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Artikelmerkmale
Artikelzustand
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand ... Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig. Bei dem Artikel handelt es sich unter Umständen um ein Vorführmodell oder um einen Artikel, der an den Verkäufer nach Gebrauch zurückgegeben wurde. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Alle Zustandsdefinitionen aufrufenwird in neuem Fenster oder Tab geöffnet
Produktart
DSLR-Kamera
Besonderheiten
AF-Sperre, Direktdruck
Akkuart
Lithium-Ion
Gewicht
475 Gr
Höhe
9,4cm
Fokussierung
Auto & Manuell
Breite
12,6cm
Herstellernummer
1601
Farbe
Schwarz
Marke
Nikon
Modell
Nikon D40
Konnektivität
USB
Serie
Nikon D
EAN
0915436789620
Artikelbeschreibung des Verkäufers
Rechtliche Informationen des Verkäufers
Eugen Handschuh
Eugen Handschuh
Schlesierstraße, 44
91572 Bechhofen
Germany
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Informationen für Kunden: Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Online-Bestellung zunächst außergerichtlich zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform finden Sie hier: OS Plattform Unsere E-Mail für Verbraucherbeschwerden lautet:Ehehandschuh@googlemail.com
USt-IdNr.:
DE 333932163
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Eugen Handschuh (Windsua Ebayshop) und den Verbrauchern und Unternehmern, die über den eBay-Marktplatz unsere Waren kaufen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Vertragsschluss
Vertragsschluss bei Sofort-Kaufen-Artikel (Festpreisartikel)
a) Durch Einstellen eines Artikels im Angebotsformat Sofort-Kaufen geben wir ein verbindliches Angebot ab, dass Sie den Artikel zu dem angegebenen Preis erwerben können.
b) Der Kaufvertrag wird geschlossen, wenn Sie die Schaltfläche "Sofort-Kaufen" anklicken und den Vorgang bestätigen.
c) Option "Preis vorschlagen": Einige Angebote können mit der Option "Preis vorschlagen" versehen sein. Mit dieser Option können Sie uns ein Angebot machen, den Artikel zu einem bestimmten Preis zu erwerben. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihren Preisvorschlag annehmen. Unterbreiten wir Ihnen ein Gegenangebot, gilt Ihr Angebot als abgelehnt. In diesem Fall kommt ein Vertrag zustande, wenn Sie unser Gegenangebot annehmen. Gebot und Gegenangebot sind bindend und behalten jeweils für 48 Stunden ihre Gültigkeit. Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn wir uns über den Preis einigen.
d) Weitere Informationen zum Vertragsschluss finden Sie in den AGB von eBay, denen Sie mit der Anmeldung bei eBay zugestimmt haben.
§ 3 Kundeninformation: Speicherung des Vertragstextes
Der Vertragstext mit Angaben zum Artikel wird von uns nicht gespeichert. Sie können die Angaben aber über Ihren persönlichen eBay Zugang ("Mein eBay") innerhalb von 60 Tagen nach Vertragsschluss einsehen. Danach haben Sie über eBay keinen Zugriff mehr auf den Vertragstext.
§ 4 Kundeninformation: Berichtigungshinweis
Geben Sie Ihr Gebot und/oder die gewünschte Stückzahl zunächst in die vorgesehenen Kästchen ein und klicken Sie dann auf den dazugehörigen Button (z.B. "Bieten", "Sofort-Kaufen" oder "Preisvorschlag überprüfen"). Es öffnet sich eine Übersichtsseite, auf der Sie die Angaben überprüfen können. Ihre Eingabefehler (z.B. bzgl. der Höhe des Gebots oder der gewünschten Stückzahl) können Sie korrigieren, indem Sie z.B. über den "Zurück"-Button Ihres Internetbrowsers auf die vorhergehende Seite gelangen. Dort können Sie dann in den Kästchen Ihre Fehler korrigieren. Falls Sie den Bestellprozess komplett abbrechen möchten, können Sie auch einfach Ihr Browser-Fenster schließen. Ansonsten wird nach Anklicken des Bestätigungs-Buttons (z.B. "Gebot bestätigen", "Kaufen" oder "Preis vorschlagen") Ihre Erklärung verbindlich.
§ 5 Gesetzliche Mängelhaftungsrechte und Verjährung
(1) Mängelhaftungsrechte
Für unsere Waren bestehen gesetzliche Mängelhaftungsrechte.
(2) Einschränkung der Mängelhaftungsrechte (Gewährleistung) gegenüber Verbrauchern bei Gebrauchtware
Für Ihre Mängelansprüche bestehen zwei Fristen, die beide ab Ablieferung der Gebrauchtware an Sie laufen.
Die Haftungsfrist für Mängel verkürzen wir von zwei Jahren auf ein Jahr.
Mängel, die innerhalb dieser Haftungsfrist auftreten, können Sie aber bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren geltend machen.
Von der Verkürzung der Haftungsfrist ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, Ansprüche wegen Mängeln, die wir arglistig verschwiegen haben, und Ansprüche aus einer Garantie, die wir ggf. für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Für diese ausgenommenen Ansprüche gelten die gesetzlichen Fristen. Bei Vorliegen einer Garantiefrist gilt zugunsten des Garantienehmers die längere Frist.
(3) Einschränkung der Mängelhaftungsrechte (Gewährleistung) gegenüber Unternehmern
Ihre Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln der Kaufsache verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang. Von dieser Regelung ausgenommen sind folgende Ansprüche
- auf Schadensersatz
- wegen arglistig verschwiegenen Mängeln
- aus einer ggf. gegebenen Garantie
- auf Rückgriff nach §§ 445a, 478 BGB
- wegen Mängeln bei Baustoffen und Bauteilen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Für diese ausgenommenen Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Im Falle einer ggf. gegebenen Garantiedauer gilt zugunsten des Käufers die längere Frist.
§ 6 Haftungsbeschränkung
Wir schließen die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen und unserer gesetzlichen Vertreter. Zu den vertragswesentlichen Pflichten gehört insbesondere die Pflicht, Ihnen die Sache zu übergeben und Ihnen das Eigentum daran zu verschaffen. Weiterhin haben wir Ihnen die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
DATENSCHUTZERKLÄRUNG
§ 1 Allgemeines
Ihre personenbezogenen Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) werden von uns nur gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts und des Datenschutzrechts der Europäischen Union (EU) verarbeitet. Die nachfolgenden Vorschriften informieren Sie neben den Verarbeitungszwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängerkategorien, Speicherfristen auch über Ihre Rechte und den Verantwortlichen für Ihre Datenverarbeitung. Über den Umgang mit Ihren Daten durch eBay können Sie sich anhand der Datenschutzerklärung von eBay informieren.
§ 2 Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung
(1) Verarbeitungszweck
Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns im Bestellprozess zur Verfügung stellen, sind für einen Vertragsabschluss mit uns erforderlich. Sie sind zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten nicht verpflichtet. Ohne Mitteilung Ihrer Anschrift können wir Ihnen aber die Ware nicht zusenden. Bei einigen Bezahlverfahren benötigen wir die erforderlichen Bezahldaten, um sie an einen von uns beauftragten Bezahldienstleister weiterzugeben. Die Verarbeitung Ihrer im Bestellprozess eingegebenen Daten erfolgt also für den Zweck der Vertragserfüllung.
(2) Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO.
Die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten speichern wir bis zum Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungs- und ggf. vertraglichen Garantiefristen.
Die nach Handels- und Steuerrecht erforderlichen Daten bewahren wir für die gesetzlich bestimmten Zeiträume auf, regelmäßig zehn Jahre (vgl. § 257 HGB, § 147 AO).
§ 3 Rechte der betroffenen Person
Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte uns gegenüber zu:
1. Auskunftsrecht
Sie können von uns eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden.
Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie von uns über folgende Informationen Auskunft verlangen:
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(2) die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;
(3) die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;
(4) die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;
(5) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch uns oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
(6) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
(7) alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden;
(8) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
2. Recht auf Berichtigung
Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung uns gegenüber, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Wir müssen die Berichtigung unverzüglich vornehmen.
3. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen:
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(3) wenn wir die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigen, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder
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Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.
Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den oben genannten Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von uns unterrichtet bevor die Einschränkung aufgehoben wird.
4. Recht auf Löschung
a) Löschungspflicht
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b) Information an Dritte
Haben wir die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und sind wir gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so treffen wir unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.
c) Ausnahmen
Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist
(1) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
(2) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem wir unterliegen, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde;
(3) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO;
(4) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
(5) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
5. Recht auf Unterrichtung
Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung uns gegenüber geltend gemacht, sind wir verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.
Ihnen steht uns gegenüber das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.
6. Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung zu übermitteln, sofern
(1) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
(2) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.
Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde.
7. Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Wir verarbeiten die Sie betreffenden personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.
Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
8. Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung
Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
9. Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling
Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung
(1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und uns erforderlich ist,
(2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen enthalten oder
(3) mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.
Allerdings dürfen diese Entscheidungen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen getroffen wurden.
Hinsichtlich der in (1) und (3) genannten Fälle treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie Ihre berechtigten Interessen zu wahren.
10. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.
Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
Eugen Handschuh
Schlesierstraße, 44
Bechhofen
Telefon: 017692695605
eugentrading@googlemail.com
Hinweis
Diese AGB wurden von den janolaw Rechtsanwälten erstellt und in der anwaltlichen Praxis überprüft. Die janolaw AG garantiert für die erstklassige Qualität dieses Produkts und haftet im Falle von Abmahnungen. Nähere Informationen zur Haftungsgarantie von janolaw: http://www.janolaw.de
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Die brandneue Digital-Spiegelreflex Nikon D40 bietet zum kleinen Preis eine bessere Bildqualität als viele teure D-SLRs.
Die neue D40 löst die 2005 vorgestellte D50 als Einsteigermodell in Nikons D-SLR-Sortiment ab. Obwohl nach wie vor auch in der D40 "nur" ein 6-Megapixel-CCD zum Einsatz kommt, überzeugt die neue SLR im Test mit einer hohen Auflösung von 1.819 Linien. Der deutlichste Leistungsanstieg lässt sich aber beim Rauschen erkennen: Mit einem sehr geringen Bildrauschen auch bei hohen ISO-Werten bietet die D40 ein ebenso exzellentes Rauschverhalten wie die deutlich teurere Nikon D80. Damit kann die D40 sogar gut mit den aktuellen 10-Megapixel-SLRs mithalten. Die Empfindlichkeit der D40 reicht von ISO 200 bis 3.200. Insgesamt ist die Bildqualität sehr gut und belegt den hohen ... Die brandneue Digital-Spiegelreflex Nikon D40 bietet zum kleinen Preis eine bessere Bildqualität als viele teure D-SLRs.
Die neue D40 löst die 2005 vorgestellte D50 als Einsteigermodell in Nikons D-SLR-Sortiment ab. Obwohl nach wie vor auch in der D40 "nur" ein 6-Megapixel-CCD zum Einsatz kommt, überzeugt die neue SLR im Test mit einer hohen Auflösung von 1.819 Linien. Der deutlichste Leistungsanstieg lässt sich aber beim Rauschen erkennen: Mit einem sehr geringen Bildrauschen auch bei hohen ISO-Werten bietet die D40 ein ebenso exzellentes Rauschverhalten wie die deutlich teurere Nikon D80. Damit kann die D40 sogar gut mit den aktuellen 10-Megapixel-SLRs mithalten. Die Empfindlichkeit der D40 reicht von ISO 200 bis 3.200. Insgesamt ist die Bildqualität sehr gut und belegt den hohen Qualitätsstandard, den Nikons aktuelle D-SLRs aufweisen.
Auch die Geschwindigkeit erfüllt die Erwartungen – die D40 ist schnell (etwa 0,4 Sekunden Auslöseverzögerung mit Autofokus und 0,5 Sekunden Einschaltzeit) und schießt im Serienbildmodus bis zu 3 Fotos pro Sekunde; in Folge sind bis zu 40 JPEG- und 5 RAW-Bilder möglich.
Praktisch und einfach
Als günstige Einsteiger-SLR bietet die Nikon zwar keine Ausstattungs-Highlights wie einen Bildstabilisator oder eine Staubentfernungs-Funktion und weist auch nur 3 Autofokus-Messfelder und ein Rändelrad auf – aber das hochwertige 2,5-Zoll-Display (230.000 Pixel) und der (trotz Dachkantspiegel) helle Sucher sind sehr gut.
Für eine besonders einfache Bedienung bietet die Nikon D40 neben zwei Automatik-Einstellungen (eine mit und eine ohne Blitz) 6 Motivprogramme und kann zu allen Funktionen erklärende Hilfetexte sowie Beispielbilder im übersichtlichen Menü einblenden. Auch Kamera-interne Bearbeitungsmöglichkeiten wie D-Lighting, Rote-Augen-Entfernung, Beschneiden und verschiedene Filtereffekte bietet die neue D-SLR. Die Abmessungen (126 x 94 x 64 Millimeter) und das geringe Gewicht machen die Kamera recht handlich, das Kunststoffgehäuse ist sauber verarbeitet und wirkt solide. Als Speicher dienen der D40 SD-Karten.
Objektiv-Kompatibilität
Nikon bietet die D40 ausschließlich in Kombination mit einem ebenfalls neuen AF-S DX Zoom-Nikkor 18–55 mm 1:3,5–5,6 G ED II mit Silent-Wave-Motor an (27 bis 82,5 Millimeter entsprechend Kleinbild). Da die D40 keinen integrierten Schrittmotor für die Steuerung alter Objektive hat, funktioniert der Autofokus nur mit neueren Wechselobjektiven, die über einen eigenen Autofokus-Antrieb verfügen. In diversen Internetforen bezieht die D40 Kritik für diesen Sachverhalt – unserer Meinung nach zu Unrecht, wenn man bedenkt, an wen sich diese Kamera wendet: Als günstiges Einsteigermodell soll sie Fotografen den Umstieg von der normalen Digicam in die digitale Spiegelreflex-Fotografie ermöglichen. Die wenigsten dieser Fotografen haben aber alte Nikon-Objektive im Schrank liegen. Das neue Kit-Objektiv bietet eine gute Auflösungsleistung und deckt einen vernünftigen Brennweitenbereich ab, der in der Praxis die meisten Aufnahmesituationen gut abdeckt.
Wer Freude an der digitale Fotografie haben möchte, kommt um eine digitale SLR Kamera nicht herum. Keine der so schön handlichen Kompakten kann den Spiegelbrüdern letztlich bildmäßig das Wasser reichen. Also muss eine Spiegelreflexkamera her, aber welche? Versuchen wir es einmal streng sachlich: Meine Empfehlung: Steigen Sie im Low-Cost-Sektor der SLR Fotographie mit einem guten Setobjektiv ein. Die Marktanalyse zeigt folgende Modelle, mit denen ich in der Praxis ( und nicht aus der Internetrecherche) eine Vielzahl von Aufnahmen gemacht habe und wo ich mich ein wenig berufen fühle, eine Wertung abzugeben.
1. Canon EOS 400 D mit dem Canon EF-S 18-55 ( 10 Millionen Pixel) ca 650 Euro
2. Olympus E500 mit mit dem Olympus 14-45 ( 8 Millionen Pixel) ca 420 Euro
3. Nikon D40 mit dem ... Wer Freude an der digitale Fotografie haben möchte, kommt um eine digitale SLR Kamera nicht herum. Keine der so schön handlichen Kompakten kann den Spiegelbrüdern letztlich bildmäßig das Wasser reichen. Also muss eine Spiegelreflexkamera her, aber welche? Versuchen wir es einmal streng sachlich: Meine Empfehlung: Steigen Sie im Low-Cost-Sektor der SLR Fotographie mit einem guten Setobjektiv ein. Die Marktanalyse zeigt folgende Modelle, mit denen ich in der Praxis ( und nicht aus der Internetrecherche) eine Vielzahl von Aufnahmen gemacht habe und wo ich mich ein wenig berufen fühle, eine Wertung abzugeben.
1. Canon EOS 400 D mit dem Canon EF-S 18-55 ( 10 Millionen Pixel) ca 650 Euro
2. Olympus E500 mit mit dem Olympus 14-45 ( 8 Millionen Pixel) ca 420 Euro
3. Nikon D40 mit dem Nikon DX-S 18-55 (6 Millionen Pixel) ca 470 Euro
Mit allen drei Systeme lassen sich technisch hochwertige Fotos machen. Den besten Allround Eindruck hinterlässt allerdings das Nikon Set. Die Nikonaufnahmen sind ausgewogen in der Belichtung, kontrastreich in der Darstellung, kräftig und harmonisch in den Farben. Ganze Aufnahmeserien unter verschiedenen Lichtbedingungen zeigen keine Ausreißer in der Belichtungsgenauigkeit. Die Automatiken der Nikon arbeiten sehr zuverlässig. Abwohl die Auflösung der Kamera nominell die schlechteste ist, kann sie mit den beiden Konkurrenten locker mithalten, da die Auflösung nur ein wichtiges Bildkriterium ist. Mindestens ebenso wichtig ist der Bildkontrast,die exakte Belichtung und das Rechenprogramm der Bildmaschine in der Kamera (Firmware). In diesen Disziplinen patzt die Nikon in keinem Einzelfall. Hinzu kommt bei dieser Kamera eine intuitiv einfache Einarbeitung und eine wertige Verarbeitung. Auch die Canon liefert eine erstklassige Bildqualität aufgrund der hohen Auflösung und des guten Bildsensors, das Setobjekiv kann allerdings mit dem Nikon Modell weder in der Verarbeitung noch im Kontrastverhalten mithalten ( das war auch bei den analogen EOS Modellen schon der Fall). Überhaupt ist die Canon schlechter verarbeitet und bietet auch subjektiv das schlechtere Wertgefühl. Hinzu kommt noch ein preislicher Abstand von 200 Euro als Mehrpreis, das muss man als Einsteiger auch bedenken.
Olympus verramscht die E500 zur Zeit, da die Nachfolgemodelle in den Regalen stehen. Insgesamt kann die Olympus bei der Bildqualität im direkten Vergleich nicht ganz überzeugen obwohl sie zwei Millionen Pixel mehr auflöst als die Nikon. Die Bilder sind zwar farbharmonisch aber einfach nicht knackig scharf. Hinzu kommt das kleine Sucherbild ( für eine Spielgelreflexkamera schon sehr wichtig). Ansonsten ist die Olympus sehr gut verarbeitet und verfügt über ein Staubschutzsystem. Über den Wert solcher Staubschutzsysteme kann man streiten, notwendig sind sie nicht, wenn man auf häufigen Objektivwechsel verzichten kann.Summa summarum heisst meine Empfehlung : NIKON D40 . Sie bietet das beste Preis-Leistungsverhältnis, umso mehr als das D40 set schon unter 400 Euro zu haben ist.Das ist für die angebotene Qualität sensationell günstig.
Hallo, es gibt ja schon einige Testberichte über die D40X, die ich hier nicht einfach wiederholen möchte, daher fällt meiner hier etwas kurz aus:
Die D40X ist bezüglich der Funktionen identisch mit der D40.
Unterschied ist lediglich, dass die D40 "nur" 5 Mio Pixel hat, die D40X jedoch 10 Mio. Davon sollte man sich nicht blenden lassen. Wer nie größer als Postkartenformat ausdruckt, wird keinen Unterschied feststellen können. Wer gerne Bildausschnitte vergrößert ist mit der D40X jedoch besser bedient (allerdings auch teurer).
Die Verschlußzeiten sind identisch, die Programmwahl und Fuktionen ebenso.
Die D40X kann ab ISO 100, die D40 ab ISO 200 eingestellt werden. Den Unterschied wird jedoch nur ein Profi merken (der wiederum nicht eine D40X, sondern eher eine D3 oder D300 kaufen würde).
Der ... Hallo, es gibt ja schon einige Testberichte über die D40X, die ich hier nicht einfach wiederholen möchte, daher fällt meiner hier etwas kurz aus:
Die D40X ist bezüglich der Funktionen identisch mit der D40.
Unterschied ist lediglich, dass die D40 "nur" 5 Mio Pixel hat, die D40X jedoch 10 Mio. Davon sollte man sich nicht blenden lassen. Wer nie größer als Postkartenformat ausdruckt, wird keinen Unterschied feststellen können. Wer gerne Bildausschnitte vergrößert ist mit der D40X jedoch besser bedient (allerdings auch teurer).
Die Verschlußzeiten sind identisch, die Programmwahl und Fuktionen ebenso.
Die D40X kann ab ISO 100, die D40 ab ISO 200 eingestellt werden. Den Unterschied wird jedoch nur ein Profi merken (der wiederum nicht eine D40X, sondern eher eine D3 oder D300 kaufen würde).
Der letzte Unterschied ist, dass die D40X "anscheinend" 3,5 Bilder/sec. und die D40 "nur" 3 Bilder/Sekunde kann. Ich hatte beide Kameras und konnte den Unterschied nicht spürbar nachvollziehen. Ah sorry...einen Unterschied gibt es noch: Die D40X ist teurer :-) Allerdings wohl auh in ein zwei Jahren besser wiederverkaufbar.
Die Bildqualität beider Kameras ist gigantisch. Wer warme Farben mag, ist genau richtig (Canon bildet etwas kühler, vielleicht aber auch neutraler ab).
Bildrauschen ist bei IS0 800 noch besser, als bei den Kompakten bei ISO 100. Dadurch kann man auch bei Dämmerung noch tolle Bilder ohne Blitz schießen. Das Rauschverhalten ist auch um Klassen besser, als bei anderen Spiegelreflexkameras, wie z.B. Pentax und Minolta.
Was nicht so schön ist:
Beide Kameras haben keinen Motor integriert, so dass man nur Objektive mit integriertem Motor einsetzen kann. Gerade die günstigen Objektive, die teilweise einiges besser sind, als die teuren Originalobjektive, können daher oft nicht verwendet werden. Stand Dez 2007 gibt es weder von Tokina, noch von Tamron passende Objektive :-( Einzig Sigma bietet für die D40 und D40X Objektive an. Diese erkennt man an dem Zusatz "HSM" im Prdoduktnamen.
Ich selbst habe ein Sigma 10-20 mm und das Canon 18-70mm.
Die Brennweitenverlängerung beträgt bei Nikon D40(X)= 1,5.
Auf Kleinbild bezogen habe ich also 15-30mm und 28-105mm.
Für alle die von Kompaktkamera auf D40 oder D40X umsteigen: Am Anfang meint man, dass die Nikon´s unscharf abbilden: Das liegt aber daran, dass Kompaktkameras meist extrem nachschärfen und Spiegelreflexkameras kaum. Wer superscharfe Bilder haben möchte (man sieht dann jede Hautpore), kann in mehreren Schritten dies an der Kamera einstellen oder mit dem beigelegten Programm nachbearbeiten.
Objektive: Das im Kit erhältliche Objektiv 18-55mm hat eine Superqualität, harmoniert allerdings mit der D40X noch besser, als mit der D40. Das Geile an diesem Objektiv ist, dass es federleicht ist und man so die Kamera gerne und oft dabei hat.
Bombenqualität hat D40X mit Nikon 18-70. Bei den Megazooms muss man prinzipbedingt Abstriche in der Schärfe und Kontrast machen (lieber das Sigma 18-200 OS HSM, als das Nikon 18-200 VR nehmen; Sigma ist günstiger und besser. Bildstabilisator haben beide).
Zu Schluß: Das einzige, was fehlt ist der automatische Sensorreiniger (Canon 400D hat einen). Allerdings weiß man heute noch nicht so genau, ob die überhaupt etwas taugen.
Fazit: Zu dem Preis, gibt es derzeit nichts besseres. Bezüglich des Wiederverkaufswertes ein Plus für die D40X; sonst tut es auch die D40 (und man braucht bei 6 Mio auch keine so großen Speicherkarten :-))
Ich hatte jahrelang mit der Nikon D70s fotografiert und wollt emich nun nach einem neuen Modell umschauen. Von den Sony und Canon Kameras war ich enttäuscht. Nun die Frage Nikon D90 für ca, 800,00 - 900,00 € oder die Nikon D40 oder vieleicht die D60. Also alle ausprobiert, klar die D90 ist super, aber leider auch der Preis und viele Funktionen kann selbst ich als Hobby Fotograf kaum nutzen. Der Unterschied zwischen der D40 und der D60 ist zum einen die Sensorreinigung zum zweiten die 10 MegaPixel gegenüber den 6,2 bei der D40. Ansonsten sind sie identisch. Die Sensorreinigung ist eine überflüssige Mechanik die defektanfällig ist, die höhere Auflösung ist nur notwendig wenn der Nutzer sehr sehr große Papierabzüge erstellen lassen will, aber für den Normalgebrauch sind die 6,2 MP der D40 ... Ich hatte jahrelang mit der Nikon D70s fotografiert und wollt emich nun nach einem neuen Modell umschauen. Von den Sony und Canon Kameras war ich enttäuscht. Nun die Frage Nikon D90 für ca, 800,00 - 900,00 € oder die Nikon D40 oder vieleicht die D60. Also alle ausprobiert, klar die D90 ist super, aber leider auch der Preis und viele Funktionen kann selbst ich als Hobby Fotograf kaum nutzen. Der Unterschied zwischen der D40 und der D60 ist zum einen die Sensorreinigung zum zweiten die 10 MegaPixel gegenüber den 6,2 bei der D40. Ansonsten sind sie identisch. Die Sensorreinigung ist eine überflüssige Mechanik die defektanfällig ist, die höhere Auflösung ist nur notwendig wenn der Nutzer sehr sehr große Papierabzüge erstellen lassen will, aber für den Normalgebrauch sind die 6,2 MP der D40 weit mehr als ausreichend. Mit einem vernüftigen Objektiv ausgestattet ist die Kamera echt super und in dieser Preisklasse unschlagbar. Ich habe die D40 inkl. Standardobjektiv im Media Markt für 249,00 € bekommen und bin total begeistert. Die Verbesserung gegenüber der ehemals viel teureren D70s ist enorm und sie ist so einfach zu bedienen, dass die Anleitung überflüssig ist. Für einen Hobby Anwender lohnt sich der Mehrpreis für die höherklassigen Modelle auf keinen Fall. Jedoch wird die D60 in nächster Zeit auch im Preis fallen.
Ich habe mir die Nikon D40 mit Objektiv 18-55 mm Ende Oktober 2007 gekauft und bin super zu frieden mit ihr. Ich habe mittlerweile auch Vergrößerungen gemacht, die sind mit den 6.1 Millionen Pixel super geworden und scharf. Die Bedienung finde ich, nicht schwer. Sie bietet u.a.eine Bildmontage und ein Bildbearbeitungsmenü. Was ich schade finde,ist, dass man sich die Objektive mit CPU, Autofokusmotor kaufen muss,damit man den Autofocus nutzen kann.Und diese Objektive sind teuerer. Objektive ohne Motor kann man auch verwenden, da muss man manuell einstellen. Aber kein Produkt ist 100%. Das mit gelieferte Akku hält auch längere. Ich finde die Nikon D40 klasse. Selbstauslöser ist bis 20sek einstellbar. Fernauslöser kann man bei dieser Kamera auch nutzen. Die Nikon D40 ist sehr zu empfehlen.Ich habe mir die Nikon D40 mit Objektiv 18-55 mm Ende Oktober 2007 gekauft und bin super zu frieden mit ihr. Ich habe mittlerweile auch Vergrößerungen gemacht, die sind mit den 6.1 Millionen Pixel super geworden und scharf. Die Bedienung finde ich, nicht schwer. Sie bietet u.a.eine Bildmontage und ein Bildbearbeitungsmenü. Was ich schade finde,ist, dass man sich die Objektive mit CPU, Autofokusmotor kaufen muss,damit man den Autofocus nutzen kann.Und diese Objektive sind teuerer. Objektive ohne Motor kann man auch verwenden, da muss man manuell einstellen. Aber kein Produkt ist 100%. Das mit gelieferte Akku hält auch längere. Ich finde die Nikon D40 klasse. Selbstauslöser ist bis 20sek einstellbar. Fernauslöser kann man bei dieser Kamera auch nutzen. Die Nikon D40 ist sehr zu empfehlen.