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2x NK Bremsscheibe 203010 für HYUNDAI KIA MITSUBISHI VOLVO

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eBay-Artikelnr.:293760756349
Zuletzt aktualisiert am 04. Apr. 2024 09:43:06 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Kompatibilität

Teil ist kompatibel mit 85 Fahrzeug(en)
MarkeModellBaujahrPlattformTypMotorEinschränkungen
HyundaiSantamo1999/05-2002/12--2.0 16V1997 ccm, 102 KW, 139 PSEinbauseite:Vorderachse
HyundaiSantamo1999/05-2002/12--2.0 16V 4x41997 ccm, 102 KW, 139 PSEinbauseite:Vorderachse
KIAJoice2000/02-2002/12MTE1P2.01997 ccm, 102 KW, 139 PSEinbauseite:Vorderachse| Baujahr bis:11/2000
KIAJoice2001/09-2002/12MTE1P2.01997 ccm, 88 KW, 120 PSEinbauseite:Vorderachse| Baujahr bis:09/2003
MitsubishiCarisma1995/07-2006/06DA1.61597 ccm, 66 KW, 90 PSEinbauseite:Vorderachse| Baujahr ab:03/1999| Baujahr bis:05/2000
MitsubishiCarisma1997/05-2006/06DA1.61597 ccm, 73 KW, 99 PSEinbauseite:Vorderachse| Baujahr ab:03/1999| Baujahr bis:06/2000
MitsubishiCarisma1995/07-1997/07DA1.81834 ccm, 85 KW, 116 PSEinbauseite:Vorderachse
MitsubishiCarisma1997/09-2006/06DA1.8 16V GDI1834 ccm, 92 KW, 125 PSEinbauseite:Vorderachse| Baujahr bis:05/1999
MitsubishiCarisma1995/07-1997/07DA1.8 MSX - 16V1834 ccm, 103 KW, 140 PSEinbauseite:Vorderachse
MitsubishiCarisma1996/10-2000/09DA1.9 TD1870 ccm, 66 KW, 90 PSEinbauseite:Vorderachse| Baujahr ab:06/1999
MitsubishiCarisma Stufenheck1996/09-2006/06DA1.61597 ccm, 66 KW, 90 PSEinbauseite:Vorderachse| Baujahr ab:03/1999| Baujahr bis:06/2000
MitsubishiCarisma Stufenheck1997/05-2006/06DA1.61597 ccm, 73 KW, 99 PSEinbauseite:Vorderachse| Baujahr ab:03/1999| Baujahr bis:06/2000
MitsubishiCarisma Stufenheck1996/09-1997/09DA1.81834 ccm, 85 KW, 115 PSEinbauseite:Vorderachse
MitsubishiCarisma Stufenheck1997/09-2006/06DA1.8 16V GDI1834 ccm, 92 KW, 125 PSEinbauseite:Vorderachse| Baujahr bis:05/1999
MitsubishiCarisma Stufenheck1996/10-2000/09DA1.9 TD1870 ccm, 66 KW, 90 PSEinbauseite:Vorderachse| Baujahr ab:06/1999
MitsubishiFTO Coupe1994/09-2001/07DE A2.01999 ccm, 127 KW, 173 PSEinbauseite:Vorderachse
MitsubishiGalant III1985/07-1990/04E1 A2.4 GLS2351 ccm, 82 KW, 112 PSEinbauseite:Vorderachse| Baujahr bis:12/1987
MitsubishiGalant IV1988/11-1992/10E3 A1.81755 ccm, 66 KW, 90 PSEinbauseite:Vorderachse| Baujahr ab:11/1989
MitsubishiGalant IV1988/11-1992/10E3 A1.8 Turbo D1795 ccm, 55 KW, 75 PSEinbauseite:Vorderachse| Baujahr ab:06/1990
MitsubishiGalant IV1989/04-1992/10E3 A2.01997 ccm, 80 KW, 109 PSEinbauseite:Vorderachse| Baujahr ab:06/1990
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Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in der ungeöffneten Originalverpackung (soweit ...
Hersteller
NK
Marke
NK
Herstellernummer
203010
OE/OEM Referenznummer(n)
30872319, 30872926, 308729268, 51712 M2000, MB407639, MB668107, MB928994, MB928995, MR128153, MR128859, MR205584, MR205585, MR389722, MR475330
Produktart
Bremsscheibe
Produktgruppe
Bremsanlage
Vergleichsnummer
HERTH+BUSS JAKOPARTS:J3305022,BLUE PRINT:ADC44321, BREMBO:09.5640.14,BREMBO:09.5640.75,BREMBO:09.7043.10, BREMBO:09.7043.11,BREMBO:09.9617.10,BREMBO:09.9617.11, FEBI BILSTEIN:10892,FEBI BILSTEIN:14924,FTE:BS7449, HELLA:8DD 355 107-321,JAPANPARTS:DI-522,MEYLE:515 521 5015, NK:203010,TEXTAR:92103903,VAICO:V37-80001,VALEO:186648, ZIMMERMANN:380.2157.20,sbs:1815203010,BREMBO:09.7043.20, CHAMPION:561926CH,FERODO:DDF885,FERODO:DDF885C, HELLA PAGID:8DD 355 107-321,METZGER:6110248,REMSA:6394.11, TRISCAN:8120 42110C,TRW:DF1443,TRW:DF4081,DELPHI:BG2763, METZGER:6110546,ATE:24.0124-0136.1,ZIMMERMANN:380.2157.52, MINTEX:MDC977,BARUM:BAR24136,QUINTON HAZELL:BDC4775, REMSA:6394.10,JURID:561926J,JURID:561926JC,JURID:562058J, QUINTON HAZELL:BDC4886,BORG & BECK:BBD4159,AP:24866,AP:24866 V, AP:24805,AP:24660,AP:24660 V,AP:24398 E,AP:X 24398, QUINTON HAZELL:BDC4330,QUINTON HAZELL:BDC4666,JAPANPARTS:DI-522C, Dr!ve+:DP1010.11.0734,BREMSI:CD6885V,COMLINE:ADC0333V
Einbauposition
Vorne
Lieferumfang
2x Bremsscheibe
Außendurchmesser [mm]
256
Bremsscheibendicke [mm]
24
Höhe [mm]
45
Felge Lochzahl
4
Bremsscheibenart
belüftet
Zentrierungsdurchmesser [mm]
69
Oberfläche
geölt
Mindestdicke [mm]
22,4
Nettogewicht [kg]
4,86
Besonderheiten
n/a
Bremsscheiben-Aussendurchmesser
n/a
Lochanzahl
n/a
EAN
5703858147068

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Rüdiger Fischer
Rüdiger Fischer
Daimlerstraße 11
74523 Schwäbisch Hall
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:liaM-Eed.elietssielhcsrevzfk@ofni
Die Europäische Kommission hat eine Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung („OS-Plattform“) bereitzustellen; die OS-Plattform ist im Internet unter der Internet-Adresse https://ec.europa.eu/consumers/odr/ abrufbar. Unsere E-Mail-Adresse, mit der Sie mit uns Kontakt aufnehmen können, lautet [info@kfzverschleissteile.de].“
USt-IdNr.:
  • DE 815021626
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Verkaufs- und Lieferbedingungen der AVS-Autoteile, Inh. Rüdiger Fischer, für Unternehmer
1 Allgemeines
Unternehmer ist lt. § 14 Abs. 1 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Das Angebot der AVS-Autoteile, Inh. Rüdiger Fischer, richtet sich in jedem Fall nur an Volljährige, also Unternehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ein Widerrufsrecht steht nur Verbrauchern zu.
2 Geltungsbereich
Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AVS-Autoteile, Inh. Rüdiger Fischer, (nachfolgend: AVS) zu Grunde; es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AVS-Autoteile, Inh. Rüdiger Fischer. Die Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn AVS in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien über den Erwerb von Autoteilen und Kfz-Zubehör nebst Pflegemitteln und Spezialwerkzeugen sowie Rechtsgeschäfte verwandter Art, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf.
Sofern die Erbringung der Leistungen durch AVS unter Mitwirkung Dritter (z.B. Amazon oder eBay) erfolgt, werden die Geschäftsbedingungen dieser Dritten Vertragsbestandteile der Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und AVS.
AVS ist berechtigt, Änderungen des Inhalts dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden schriftlich oder auf elektronischem Wege mitzuteilen, mit der Folge, dass die Änderungen als Vertragsbestandteil gelten, wenn der Kunde ihnen nicht binnen einer Frist von sechs Wochen nach Zugang widerspricht. AVS verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
AVS ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Vertragsverhältnis auf einen oder mehrere Dritte zu übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für diesen Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.
3. Angebot und Abschluss
3.1 Die für den Fernabsatz bereitgestellten Angebote stellen kein bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei AVS Waren per Onlinebestellung zu bestellen. Bei einer Onlinebestellung gibt der Kunde durch Anklicken des Buttons "kostenpflichtig bestellen" eine verbindliche Bestellung für die Artikel ab, die er zuvor in den Warenkorb gelegt hat. Die Bestellung stellt ein Angebot an AVS zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn der Kunde eine Bestellung unter Verwendung der Domain AVSeforma.com aufgeben hat, erhält er von AVS eine Bestätigung via E-Mail, die den Eingang seiner Bestellung bei AVS bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes des Kunden dar, sondern soll ihn nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei AVS eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn AVS dem Kunden eine Auftragsbestätigung zusendet oder bestellte Produkte an ihn versendet. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Auftrags- / Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande. Vertragspartnerin des Kunden ist die AVS-Autoteile, Inh. Rüdiger Fischer, Daimlerstraße 11, 74523 Schwäbisch Hall.
3.2 Da der Vertragsschluss und die weitere Bestellabwicklung mit dem Kunden per E-Mail erfolgt (z.B. Bestellbestätigung) ist dieser verpflichtet, sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse aktiviert ist, so dass ihm zur Bestellabwicklung versandte E-Mails auch zugehen. Insbesondere hat der Kunde beim Einsatz von Spam-Filtern sicherzustellen, dass ihm die Bestellbestätigung, wie auch alle anderen mit der Bestellabwicklung an ihn versandten E-Mails, zugestellt werden können. Im Zuge der Bestellabwicklung gibt AVS die E-Mail Adresse des Kunden gegebenenfalls an das Versandunternehmen zum Zwecke der Zustellungsbenachrichtigung weiter.
3.3 Das Zustandekommen von Verträgen mit Dritten über die Handelsplattform Amazon erfolgt in der Weise, wie von der Amazon Services Europe S.à.r.l., 5 Rue Plaetis, L-2338 Luxemburg, in ihren AGB beschrieben. Die Bestimmungen finden Sie hier: https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=3367031
3.4 Das Zustandekommen von Verträgen über die Handelsplattform eBay erfolgt in der Weise, wie von der eBay Europe S.à.r.l., 22-24 Boulevard Royal, 2449 Luxembourg in ihren AGB beschrieben. Die Bestimmungen finden Sie hier: http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html
3.5 Angebote sind stets freibleibend: Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung von AVS verbindlich.
3.6. Soweit Angestellte oder Handelsvertreter mündlich Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung von AVS.
3.7 Mündliche Erklärungen von Personen, die zur Vertretung von AVS unbeschränkt oder nach außen hin unbeschränkbar bevollmächtigt sind, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
3.8 Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend.
4. Lieferbedingungen, Verzug, Unmöglichkeit der Lieferung
4.1. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Kunden, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen wird. Dies gilt nicht, soweit der Verkäufer eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.
4.2. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
4.3. Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die AVS nicht zu vertreten hat (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streit, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten von AVS und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt AVS dem Kunden baldmöglichst mit. Der Kunde kann von AVS die Erklärung verlangen, ob sie zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich AVS nicht unverzüglich, kann der Kunde zurücktreten.
4.4. Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem AVS mit ihren Vertragspflichten innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung - auch aus anderen Verträgen - in Verzug ist.
4.5. Verzug und Ausbleiben (Unmöglichkeit) der Lieferung hat AVS so lange nicht zu vertreten, als sie, ihre Erfüllungsgehilfen und Vorlieferanten kein Verschuldensvorwurf trifft. Im Übrigen haftet AVS nach den gesetzlichen Vorschriften. Hat AVS danach Schadensersatz zu leisten, so beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit von AVS ein dem Kunden zustehender Schadensersatzanspruch – sofern der Vertrag mit der gewerblichen Tätigkeit des Kunden zusammenhängt – auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden, höchstens ab 10 % vom Werte desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung bzw. Nichtlieferung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Für durch Verschulden ihres Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene (Unmöglichkeit) Lieferung hat AVS keinesfalls einzustehen.
4.6. Das Recht des Kunden zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer AVS gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.
5. Versand und Gefahrenübergang
5.1. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl von AVS überlassen. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Kunden versichert.
5.2. Versandkosten trägt der Kunde.
5.3. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagert AVS die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
5.4. Im Übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn die Auslieferung durch Verkehrsmittel von AVS erfolgt.
6. Preise und Zahlung
6.1. Die Preise verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer. Da sich das Angebot von AVS auch an Endkunden richtet, ist AVS verpflichtet, die Preise auf ihren Internetseiten und derjenigen der Handelsplattformen inkl. Mehrwertsteuer anzugeben. Auf der Rechnung werden die Beträge netto, zuzüglich Mehrwertsteuer, ausgewiesen.
6.2. Die Rechnungen sind mit Fälligkeit zu zahlen. Der Kunde kommt spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung und Fälligkeit der Forderung in Zahlungsverzug. AVS ist berechtigt, Zahlungsverzug auch bereits vor Ablauf der vorgenannten Frist durch Mahnung herbeizuführen.
6.3. Gutschriften über Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem AVS über den Gegenwert verfügen kann.
6.4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, ist AVS berechtigt, die Ware zurückzunehmen ggf. den Betrieb des Kunden zu betreten und die Ware wegzunehmen. AVS kann außerdem die Weiterveräußerung und Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag.
6.5. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens ohne Nachweis Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz berechnet. Dem Kunden steht es frei, den Nachweis eines geringeren Verzugsschadens zu führen.
6.6. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung einer früheren Lieferung im Rückstand befindet.
6.7. Die Aufrechnung mit etwaigen von AVS bestrittenen Gegenansprüchen des Kunden ist nicht statthaft. Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Kunden in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den Mängeln stehen. Gehört jedoch der Vertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes, so kann der Kunde Zahlungen zur zurückhalten, wenn eine berechtigte Mängelrüge geltend gemacht wird.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. AVS behält sich das Eigentum an der Ware bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die AVS im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit vom Kunden bezieht, behält sich AVS das Eigentum vor, bis ihre sämtlichen Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von AVS in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden eine wechselmäßige Haftung von AVS begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösen des Wechsels durch den Kunden als Bezogenen.
7.2. Wird die Vorbehaltsware durch den Kunden mit anderen Waren verbunden, steht AVS das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Ware und dem Verarbeitungswert zu. Erlischt das Eigentum von AVS durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so überträgt der Kunde AVS bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfange des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie für AVS unentgeltlich. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne von Nr. 7.1. Der Kunde hat AVS über evtl. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und abgetretenen Forderungen sofort zu unterrichten. Er darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gem. den nachfolgenden Nummern 7.3 bis 7.6. auf AVS übergehen. Zur anderen Verfügung über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
7.3. Die Forderung des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an AVS abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von AVS gelieferten Waren veräußert, so wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der anderen verkauften Waren abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen AVS Miteigentumsanteile gem. Nr. 5.2. hat, wird AVS ein ihrem Miteigentumsteil entsprechender Teil abgetreten.
7.4. Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Auf Verlangen von AVS ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an AVS zu unterrichten - sofern dieser das nicht selbst tut - und diesem die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Zur weiteren Abtretung der Forderungen ist der Kunde in keinem Falle berechtigt. Eine Abtretung im Wege des echten Factoring ist dem Kunden nur unter der Voraussetzung gestattet, dass AVS dies unter Bekanntgabe der Factoring-Bank und der dort unterhaltenen Konten des Kunden angezeigt wird und der Factoring-Erlös den Wert der gesicherten Forderung von AVS übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoring-Erlöses wird die Forderung von AVS sofort fällig.
7.5. AVS verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen insofern freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese nicht beglichen sind, um mehr als 10% übersteigt.
7.6. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes und die Rückforderung der Ware stellt nur im Falle der ausdrücklichen diesbezüglichen Erklärung einen Rücktritt vom Vertrag dar.
8. Waren-Rücknahme
8.1. Die Rücknahme von Waren ist, abgesehen von Gewährleistungsfällen, nur ausnahmsweise und nach vorheriger, schriftlicher Vereinbarung möglich. Im Falle einer Rücksendung wird eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 20% des Kaufpreises bzw. mindestens 10,00 € zzgl. jeweils geltender gesetzlicher MwSt., je Rücksendung berechnet. Diese Kosten werden bei eventuellen Gutschriften in Abzug gebracht.
8.2. Die Rücknahme von Sonderanfertigungen, lackierten, beschädigten, nicht verwendbaren sowie nicht original verpackten Teilen ist ausgeschlossen.
9. Mängelrüge und Gewährleistung
9.1. Ansprüche auf Gewährleistung wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, der Kaufgegenstand wird nach dem Kauf im Mehrschichtbetrieb eingesetzt oder auf sonstige Weise außergewöhnlich genutzt. Sie setzen voraus, dass der Mangel bei Gefahrübergang vorhanden war. Weiter setzen Mängelansprüche voraus, dass der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist, sofern er Kaufmann ist. Der Kaufmann ist daher verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Zu den offensichtlichen Mängeln zählen Fälle in denen eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert werden. Solche offensichtlichen Mängel sind bei AVS innerhalb von einer Woche nach der Lieferung schriftlich zu rügen. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen bei AVS innerhalb von einer Woche nach dem Erkennen gerügt werden. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
9.2. Bei begründeter Mängelrüge ist AVS zur Nacherfüllung nach ihrer Wahl verpflichtet. Kommt sie dieser Verpflichtung nicht innerhalb angemessener Frist nach, oder schlägt eine Nachbesserung trotz wiederholten Versuches fehl, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Aufwendungsersatz- oder Schadensersatzansprüche wegen Mangel oder Mangelfolgeschäden, bestehen nur im Rahmen der Regelung zu Haftungsbeschränkungen (Nr. 10)
9.3. Ersetzte Teile sind auf Verlangen an AVS frei zurückzusenden.
9.4. Eigenmächtiges Nacharbeiten und unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge. Zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder bei Verzug der Mängelbeseitigung durch AVS ist der Kunde berechtigt, nach vorheriger Verständigung von AVS nachzubessern und dafür Ersatz der angemessenen Kosten zu verlangen.
9.5. Verschleiß oder Abnutzung in gewöhnlichem Umfange zieht keine Gewährleistungsansprüche nach sich.
9.6. Die Gewährleistungsfrist für Nachbesserungen beträgt 3 Monate für Ersatzlieferungen und für Ersatzleistungen 6 Monate. Sie läuft mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand oder solange und soweit AVS selbst entsprechende längere Gewährleistungsfristen gegen ihren Vorlieferanten zustehen.
9.7 Die Frist für die Mängelhaftung verlängert sich um die Dauer der Betriebsunterbrechung, die dadurch eintritt, dass Nachbesserungen, Ersatzlieferungen oder Ersatzleistungen erforderlich werden, für diejenigen Teile, die wegen der Unterbrechung nicht zweckdienlich betrieben werden können. Rückgriffsansprüche gem. § 478, 479 bestehen nur, sofern die Inanspruchnahme von AVS berechtigt war und nur in gesetzlichem Umfang, nicht dagegen für nicht mit dem Verkäufer abgestimmte Kulanzregelungen und setzen die Beachtung eigener Pflichten des Rückgriffsberechtigten, insbesondere die Beachtung der Rügeobliegenheiten, voraus.
9.8 Der Verkauf gebrauchter Kaufgegenstände an Unternehmer und Kaufleute erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
10. Allgemeine Haftungsbegrenzung
In allen Fällen, in denen AVS abweichend von den vorstehenden Bedingungen aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet sie nur, soweit ihr, ihren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen des Satzes 1 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht
11.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtstand für Lieferung und Zahlung (einschl. Scheck- und Wechselklagen), sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz von AVS.
11.2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG).
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
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