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Seitenschutznetz - Dachdeckerfangnetz - randverstärkt - 2,00 m x 5,00 m grün

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Angaben zum Verkäufer

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eBay-Artikelnr.:294955969424
Zuletzt aktualisiert am 16. Jan. 2024 14:47:40 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Marke
TVV
Farbe
blau, grün
Rand / Befestigung
mit stabiler Randverstärkung
Maschenweite
100 mm
Herstellernummer
1320-0001
EAN
Nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

TVV Transport- u. Versand-Verpackungen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Heinz-Gerd Knobloch
Mörikestr. 3
89564 Nattheim
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT019809412370
:xaF919809412370
:liaM-Eed.negnukcaprev-vvt@ofni
TVV Transport- und Versand-Verpackungen UG & Co. KG
USt-IdNr.:
  • DE 297664775
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
§1 Geltungsbereich
1. Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop durch Verbraucher und Unternehmer gelten die nachfolgenden AGB.
2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.
§2 Vertragspartner, Vertragsschluss, Leistungsinhalt
1. Der Kaufvertrag kommt zustande mit TVV Transport- und Versand-Verpackungen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG.
2. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Durch Anklicken des Bestellbuttons geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer Annahmeerklärung in separater E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von 5 Tagen annehmen.
3. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch
4. Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch hier auf dieser Seite einsehen und herunterladen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem Kunden-Login einsehen.
5. Zur Erbringung von Leistungen dürfen wir uns ganz oder teilweise Dritter bedienen. Wir sind berechtigt in zumutbarem Umfang Teilleistungen zu erbringen. Mengenabweichungen zuwenig/zuviel. von bis zu 5 % der bestellten Menge, bei Sonderanfertigungen bis zu 10% der bestellten Menge stellen keinen Mangel dar.
6. Maße, Dicke, Flächengewichte, Schweißnahtgüte, Verwendungsmöglichkeiten, sonstige Daten zur Beschreibung der Ware bestimmen deren Beschaffenheit nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. In jedem Fall gelten jedoch als Leistungsbeschreibung Beschaffenheit. und damit als Erfüllung der Leistungspflichten die Lieferung von Ware mit den im ANHANG aufgeführten Toleranzen angelehnt an die durch den Fachverband Verpackungen und Verpackungsfolien aufgestellten Prüf- und Bewertungsklauseln, hinterlegt bei der Bundesanstalt für Materialprüfung.
7. Spezielle Erwartungen und Verwendungszwecke sowie Toleranzen hinsichtlich Maße und Dicke müssen ausdrücklich vereinbart sein, um die Beschaffenheit der Ware zu bestimmen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Voraussetzungen der Haltbar- und Entflammbarkeit, des Einsatzes im Außenbereich, der UV-Beständigkeit, des Einsatzes als Lebensmittel- oder medizinisch-technischer Verpackung sowie antistatischen Verhaltens.
8. Sind wir beauftragt, die Ware mit Aufdrucken und Einfärbungen zu versehen, hat der Besteller uns ein Muster zu liefern oder uns aufzugeben, ein Muster anzufertigen oder vorzulegen, für das der Besteller vor Herstellung die Freigabe zu erteilen hat. Für technisch bedingte Farbabweichungen übernehmen wir keine Gewährleistung.
9. Garantien und besondere Risiken werden von uns nicht übernommen, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
§3 Lieferbedingungen, Lieferzeit
1. Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten beziehungsweise im Warenkorb.
2. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit der Abholung bei TVV Transport- und Versand-Verpackungen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Mörikestraße 3, 89564 Nattheim, Deutschland, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache.
3. Wir liefern nicht an Packstationen.
4. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Bestellung sowie Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit durch uns schriftlich oder in Textform ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB; § 376 HGB bestätigt wurde. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Besteller berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung weggefallen ist.
§4 Bezahlung
In unserem Shop stehen Ihnen die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:
1. Vorkasse
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die Ware nach Zahlungseingang.
2. Paypal
Sie bezahlen den Rechnungsbetrag über den Online-Anbieter Paypal. Sie müssen grundsätzlich dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Weitere Hin weise erhalten Sie beim Bestellvorgang.
3. Rechnung
Unsere Rechnungen sind, soweit nichts Abweichendes vereinbart, 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4. Sofortüberweisung
Wir bieten auch sofortüberweisung an. Dabei erhalten wir die Überweisungsgutschrift unmittelbar. Hierdurch beschleunigt sich der gesamte Bestellvorgang. Sie benötigen hierfür lediglich Kontonummer, Bankleitzahl, PIN und TAN. Über das gesicherte, für Händler nicht zugängliche Zahlformular der Sofort AG stellt sofortüberweisung automatisiert und in Echtzeit eine Überweisung in Ihrem Online-Bankkonto ein. Der Kaufbetrag wird dabei sofort und direkt an das Bankkonto des Händlers überwiesen. Bei Wahl der Zahlungsart sofortüberweisung öffnet sich am Ende des Bestellvorgangs ein vorausgefülltes Formular. Dieses enthält bereits unsere Bankverbindung. Darüber hinaus werden in dem Formular bereits der Überweisungsbetrag und der Verwendungszweck angezeigt. Sie müssen nun das Land auswählen, in dem Sie Ihr Online-Banking-Konto haben und die Bankleitzahl eingeben. Dann geben Sie die gleichen Daten, wie bei Anmeldung zum Online-Banking ein (Kontonummer und PIN). Bestätigen Sie Ihre Bestellung durch Eingabe der TAN. Direkt im Anschluss erhalten Sie die Transaktion bestätigt. Grundsätzlich kann jeder Internetnutzer die sofortüberweisung als Zahlungsart nutzen, wenn er über ein freigeschaltetes Online-Banking-Konto mit PIN/TAN-Verfahren verfügt. Bitte beachten Sie, dass bei einigen wenigen Banken die Sofortüberweisung noch nicht verfügbar ist. Nähere Informationen, ob Ihre Bank diesen Dienst unterstützt erhalten Sie unter: https://www.sofort.com/ger-DE/general/fuer-kaeufer/fragen-und-antworten/
§5 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
2. Für Unternehmer gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache - in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.
3. Wir sind berechtigt, vor Absendung der Ware Vorauszahlung der vollen Rechnungsbeträge zu verlangen. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet ist, so können wir die Leistung verweigern und dem Besteller eine angemessene Frist bestimmen, in welcher er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Verweigerung des Bestellers oder erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
4. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht
5. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe des Satzes in Rechnung zu stellen, den die Bank uns für Kontokorrentkredite berechnet, mindestens aber in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Bei Zahlungsverzug können wir nach schriftlicher Mitteilung an den Besteller die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften erheben wir Fälligkeitszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
§6 Gewährleistung und Garantien
1. Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
2. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
3. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang; die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt.
4. Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung.
5. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir gegenüber Unternehmern zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).
6. Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden
 
bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist
bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart
soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
 
7. Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Onlineshop.
§7 Mängelhaftung, Gesamthaftung, Höhere Gewalt
1. Die Mängelrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Ware nachgekommen ist.
2. Soweit die Ware mangelhaft ist, kann der Besteller Nacherfüllung in Form der Lieferung einer neuen mangelfreien Ware verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5. Soweit dem Besteller ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
6. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7. Soweit nicht vorstehend Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für eventuelle Aufwendungsersatzansprüche.
8. Ansprüche auf Nacherfüllung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz verjähren in 24 Monaten nach Ablieferung. Der Anspruch auf Minderung und auf Ausübung eines Rücktrittsrechts ist ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach §§ 478; 479 BGB bleibt unberührt.
9. Eine weitergehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden sowie für erteilte Auskünfte über Verarbeitungs- oder Verwendungsmöglichkeiten unserer Ware, einschließlich technischer Beratung.
10. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§8 Verhaltenskodex
Folgenden Verhaltenskodizes haben wir uns unterworfen:
Trusted Shops
http://www.trustedshops.de/guetesiegel/einzelkriterien.html
§9 Schlussbestimmungen
1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.
Stand: Juni 2015
 
TVV Transport- und Versand-Verpackungen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Mörikestraße 3, 89564 Nattheim
ANHANG zu §2, Absatz 6:
Geltung der Maßangaben:
Längen- und Breitentoleranzen für konfektionierte Windschutz-, Sichtschutz- und Schattiernetze und Zaunblenden: Aufgrund der Dehnungseigenschaften des Materials können die fertig konfektionierten Netze eine Maßabweichung von bis zu +/- 4 Prozent aufweisen.
Längen- und Breitentoleranzen für Beutel und Säcke:
Die definierten Abmessungen beziehen sich auf die Beutelmaße und nicht auf das Füllvolumen. Falls nichts anderes vereinbart ist, beziehen sich die angegebenen Maße handelsüblich auf die Außenmaße der Beutel sowie Beutel auf Rolle. Die Maßangaben erfolgen in der Reihenfolge: Breite, Länge, Foliendicke, wobei diese Angaben durch ein Malzeichen verbunden werden, also Breite x Länge x Dicke. Als Breite eines Beutels gilt die Öffnungsseite. Die Breite entspricht dem halben Umfang des Beutels. Alle Maße werden in Millimetern (mm) angegeben.
Breitentoleranzen – Beutel/Säcke:
Zulässige Breiten-/Längenabweichungen (Toleranzen), von den Abmessungen, die sich im Rahmen der Herstellung ergeben: Beutel-/Sack Länge +/- 3 %, Beutel-/Sack Breite +/- 3%
Breitentoleranzen – andere Folien:
Unter Breite wird der Abstand der beiden Kanten voneinander bei Schlauch, Halbschlauch und Flachfolie verstanden. Unter Liegebreite wird der Abstand der beiden Kanten voneinander bei Seitenfaltenschlauch mit eingelegter Seitenfalte verstanden. Die Messung der Folienbreite erfolgt im entspannten Zustand. Die Breite auf der Rolle kann technisch bedingt abweichen. Es gelten für Schlauch, Halbschlauch, Seitenfaltenschlauch mit ausgezogener Seitenfalte und unbesäumte Flachfolie folgend
Breitentoleranzen: Breite in mm Breitentoleranz in mm
 
bis 250 ± 4, 251 - 500 ± 5, 501 - 800 ± 6, 801 - 1200 ± 8, 1201 - 2000 ± 12, 2001 - 3000 ± 15, 3001 - 4000 ± 30, 4001 - 5000 ± 50 über - 5001 ± 80
 
Für besäumte Flachfolie gilt 50 % der vorstehend angegebenen Breitentoleranz. Für den Seitenfaltenschlauch gilt Folgendes: Die zusätzlichen Abweichungen bzw. Toleranzen von der Kantendeckung und Seitenfaltentiefe dürfen jeweils betragen:
 
Liegebreite in mm Kantendeckung in mm Seitenfaltenbreite in mm Seitenfaltenbreitentoleranz in mm
bis 500 ± 3 bis 500 ± 6, 501 - 800 ± 4, 501 – 800 ± 8, 801 - 1.200 ± 8, 801 – 1.200 ± 12, 1.201 - 2.000 ± 10, 1.201 – 2.000 ± 16, 2.001 - 3.000 ± 12, 2.001 – 3.000 ± 20, 3.001 - 5.000 ± 15 über 5.001 ± 18
Längentoleranzen:
Es gelten für Schlauch, Halbschlauch, Seitenfaltenschlauch und Flachfolie folgende Längentoleranzen: Unter Länge wird die abgewickelte Meterzahl einer Rolle verstanden. Rollenlänge bis 100 m ± 2,5 %, 101 m - 800 m ± 2,0 %, 801m - 2000m ±1.5 %, 2001 m - 5000 m ± 1,2 % über 5001 m ± 0,8 %
Schweißnahtgüte:
Die Schweißnahtgüte wird folgendermaßen definiert: Bruchkraft der Schweißnaht [in N]/Bruchkraft der Folie [in N] Die Schweißnahtgüte wird ausgedrückt als Schweißfaktor. Er wird berechnet als arithmetisches Mittel aller Einzelwerte und muss mindestens betragen:
Mindestwert:
Bei Foliendicken bis 60µ: Bruchkraft der Schweißnaht [in N] x 100 % = 70 % - Bruchkraft der Folie [in N]
Bei Foliendicken über 60µ: Bruchkraft der Schweißnaht [in N], x 100 % = 60% - Bruchkraft der Folie [in N]
Anzahl der Probestücke:
 
Die Proben sind einzeln verschiedenen Wareneinheiten zu entnehmen. Die Zahl der Prüfmuster bei eventuellen Beanstandungen beträgt:
bis 5.000 Stück = 10 Proben
5.001 bis 10.000 Stück = 2 Proben pro 1.000 Stück
für jede weitere 10.000 Stück = 2 Proben pro 10.000 Stück
Foliendicke:
 
Die Dickenmessungen müssen sich über die ganze Breite (Herstellbreite) der Probe erstrecken. Der Messabstand beträgt 10 mm oder maximal 99 Messpunkte gleichmäßig über die gesamte Breite (bei Folienbreiten) größer als 1 m in variablem Abstand verteilt.
 
Die Dickenmessung ist mit einem kalibrierten Dickenmessgerät durchzuführen. Die Dickenmessung ist generell quer zur Herstellung der Folie durchzuführen. Die Streubreite der Einzelabweichungen darf von der Nenn-Dicke (Solldicke) betragen:
 
Bis 2500 mm Breite:
Maximale Einzelabweichung Nenndicke, Solldicke Dickentoleranz kleiner 15µ ± 22 %, 15 bis 25µ ± 15 %, größer 25µ ± 13 %
 
Ab Breite 2501 mm bis 6000 mm:
kleiner 25µ ± 25 %, 25 bis 50µ ± 20 %, größer 50µ ± 15 %
Breite > 6001 mm, < 50µ ± 25 % >/= 50µ ± 20 %
 
Diese Werte sind von mindestens 95 % der Messpunkte einzuhalten. Die Dicke wird in mm oder µ angegeben. Aus den ermittelten Einzelmessungen wird das arithmetische Mittel gebildet.
Flächengewicht:
 
Das ermittelte Flächengewicht wird in Gramm pro qm bzw. Laufmeter angegeben.
 
Für die bestellte Nenndicke bzw. Solldicke oder das Flächengewicht gelten bei Lieferung je Losgröße folgende Toleranzen: zulässige Abweichungen vom Sollgewicht:
bis 200 kg ± 10%, 201 kg bis 1.000kg ± 7%, 1001 kg bis 5.000 kg ± 5 % über 5.001 kg ± 4 %.
Stand: Juni 2015
 
TVV Transport- und Versand-Verpackungen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Mörikestraße 3, 89564 Nattheim
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
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