Allg emeine Geschäftsbedingungen der CONVERGIT GmbH Untergasse 11a, 35287 Amöneburg. 1. Allgemeines1.1 Für all e Lieferungen gelten ausschli eßli ch die vorli egenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. All gemeine Geschäftsbedingungen des Käufers nden auch dann keineAnwendung, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrückli chwidersprechen. 2. Angebote, Bestellungen und Liefervertrag 2.1 All e Angebote sind freibleibend und unverbindli ch. Zur vertraglichen Bindung bedarf es in jedem Fall e einer schriftli chen Auftragsbestätigung unsererseits. Mündli cheNebenabreden haben keine Gültigkeit. 2.2 AnKostenvoranschlägen,Zeichnungen undanderen Unterlagen behalte n wir uns eigentums- und urheberr echt-li che Verwertungsz wecke uneingeschränkt vor; sie dürfe n Dritt en nicht zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Unterlagen sind, wenn uns der Auft rag nicht erteil t wird, auf Verlangen unver züglich zurückzugeben.2.3 Gehört zum Liefer- und Leistungsumfang auch Software, so bleiben aus dieser all e Rechte, insbesondere das Urhe-berr echt bei uns. Der Käufe r erhält ledigli ch das Recht, die Software ohne gesonderte weitere Berechnung auf einer CPU an einem Ort zu nutzen. Der Käufer hat ohne unsere ausdrückli che Zustimmung nicht das Recht, die Software zu ver vielfältigen, zu ändern, oder einem nicht autorisi erten Dritten zugängli ch zu machen oder zu übertragen.2.4 Der Liefervertrag gil t erst dann als geschlossen, wenn die Bestell ung von uns schriftli ch bestät igt ist. Sämtli che Ände-rungen, Ergänzungen, te lefonische oder mündli che Ne-benabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schrift -li chen Bestät igung. Bei Sonderanfertigungen gil t der Auftragnach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung als festerteilt und kann nicht annulli ert oder geändert werden. Maße, Gewichte, Beschreibungen, Pichtenhefte, Flußdia-gramme und Abbil dungen sind für die Ausführung nur dann verbindli ch, wenn sie von uns ausdrückli ch bestätigt wer-den.2.5 Sofern eine Install ation durch uns vorgenommen wird, gehen die Kosten zu Lasten des Käufe rs. Für die Install at i-onsarbeiten werden die jeweil s gültigen Sätze verr echnetmit den jeweil s gültigen Sätzen für Überst unden, Wochen-end-, Nach- und Feierta gsarbeit. Vergütung für Auslagenvon Reise, Verpegung, Unterkunft, Telefonspesen sowie Transport der Install at ionshilfen werden gesondert berech-net.2.6 Bei Abrufa ufträgen sind die Abrufe jeweil s mindestens 8-10 Wochen vor dem gewünschten Lieferte rmin uns schriftli chmitzuteil en. Bei innerhalb eines Abschlusszeitraumes nicht getätigten Abrufen behalten wir uns das Recht vor, nach Ablauf dieses Zeitraumes die Ware zu li efe rn und zu be-rechnen. 2.7 Sofern bei Soft wareli eferungen im Handbuch eine Lizenz-vereinbarung abgedruckt ist, wird diese mit Annahme der Ware vertragsr echtli ch gültig. Widerspricht der Käufer den Lizenzvereinbarungen, so ist die Ware frei Haus an uns zu-rückzuli efern. Wir schreiben d en Rechnungsbetrag gut. 2.8 Sofern im Angebot nicht anders angegeben, gehören Schaltpläne, Stückli sten, Sourcecodes, Sourcecodedokumentationundweite re technische Unterlagen nicht zum Lieferumfang. 3. Preise und Zahlung 3.1 Unsere Preise verst ehen sich ab Werk netto zuzügli ch der am Liefertag gültigen Mehrwertst euer, ausschli eßli ch Ver-packung, Versandkosten und Versi cherung in Euro. 3.2 Rechnungsreguli erung per Scheck oder Wechsel erfolgt nur erfüll ungshalber und bedarf bei Wechseln unserer vor-herigen Zustimmung. Der Käufer trägt all e mit den Wech-seln und Schecks zusammenhängende Kosten. Wir haft en nicht fü r d ie Rechtzeitigkeit des Protestes. 3.3 Die Aufrechnung wegen et waiger von uns bestritt ener und nichtrechtskräftig festgestell te r Gegenansprüche des Käufe rs ist nicht sta tthaft. Auch Mängelgründen und Bean-standungen, gleich auf welchem Grunde sie beruhen, be-rechtigen nicht zu e iner Rückhaltung der Z ahlung. 3.4 Wir sind berechtigt, bei verspäteter Zahlung Verzugszinsenin Höhe von 2% über dem Diskontsat z der Bundesbank zu erheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalte n. 3.5 Sofern im Angebot nicht anders angegeben, behalten wir uns bei Bestell ungen im Gesamtwert von über 5. 000,- fo lgendeZahlungsbedingungenvor: 1/3 bei Auf-tragserteil ung, 1/3 bei Versandbereitschaft der Ware und 1/3 innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsst ell ung. 3.6 Wir sind berechtigt, unsere Forderungen abzutreten. 4. Lieferzeit 4.1 Unsere Lieferfristen werden in angemessenem Umfange grundsätzli ch eingehalten; wobei bei Geschäftsabschlüssen mit Kaueuten Lieferfristen jedoch unverbindli ch sind: bei Geschäftsabschlüssen mit Kaueuten sind sie nur bindend, wenn sie von uns ausdrückli ch bindend bestätigt sind; in diesem Fall gil t die Lieferfrist als eingehalten, wenn die Ware rechtzeitig versandt worden ist . 4.2 Die Lieferfrist verlängert sich angemess en bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere St reik oder Aussperr ung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Er-eignisse, die wir nicht zu vertreten haben. Dies gil t auch,wenn die Umst ände bei Zuli eferern eintreten. Die vorbe-zeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertret en, wenn sie während eines bereits vorli egendenVerzugs entstehen. Bei Geschäfts abschlüssen mit Kauf-leuten können aus unserem Verzug Ersatz ansprüche ge-gen uns nicht hergeleite t werden. Ebenso ist der Verzicht auf Lieferung oder Rücktritt vom Vertrag wegen Über-schreitung nicht zuläss ig. Im Übrigen verbleibt es bei den gesetzli chen Bestimmungen. 4.3 Gerat en wir mit unseren Lieferungen in Verzug, so kann der Käufer nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetztenangemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktret en. Wenn dem Käufer wegen einer Verzögerung, die infolge unseres Verschuldens entsta nden ist , Schaden wächst, so ist er unter Ausschluss weite rer Ansprüche berechtigt, eineVerzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede voll e Woche ½%, im Ganzen aber höchstens 5% vom Werte desjenigen Teil es der Gesamtli eferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß ge-nutzt werden kann. 5. Gefahrenübergang und Versand 5.1 Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Liefer-te il e an den Käufer über, und zwar auch dann, wenn wir noch andere Leist ungen, z. B. die Versandkosten oder die Anfuhr, übernommen haben. 5.2 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereits chaft an den Käufer über. 5.3 Auf Wunsch des Käufe rs wird auf seine Kosten die Sen-dung durch uns nach seinen Wünschen versi chert. 5.4 Sofern nichts anderes vereinbart, werden Verpackung und Versandart nach bestem Ermessen von uns gewählt und zu Selbstkoste n berechnet. 6. Gewährleistung 6.1 Wir leisten Gewähr fü r zugesicherte Ei genschaften und Fehlerfreiheit der geli eferten Produkte entsprechend dem jeweil igen St and der Technik für die Dauer von 24 Monat en ab Ankunft der Sendung am Bestimmungsort. Die Fest -stell ung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftli ch mit-zuteil en. Beanstandungen wegen unrichtiger oder unvoll -st ändiger Liefe rung sind unverzügli ch, spätest ens 8 Tage nach Empfang der Ware, schriftli ch mitzuteil en. Bei nicht rechtzeitiger Mitt eil ung von Beanstandungen und Mängel-rügen sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Auf diese Einrede verzichten wir auch nicht dadurch, dass wir nicht zunächst über die Beanstandungen verhandelt haben.6.2 Für Mängel der Li eferung haften wir unter Ausschluss weite rer Ansprüche in der Weise, dass wir all e diejenigenTeil e unentgeltli ch nach unserer Wahl ausbessern lass en, neu li efern oder durch Gutschrift ausgleichen. Dabei b eziehtsich die unentgeltli che Gewährleist ung ausschli eßli ch auf eingesandte Ursprungsware. Der Versand hat für den Käufe r und für uns jeweil s frachtfrei zu erfolgen. Für Ge-währleistungen, die vor Ort beim Käufer erfolgen soll en, berechnen wir zu unseren jeweil s gültigen Kostensätzen, Fahrtkosten, Fahrtzeit, Fahrzeit und Spesen des Monteurs, nicht jedoch d ie Arbeitsz eit und Ersatzteil e. 6.3 Für Fremderzeugniss e, wie z. B. Computer und Zubehör, gilt die gesetz li cheGewährleistungsfri st. Für Fremd-Erzeugnisse beschränkt sich unsere Haft ung auf die Abtre-tung der Haft ungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugniss es zustehen. 6.4 Ersetzte Teil e gehen in unser Eigentum über. 6.5 Kosten, die durch unberechtigte Mängelrügen entstehen, trägt der Käufer. Wir sind zur Beseitigung von Mängeln nicht verpichtet, solange der Käufer mit seiner Zahlung in unangemessenem Verhältnis zur Beansta ndung im Verzugist. Die Mangelhaftigkeit entfä ll t, wenn der Käufer ohne un-sere schri ftli che Zustimmung Nachbesserungen vorge-nommen hat oder der Käufer unsere Vorsc hriften über die Behandlung des Gegenstandes nicht befolgt. 6.6 Die Gewährleistung erli scht, wenn die gelieferten Waren von fremder Seite oder durch den Einbau von Teil en frem-der Herkunft verändert werden. Für ungeeignete oder un-sachgemäße Verwendung, Lagerung sowie kli matischeoder sonstige Einwirkungen, fehlerhafte Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritt e, natürli chen Verschleiß, Feh-lerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Be-triebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbei-ten, chemische, elektrochemische oder elekt rische Ein-üsse sowie bei Einsatz von durch uns nicht zugelassener Soft- und Hardware wird keine Gewähr übernommen, so-fe rn s ie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen s ind.6.7 Für etwa seitens des Käufe rs oder Dritt er unsachgemäß ohne vorherige schriftli che Genehmigung vorgenommeneÄnderungen oder Instandset zungsarbeiten - auch an Soft -ware -, die ohne Abnahme und schriftli che Genehmigung in unserem Haus erfolgen, wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen ausgeschloss en. 6.8 Der Käufer hat uns zur Vornahme all er notwendigen Ausbesserungen und Ersatzli eferungen die angemesseneZeit und Gelegenheit zu geben. Verweigert er diese, so sind wir von der Mängelhaftung befreit. Für das Ersatzstück unddie Ausbesserung beträgt die Gewährl eistungsfri st 3 Monate. Sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ur-sprüngli chen Gewährleistungsfrist für den Liefergegen-stand. Die Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegen-stand wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsar-beiten verursachten Bet riebsunterbrechung verlängert. 6.9 Wenn wir eine uns gestell te angemessene Nachfrist für die Ausbesserung oder Ersatzli eferung eines von uns zu ver-tretenden Mangels fruchtlos verst reichen lassen, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Das Rückt ritt sr echt des Käufe rs besteht auch bei Unmögli chkeit oder bei Unvermö-gen der Ausbesserung oder Ersatzli eferung durch uns. Statt des Rücktrittsrechts kann der Käufe r nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen. Weitere Ansprüchedes Käufers gegenuns und unsere Erfü ll ungsgehil fen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Liefe rgegenst and ent-standen sind. Dies gil t nicht, soweit in den Fäll en des Vor-satzes, der groben Fahrläss igkeit oder des Fehlens zuge-sicherte r E igenschaften zwingend gehaftet wird. 7. Eigentumsvorbehalt7.1 All e Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt: Die geli eferte Ware bleibt bis zur voll en Bezahlung all er Forde-rungen, auch aus früheren oder künft igen Forderungen die uns gegenüber dem Käufer entstehen, unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erli scht auch dann nicht, wenn bei an-dauernder Geschäftsbeziehung der Kontokorr entsaldo durch Zahlung des Käufers vorübergehend ausgegli chenwerden soll te. Die Be- oder Verarbeitung der geli efe rten Waren erfo lgt stets in unserem Auft rag, ohne dass uns hier-aus Verbindli chkeiten erwachsen. 7.2 Bei Verbindung mit anderen Gegenständen gelten die für uns entstehenden Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte als an uns abget ret en. Wird die Vorbehalts ware vom Käufer als wesentlicher Best andteil in die Anlage eines Dritteneingebaut, so tritt der Käufe r schon jet zt die ihm hieraus zustehenden Forderungen sicherungshalber in Höhe der Lieferungsforderung an uns ab. Die Veräußerung der vonuns geli eferten Ware durch den Käufer ist nur im Rahmenseines Geschäftsbereiches zulässig. Der Käufer tritt alle Forderungen aus einer Weite rveräußerung schon jetzt anuns ab. Erfol gt Weiterverkauf mit anderen uns ni cht gehö-renden Waren zu einem Gesamtpreis oder haben wir nurMiteigentum, so tritt der Käufe r schon jetzt eine Forderung aus dem Weiterverkauf in der Höhe, die dem Anteil an dem Gesamtpreis entspricht, an uns ab; eine an uns abget retene Teilforderung hat den Rang vor dem Käufer verbleibende Restforderung. 7.3 Zur anderweitigen Verfügung über die Vorbehalts ware ist der Käufer nicht berechtigt, insbesondere darf er sie nicht verpfänden oder sicherungsübereignen. Vor Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware sind wir unver zügli ch zu verständi-gen; der Käufer hat auf Verlangen sämtli che erforderli chen Schritte hiergegen zu übernehmen. Der Käufer ist ver-pichtet, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Zustand zu halten und sie mit kaufmännischer Sorgfalt zu verwah-ren. Der Käufer ist bis auf weite res berechtigt, die aus einer Weiterveräußerung resultierenden Kaufpreisforderungeneinzuziehen. Auf Verlangen sind uns die Drittabnehmer zu benennen. Wir sind jederzeit berechtigt, die abget retenenKaufpreisforderungen selbst einzuziehen.7.4 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrage. Diesem Eigentumsvor-behalt entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Käu-fe rs wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht ausdrückli ch noch-mals nach Eingang bei uns widersprechen. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherungen unsere Forderun-gen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käu-fers zur Rückers tattung oder Fr eigabe der überschießenden Sicherheiten verpichtet. 7.5 Der Käufer ist verpichtet, den Liefergegenstand während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer- , Wasser- und sonstige Schäden zu versi -chern und uns hiervon Anzeige zu machen. Erfo lgt diese nicht, so sind wir berechtigt, auf Koste n des Käufe rs Versi -cherungen abzuschli eßen.7.6 Der Eigentumsvorbehalt und die uns zustehenden Siche-rungen gelten bis zur voll st ändigen Freistell ung aus Even-tualverbindli chkeit (z. B. bei Bezahlung im sog. Scheck-Wechsel-Verfahren), die wir im Interesse des Käufe rs ein-gegangen si nd. 8. Haftung 8. 1 Unser e Haftung ric htet sich auss chli eßlich nach den in diesen Bedingungen get roffenen Vereinbarungen. Scha-densersatzansprüche des Käufe rs gegen uns und unsere Erfüll ungsgehilf en, gleich aus welc hem Rechtsgrund, aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpichten und unerlaubter Handlung sind ausge-schlossen. Dies gilt nicht für den Ersatz von Körpersc hädenund Gesundheitsschäden sowie für den Ersatz von Schä-denanprivat genutzte n Sachen, die auf der verschuldungsunabhängigen Haftung desProdukthaft pichtgesetzes beruhen. 9. Ger ichtsstand9.1 All einiger Gerichtsstand ist, wenn der Käufe r Voll kaufmann ist, bei all en aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder un-mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten nach unserer Wahl der Sitz unserer Firma oder der Sitz des Käufers . Bei ab-get retenen Forderungen gil t als Gerichtss tand und -Ort der Sitz der Partei, an die die Forderung abget ret en wurde.10. Schlussbestimmungen10.1 Ergänzendgeltendie Bestimmungendesdeutschen Rechts. Deutsches Recht ndet auch bei der Lieferung an ausländische A bnehmer uneingeschränkte Anwendung. 10.2 Sind einzelne Bestimmungen dieser All gemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ungültig, so bleiben die übrigenBest immungen wirksam. Anstell e einer ungültig en Best im-mung gilt eine ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommende wirk same Bestimmung als vereinbart. Stand vom 30.07.2003