abweichendes geregelt, ist
unsere Haftung ausgeschlossen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate,
gerechnet ab Ablieferung. Ist die verkaufte Sache entsprechend
ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet
worden und hat dessen Mangelhaftigkeit verursacht, verjähren
diesbezügliche Mängelansprüche in der gesetzlichen Frist. Das
Gleiche gilt bei einem Bauwerk oder einem Werk, dessen Erfolg in
der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen
hierfür besteht.
Ist der Endkunde Verbraucher und macht er Mängel geltend, finden
die Absätze 2 und 3 dieses Paragraphen keine Anwendung auf im
Rahmen des Lieferregresses nach § 478 BGB bestehende
Ansprüche des Kunden auf Nacherfüllung, Aufwendungsersatz
nach § 478 Abs. 2 BGB, Rücktritt oder Minderung. Für den
Aufwendungsersatzanspruch gemäß § 478 Abs. 2 BGB bleibt es
bei der gesetzlichen Verjährungsfrist.
Beruht der Mangel auf einem fehlerhaften Fremderzeugnis, sind
wir berechtigt, unsere Mängelansprüche gegen den Vorlieferanten
an den Kunden abzutreten. In diesem Fall kann der Kunde uns
wegen des Mangels nur in Anspruch nehmen, wenn der Kunde
die abgetretenen Ansprüche erfolglos gegen den Vorlieferanten
geltend gemacht hat oder eine Durchsetzung der Ansprüche gegen
den Vorlieferanten – z.B. wegen Insolvenz des Vorlieferanten –
aussichtslos ist. Der Kunde ist verpflichtet, uns von der
gerichtlichen Geltendmachung der abgetretenen Ansprüche
unverzüglich zu informieren und Vereinbarungen in Bezug auf die
abgetretenen Forderungen nur mit unserem Einverständnis zu
schließen. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung
der betreffenden Ansprüche gegen uns gehemmt.
Mängelansprüche entfallen, wenn der Kunde ohne unsere
Zustimmung
den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern
lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar
erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die
Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu
tragen.
 
§ 13 – Haftung
Für eine von uns zu vertretende Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
d.h. Vertragspflichten, deren Erfüllung dem Vertrag das
Gepräge gibt und die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglichen, haften wir nach Maßgabe der
gesetzlichen Vorschriften. Soweit uns kein vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verhalten zur Last fällt haften wir allerdings nur für
den typischer Weise eintretenden vorhersehbaren Schaden.
Für alle übrigen Pflichtverletzungen haften wir nur, wenn ein
Schaden durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder durch
einen unserer leitenden Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht worden ist.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt;
dies gilt auch für die Haftung wegen schuldhafter Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Übernahme
einer Garantie haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
Soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist, sind
Schadensersatzansprüche
gegen uns aus Pflichtverletzungen
ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Bestimmungen
dieses Paragraphen verjähren – auch entgegen § 12 – innerhalb
der gesetzlichen Fristen.
 
§ 14 – Aufrechnung und Zurückbehaltung
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von
uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf
dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht oder auf einem unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Anspruch.
 
§ 15 – Rücktritt und Kündigung
Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht,
kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die
Pflichtverletzung
zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht
des Kunden (insb. gem §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im
Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen,
sofern in diesen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes
geregelt ist.
 
§ 16 – Probe- und Ersatzstellung
Der Kunde haftet für die Dauer der Probe- und Ersatzstellung
auch für Schäden durch Diebstahl, Brand, Explosion und Leitungswasser.
 
§ 17 – Regiekosten
Übernehmen wir neben der Lieferung von Waren und Einrichtungen
auch die Koordination der Ausbauleistungen, vergütet uns der
Kunde dafür in der Regel 15 % der Abrechnungssumme zuzüglich
der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Als Abrechnungssumme gilt die
Rechnungssumme der von uns gelieferten Waren zuzüglich der
Kosten der von unserer Koordinationsleistung betroffenen Gewerke,
jeweils ohne Umsatzsteuer.
 
§ 18 – Gerichtsstand, anwendbares Recht
Bei Verträgen mit Kaufleuten oder juristischen Personen des
öffentlichen Rechts ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der
Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Kunden nach unserer
Wahl Hausach oder der Sitz des Kunden.
Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen
ausschließlich
dem deutschen Recht unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.