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Neuware: Imperial Riding Abschwitzdecke 135/185 Neupreis ca.:30,00€ Pferdedecke

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Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)
Beendet: 17. Apr. 2024 17:08:00 MESZ
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eBay-Artikelnr.:256475126795

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung): Neuer, unbenutzter Artikel, ohne Gebrauchsspuren. Die ...
Marke
Imperial Riding
Produktart
Abschwitzdecke
EAN
4057962158368

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Thorsten Senneke Industrieauktionen
Thorsten Senneke
Uferstr. 35
95028 Hof
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT093033818290
:xaF1580357-18290
:liaM-Eed.ekennes@foh
Online-Streitbeilegungsplattform Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies künftig die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Online-Bestellung zunächst außergerichtlich zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform finden Sie hier: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ Unsere E-Mail für Verbraucherbeschwerden lautet: hof@senneke.de.
USt-IdNr.:
  • DE 303666411
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Verkaufs- und Versteigerungsbedingungen für freihändige Verkäufe, Präsenzversteigerungen und Internetversteigerungen der Senneke Industrieauktionen
 
 
 
§ 1 Geltungsbereich
 
 
 
Die Firma Senneke Industrieauktionen, Kornbergstraße 20, 95032 Hof (nachfolgend: "Senneke") verkauft gebrauchte Waren aus Insolvenzen im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Anbieters (d.h. des Auftraggebers, meist des Insolvenzverwalters) in der Form von Versteigerungen. Senneke tritt nur als Vermittler und nicht als Verkäufer oder Vertreter auf. Das Rechtsverhältnis über den Erwerb von Waren kommt daher ausschließlich zwischen dem Anbieter und dem Bieter zustande. Den Bietern wird auf Anfrage die Identität der Anbieter genannt. Die vorliegenden Versteigerungsbedingungen und Verkaufsbedingungen regeln die rechtlichen Verhältnisse zwischen Senneke sowie den Personen, die im Rahmen der Versteigerungen und Verkäufe Gebote für die zu versteigernden Objekte abgeben (nachfolgend: "Bieter/Käufer") ausschließlich, sofern und soweit diese nicht durch individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden.
 
 
 
§ 2 Teilnahmebedingungen
 
 
 
(1) Mit der Teilnahme an der Auktion und des Verkaufes erkennt der Bieter die vorliegenden Versteigerungsbedingungen an.
 
(2) Zu den Internet-Versteigerungen und freihändigen Verkäufen von Senneke sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zugelassen, die den Kaufgegenstand in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit erwerben.
 
 
 
§ 3 Vertragsschluss
 
 
 
(1) In der Regel wird nach fortlaufenden Nummern versteigert. Das Recht einer Änderung der Positionen durch Senneke bleibt vorbehalten.
 
(2) Den Zuschlag erhält der Höchstbietende, nachdem sein Gebot von Senneke dreimal wiederholt (dreimaliger Aufruf) wurde. Der Höchstbietende ist an sein Gebot gebunden. Wenn mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben, entscheidet Senneke. Bestehen Zweifel über einen Zuschlag, kann Senneke neu ausbieten. In allen Fällen gilt alleine die Anordnung des Senneke Mitarbeiters der die Versteigerung durchführt.
 
 
 
(3) Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. eines Aufgeldes von 18 %
 
(Versteigerungsgebühr) inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
 
(4) Die Höhe der Mindestgebote wird von Senneke nach ihrem Ermessen für die ganze
 
Versteigerung bestimmt.
 
(5) Die Zahlung der Gesamtforderung muss bar oder durch bankbestätigten Scheck oder LZB-Scheck oder EC-Karten Zahlung, sofern technisch möglich, nach Zuschlagserteilung an Senneke erfolgen. Andere Zahlungsarten bedürfen der gegenseitigen Absprache und Zustimmung durch die Senneke Industrieauktionen . Die Zahlung der Gesamtforderung beim Insolvenzverkauf oder der Onlineversteigerung unterliegt den gleichen Bedingungen wie bei der Präsenzversteigerung. Wird diese Verpflichtung nicht eingehalten, kann der Kaufgegenstand nochmals versteigert werden. Dabei wird der erste Käufer nicht zugelassen. Er bleibt für den Mindererlös persönlich haftbar, auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
 
(6) Mangels anderweitiger Vereinbarung erfolgt erst nach vollständiger Zahlung die Abholung
 
der ersteigerten Objekte. Die Herausgabe der mit Scheck bezahlten Objekte kann nur nach
 
Prüfung der Bankbestätigung erfolgen. Der Käufer ist zur Abnahme der ersteigerten
 
Gegenstände verpflichtet. Die Abholung muss zu den angegebenen Terminen erfolgen. Für
 
eine verspätete Abholung kann Senneke einen Aufwandsersatz von 0,5% des Kaufpreises pro
 
Tag, höchstens jedoch 10%, sowie die Erstattung der durch Nichtabholung/Einlagerung entstehenden Fremdkosten verlangen. Hinsichtlich des Aufwandsersatzes bleibt dem Käufer
 
der Nachweis offen, dass geringere Kosten entstanden sind.
 
(7) Erfolgt innerhalb einer Woche nach der Versteigerung keine Abholung, ist Senneke berechtigt, den Käufern mit einer Frist von einer weiteren Woche zur Abholung aufzufordern. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist darf Senneke das Objekt neu versteigern oder freihändig verkaufen. Der Mindererlös und die dadurch zusätzlich anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
 
 
 
(8) Die am Versteigerungstag und im Nachverkauf ausgestellten Rechnungen werden unter dem Vorbehalt der besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigung erteilt. Irrtum bleibt vorbehalten.
 
(9) Senneke behält sich das Recht vor, Versteigerungen kurzfristig ausfallen zu lassen.
 
 
 
(10) Die Vertragssprache ist deutsch.
 
 
 
§ 4 Gefahrenübergang und Abholung der Versteigerungsgegenstände
 
 
 
Abtransport und Demontage der Kaufsache erfolgen auf Kosten und Risiko des Käufers. Für Beschädigungen, die bei der Demontage oder dem Abtransport am Eigentum des Anbieters, von Senneke oder Dritten entstehen, haftet der Käufer.
 
 
 
§ 5 Zahlung von Kaufpreis und Nebenleistungen
 
 
 
(1) Das vom Käufer neben dem Kaufpreis zu zahlende Aufgeld beträgt 18 %
 
(Vermittlungsprovision). Auf den Gesamtpreis wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.
 
Die Preise sind in Euro ausgewiesen.
 
(2) Der Kaufpreis ist im Zeitpunkt des Zuschlags sofort fällig, bei einem Zuschlag unter
 
Vorbehalt sofort nach Wegfall des Vorbehalts. Der Kaufvertrag kommt immer erst unter der aufschiebenden Bedingung der kompletten Zahlung zustande.
 
(3) Kommt der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist Senneke berechtigt, Verzugszinsen in
 
Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu berechnen. Jeder Partei bleibt
 
der Nachweis eines abweichenden Schadens vorbehalten.
 
(4) Käufer aus Staaten, die nicht der EU angehören, haben die Mehrwertsteuer als Kaution
 
an Senneke zu zahlen. Nach Vorliegen der ordnungsgemäß abgestempelten Original-
 
Ausfuhrpapiere wird die Mehrwertsteuer zurückerstattet. Erfolgt innerhalb von 8 Wochen kein Nachweis, wird die Kaution auf die fällige Mehrwertsteuer angerechnet und an das Finanzamt abgeführt. Des Weiteren hat der Käufer schriftlich zu bestätigen, dass er die Gegenstände für sein Unternehmen erwirbt und unverzüglich in das übrige Gebiet der europäischen Gemeinschaft befördert. Der Anspruch auf Rückerstattung verfällt damit. Verkäufe an Käufer aus EU-Staaten können nur nach Vorliegen der amtlich beglaubigten Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer umsatzsteuerfrei erfolgen.
 
(Senneke ist berechtigt, Kaufgelder und Nebenleistungen im eigenen Namen für Rechnung
 
des Anbieters einzuziehen und einzuklagen.
 
(6) Für das Ausfüllen von Ausfuhrerklärungen berechnet Senneke dem Käufer 100,- Euro zzgl.
 
MwSt. je Vorgang.
 
(7) Der Kaufgegenstand gilt mit dem Zuschlag als dem Käufer übergeben. Ab diesem
 
Zeitpunkt geht die Gefahr des zufälligen Unterganges – insbesondere des Diebstahls – und
 
einer zufälligen Verschlechterung auf Ihn über.
 
 
 
§ 6 Eigentumsvorbehalt
 
 
 
Das Eigentum an den versteigerten Gegenständen geht erst nach Zahlung sämtlicher fälliger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung an den Käufer über.
 
 
 
§ 7 Aufrechnung
 
 
 
Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder bestritten aber entscheidungsreif sind.
 
 
 
§ 8 Gewährleistungsausschluss
 
 
 
(1) Alle Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, wie sie stehen und liegen (Ist- Zustand) unter Ausschluss jeder Gewährleistung (Sach- und Rechtsmängelhaftung), da Senneke die Verträge zwischen Käufer und Anbieter nur vermittelt. Eine vorherige Besichtigung der Versteigerungsware ist im Einzelfall und nach vorheriger Absprache möglich. Auch die Beschreibungen der Versteigerungsware sind keine Garantieerklärung hinsichtlich deren Beschaffenheit.
 
 
 
(2) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich durchgehend um gebrauchte Gegenstände handelt und die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber den Anbietern insolvenzbedingt in den meisten Fällen nicht erfolgversprechend sein wird.
 
 
 
§ 9 Haftung
 
 
 
(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende
 
Schäden haftet Senneke nur, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln
 
oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. „Kardinalpflicht“, d.
 
h. eine solche Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
 
Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
 
regelmäßig vertraut und vertrauen darf) durch Senneke oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen.
 
Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt; unbeschränkt
 
bleibt darüber hinaus die Haftung für das arglistige Verschweigen eines Mangels, für eine ausdrücklich garantierte Beschaffenheit sowie für Personenschäden.
 
(2) Sofern Senneke leicht fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die
 
Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
 
(3) Senneke haftet nicht für den Inhalt der ihr vom Anbieter übermittelten Beschreibungen der Versteigerungsgegenstände, die als Artikelbeschreibung genutzt werden.
 
(4) Der Besuch der Betriebsstätte während der Besichtigung, Versteigerung und Abholung erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle wird keine Haftung übernommen. Es wird auf die aushängenden Sicherungshinweise Bezug genommen. Das Inbetriebsetzen von Geräten ist strengstens untersagt.
 
 
 
§ 10 Datenschutz
 
 
 
Die von dem Bieter mitgeteilten personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer, Telefaxnummer, Geburtsdatum etc.) werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzrechtes, insbesondere denjenigen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG) verwendet. Die von dem Bieter mitgeteilten personenbezogenen Daten, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen dem Käufer und der im Auftrag des Anbieters vermittelten Verträge verwendet.
 
 
 
§ 11 Schlussbestimmungen
 
 
 
(1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
 
(2) Diese Versteigerungsbedingungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
 
 
 
(3) Sofern der Nutzer Unternehmer, Kaufmann oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit dem Nutzer der jeweilige Geschäftssitz von Senneke.
 
 
 
Stand: Januar 2022
 
Ende der AGBen
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
Industrieauktionen-Senneke

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