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Gleitkufe außen zu Kuhn Scheibenmäher Mähwerk Alterna 400/500 55922130

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Angaben zum Verkäufer

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eBay-Artikelnr.:254163109759
Zuletzt aktualisiert am 25. Aug. 2023 19:24:37 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Marke
Kuhn
Herstellernummer
55922130
EAN
Nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Landtechnik Nürnberger GmbH
Karsten Nürnberger
Augustusburger Str. 3
09573 Leubsdorf OT Schellenberg
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT01893192730
:xaF11893 192730
:liaM-Eed.regrebnreun-kinhcetdnal@ofni
Landtechnik Nürnberger GmbH Augustusburger Str. 3 OT Schellenberg 09573 Leubsdorf Geschäftsführer Karsten Nürnberger Amtsgericht Chemnitz HRB 20435 Ust.-Id Nr.: DE 19952658
USt-IdNr.:
  • DE 255029094
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
I. Kaufvertrag
1. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn durch die Unterschrift des Käufers auf dem Vertragsformular der Inhalt des Kaufvertrages bestätigt worden ist und durch die Landtechnik Nürnberger GmbH eine Auftragsbestätigung erfolgt ist.
2. Angaben über Leistungen (z. B. Geschwindigkeiten) Betriebskosten, Öl- und Kraftstoffverbrauch, Maße und Gewichte des Kaufgegenstandes sind als annähernd zu betrachten und keine zugesicherten Eigenschaften, es sei denn, dass eine ausdrückliche schriftliche Zusicherung gegeben wurde.
3. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt insbesondere auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen. Mündliche Vereinbarungen binden den Verkäufer nicht.
4. Der Verkäufer ist berechtigt nach abgeschlossenem Kaufvertrag einen Nachweis über die Bezahlung zu fordern. Sollte dies der Käufer nicht erbringen, ist der Verkäufer berechtigt vom Kaufvertrag zurück zu treten. Entstandene Kosten für den Verkäufer hat der Käufer auf verlangen zu übernehmen. Der Käufer ist dazu nicht berechtigt.
II. Preise
1. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich in Euro, ohne Skonto und sonstige Nachlässe zuzüglich Umsatzsteuer ab Standort des Kaufgegenstandes.
2. Vereinbarte Nebenleistungen und vom Verkäufer vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten gehen, soweit nichts anderes geregelt ist, zu Lasten des Käufers.
III. Zahlung
1. Der Kaufpreis, die Preise für Nebenleistungen und verauslagte Kosten sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes spätestens jedoch 5 Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
2. Kommt der Käufer mit Zahlungen bei Vereinbarungen von Teilzahlungen mit zwei aufeinander folgenden Raten in Verzug, so kann der Verkäufer unbeschadet seiner Rechte aus Abschnitt VI der Geschäftsbedingungen dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 10 Tagen setzen mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung des Vertrages durch den Käufer ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
3. Sind Teilzahlungen vereinbart, so wird die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig, wenn
a) der Käufer, der nicht als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist, mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät oder seine Zahlung einstellt,
b) der Käufer mit einer Rate 14 Tage in Verzug kommt, er seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen das Konkursverfahren beantragt worden ist.
4. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es aus Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
IV. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertrags-Abschluss. Werden nachträglich schriftliche Vertragsänderungen vereinbart, so ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein neuer Liefertermin oder eine neue Lieferfrist zu vereinbaren.
Der Käufer kann, wenn der Verkäufer einen unverbindlichen Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten hat, den Verkäufer unter Setzung einer angemessenen Nachfrist auffordern, die Ware zu liefern. Die Nachfrist beträgt 3 Wochen.
Verstreicht auch die Nachfrist, ohne dass der Verkäufer geliefert hat, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform.
2. Schadensersatz wegen nicht rechtzeitiger Lieferung kann der Kunde anstelle der Rückgängigmachung des Kaufvertrages dann verlangen, wenn dem Verkäufer grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorgeworfen werden kann.
3. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verändern die in dem vorgezeichneten Ziffern genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörung.
4. Der Verkäufer wird von jeglichen Forderungen freigesprochen, die aus Lieferverzug durch den Vorlieferanten entstanden sind und entstehen können.
V. Annahme
1. Bleibt der Käufer mit der Annahme des Kaufgegenstandes länger als 5 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder fahrlässig im Rückstand, so kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 8 Tagen setzen mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist eine Annahme ablehne.
Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Annahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.
2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser Pauschal 15 % des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer.
Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufern im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzlieferungen sowie sonstigen Leistungen einschließlich Treibstofflieferungen nachträglich erwirbt.
Ist der Käufer ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgeschäftes gehört, so gilt der Eigentumsvorbehalt für die Forderungen, die der Verkäufer aus seinen laufenden Geschäftsbedingungen gegenüber dem Käufer hat.
2. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt gemäß den nachfolgenden Bestimmungen dieses Abschnittes nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug gemäß Abschnitt 3 befindet.
Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten.
Verlangt der Verkäufer Herausgabe des Kaufgegenstandes, ist der Käufer unter Ausschluss von etwaigen Zurückbehaltungsrechten es sei denn, sie beruhen auf dem Kaufvertrag - verpflichtet, den Kaufgegenstand unverzüglich an den Verkäufer herauszugeben. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Zurücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, ermittelt ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger den Schätzpreis. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand zu diesem Schätzpreis zu verrechnen. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes einschließlich der Schätzkosten trägt der Käufer.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende Überlassung des Kaufgegenstandes sowie seine Veränderung zulässig.
4. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu. Der Verkäufer ist verpflichtet, bei der Zulassungsstelle schriftlich zu beantragen, dass der Fahrzeugbrief dem Verkäufer ausgehändigt wird.
5. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen des Kaufgegenstandes oder Ausübung des Unternehmerpfandrechtes einer Werkstatt, hat der Käufer dem Verkäufer sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen. Der Verkäufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.
VII. Gewährleistung
1. Soweit ein Zustandsbericht beigefügt ist, stellen die darin gemachten eine dem Alter und der Fahrleistung des Kaufgegenstandes entsprechende Beschreibung seines Zustandes dar. Auch bei positiver Beurteilung muss der Käufer mit einer dem Alter und der Fahrleistung entsprechenden Abnutzung und Beeinträchtigung der Funktion des Kaufgegenstandes rechnen. Die Angaben im Zustandsbericht sind keine zugesicherten Eigenschaften. Der Verkäufer übernimmt deshalb im Rahmen der Gewährleistung über die nachstehenden Verpflichtungen hinaus keine Haftung.
Weicht der Zustand des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Übergabe von den Angaben im Zustandsbericht ab, so kann der Käufer die Herstellung des angegebenen Zustandes (Nachbesserung) ohne Berechnung der hierzu notwendigen Lohn-, Material- und Frachtkosten verlangen. Der Nachbesserungsanspruch ist unverzüglich nach Feststellung unrichtiger Angaben im Zustandsbericht beim Verkäufer schriftlich geltend zu machen; dem Verkäufer ist unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
Der Nachweis, dass die Angaben im Zustandsbericht für den Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes nicht zutrafen, obliegt dem Käufer.
Der Anspruch auf Gewährleistung einschließlich Nachbesserung ist auf ein Jahr begrenzt. Gebrauchte Sachen sind hiervon ausgeschlossen.
Erfüllungsort für Gewährleistungsansprüche und Garantieansprüche ist, wenn nicht anders vereinbart, die Landtechnik Nürnberger GmbH mit Ihrem Sitz in Leubsdorf.
Mängel bzw. Schäden sind schriftlich anzuzeigen.
Wäre die Nachbesserung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
Dies gilt insbesondere dann, wenn die zur Nachbesserung erforderlichen Kosten 50 % des Kaufpreises übersteigen.
Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Nachbesserung sich als unmöglich erweist, verweigert wird oder nicht binnen angemessener Frist erfolgt. Als angemessene Frist ist eine Frist von 4 Wochen anzusehen.
Bei Fehlen schriftlich zugesicherter Eigenschaften bleibt ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung unberührt.
Ansprüche auf Mietmaschinen, Ausfallzeitenvergütung, Schadensvergütung von Folgeschäden gegenüber dem Verkäufer bestehen nicht bzw. sind ausgeschlossen.
VIII. Versandrisiko
Versand und Überführung - auch durch die Fa. Nürnberger selbst - erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden (§ 447, 446 BGB); dies gilt ebenso bei eventueller frachtfreier Lieferung und auch dann, wenn die Kaufsache direkt vom Vorlieferanten der Fa. Nürnberger an den Kunden ausgeliefert wird.
IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.
2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus den Geschäftsbedingungen mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
3. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.