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G50 Elektrorollstuhl 6 Km/h

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Standort: 95032 Hof Saale ernst Reuter str 40, Deutschland
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eBay-Artikelnr.:186337238655

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand ...
Marke
Invacare
Produktart
4-Rad Elektromobil
Besonderheiten
Herausnehmbare Batterie, LED Scheinwerfer, Rückspiegel
Anzahl der Räder
4
Höchstgeschwindigkeit
6 km/h
Maximale Belastbarkeit
150 kg
EAN
Nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Sommer GmbH Co KG
Peter Sommer
Ernst-Reuter-Str. 40
95032 Hof
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT938035611510
:liaM-Eed.enilno-t@neilibommi.remmos
USt-IdNr.:
  • DE 194639354
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Sommer GmbH&Co.KG,
Ernst-Reuter-Straße 40, 95030 Hof, Tel. 0151/16530839,
 
1. Geltungsbereich
 
Nachstehende Geschäftsbedingungen liegen unseren sämtlichen Angeboten bei und gelten für unsere gesamten Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungen und Auskünften. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich von uns bestätigt worden sind.
 
2. Angebot; Lieferung; Leistungsumfang; Gefahrübergang
 
(1) Die mündlichen und schriftlichen Angebote der FIRMA sind hinsichtlich des Preises freibleibend und unverbindlich. Liefertermine oder Leistungsfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.
(2) Vertragsbestandteil sind neben diesen Bedingungen ferner Gerätebeschreibungen und Bedienungshandbücher der Hersteller, sofern den entsprechenden Produkten beiliegend. Mit Empfang solcher Produkte erkennt der Kunde deren Geltung ausdrücklich an. Nutzung und Installation der gekauften Geräte liegen in der Verantwortung des Kunden. Eine nachvertragliche Fürsorgepflicht dahingehend, etwaige nachträgliche Änderungen der Herstellerrichtlinien dem Kunden mitzuteilen, besteht nicht; der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich insoweit über Neuerungen zu informieren.
(3) Im Falle höherer Gewalt aufgrund von Ereignissen, die der FIRMA die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik im eigenen oder Zuliefererbetrieb, höhere Gewalt, Betriebsstörungen u.ä.) verlängern sich vereinbarte Lieferfristen in angemessenem Umfang; der Kunde kann keinerlei Verzugsschaden oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dauert die Lieferverzögerung mehr als 3 Monate, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Stellt sich die Lieferung oder Leistung als unmöglich oder unzumutbar heraus, wird die FIRMA von ihrer vertraglichen Verpflichtung frei.
(4) Alle Gefahren gehen auf den Kunden über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person oder dem Kunden übergeben worden ist.
 
3. Zahlungsbedingungen
 
(1) Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung zu zahlen:
a) 50% bei Auftragserteilung, der Rest sofort bei Lieferung bzw. Leistungserbringung, oder b) 100% bei Anzahlung mit 2% Skontoabzug,
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Vereinbarungen sind auf der Rechnung zu vermerken. Bei Leasing: Zahlung der Leasinggesellschaft rein netto nach Übergabe der Ware an den Kunden. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit evtl. Gegenansprüchen des Kunden - insbesondere Gewährleistungsansprüchen - ist nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(2) Sollte der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen oder seine Zahlungen einstellen oder eine Bank einen von ihm ausgestellten Scheck (Lastschrift) nicht einlösen, ist die FIRMA berechtigt, sofort ohne vorherige Ankündigung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden sämtliche Forderungen der FIRMA gegenüber dem Kunden sofort in einem Betrag fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 4% p.a. über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Bundesbank berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens durch die FIRMA sowie der Nachweis eines niedrigeren Schadens durch den Kunden werden hierdurch nicht ausgeschlossen.
(4) Die FIRMA ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten. Bei Teilzahlungen erfolgt Anrechnung gem. § 367 BGB.
 
4. Eigentumsvorbehalt
 
(1) Die FIRMA behält sich das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung (bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung) aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Kunden entstandenen oder evtl. noch entstehenden Forderungen gleich welcher Art und welchen Rechtsgrunds vor. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er sonst seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, ist die FIRMA zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch die FIRMA liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag. Die FIRMA ist hierbei berechtigt, die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransports trägt der Kunde.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache weiterzuverkaufen; er tritt uns aber bereits jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf ab. Zur Einziehung der Forderungen bleibt der Kunde solange berechtigt, bis wir gegenüber dem Dritten die Abtretung aufdecken. Hierzu sind wir berechtigt, sobald der Kunde in Zahlungsverzug gerät. In diesem Fall hat uns der Kunde alle zum Zweck des Einzugs nötigen Mitteilungen zu machen.
 
5. Gewährleistung und Haftung; Untersuchungs- und Rügepflicht
 
(1) Die von der FIRMA gelieferten Neuwaren haben eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten gemäß § 477 I Satz 1 BGB; Gebrauchtwaren werden dagegen verkauft wie besichtigt und daher unter Ausschluss jeder Gewährleistung. Röntgenröhren sind generell von der Garantie ausgeschlossen. Bezüglich erbrachter Dienstleistungen (z. B. Erstellung von Softwareprogrammen oder Prüfungsprotokollen) haften die FIRMA sowie ihre gesetzlichen Vertreter und etwaigen Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Der Kunde hat die gelieferte Ware einer sofortigen Eingangskontrolle zu unterziehen und dabei entdeckte Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Im Falle eines Mangels ist die FIRMA berechtigt, nach ihrer Wahl den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Sollte die FIRMA eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben, oder schlägt eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehl, so kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrags (Wandelung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen. Für entgangenen Gewinn haften wir in keinem Fall.
(3) Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen der FIRMA nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen (z. B. Reparaturversuche), Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht Originalspezifikationen entsprechen und sind diese Umstände für den aufgetretenen Fehler ursächlich, so entfällt jegliche Gewährleistungspflicht.
(4) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, daß sein Personal geeignet und befähigt ist, die von der FIRMA gekauften medizintechnischen Geräte fachgerecht zu bedienen. Es ist also ausschließlich Sache des Kunden, sein Personal ggf. zu den erforderlichen Schulungen zu schicken und so die nötige Sachkunde im eigenen Betrieb zu garantieren. Die FIRMA übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die daraus entstehen, daß der Kunde dies nicht befolgt und/oder die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Medizingeräteverordnung) nicht eingehalten werden.
(5) Verkauft der Kunde die von der FIRMA gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf die FIRMA zu verweisen. Die Gewährleistungspflicht beschränkt sich ausschließlich auf Austausch oder Reparatur des beschädigten Liefergegenstandes.
(6) Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grobfahrlässige Handlungen beschränkt. Ist der Kunde Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruchs nicht, es sei denn, die Berechtigung wurde von der FIRMA schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Für Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden oder Verschulden bei Vertragsabschluß haftet die FIRMA nur, wenn ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
 
6. Gerichtsstand; Anwendbares Recht; Salvatorische Klausel
 
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Hof.
(2) Für den Abschluß des Vertrags sowie die Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und der FIRMA gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein, so bleibt der Vertrag zwischen der FIRMA und dem Kunden in seinen übrigen Teilen verbindlich; der unwirksame Teil wird durch eine dem Charakter und Zweck am nächsten kommende Formulierung ersetzt.
 
 
HR A 3411 Amtsgericht Hof
Ust-IdNr. DE194639354
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
2010peter56

2010peter56

290 Artikel verkauft
Mitglied seit Sep 2010
Angemeldet als gewerblicher Verkäufer

Verkäuferbewertungen (133)

1***n (193)- Bewertung vom Käufer.
Letzte 6 Monate
Bestätigter Kauf
Der Artikel ist in der Realität überhaupt nicht einsetzbar, wenn sich eine Person darin befindet. Alles Betrug!! Habe den Artikel mit Hermes zurück senden wollen aber er kam wieder zu mir zurück. Habe ihn dann per UPS versendet und er wurde gestern auch zugestellt. Der Verkäufer hat die Rückgabe nicht gesperrt, also war ich damit im Recht. Er hat mir jetzt eine Rechnung für die Speditionskosten in Höhe von 65,45 € gesendet, welche ich aus Gutmütigkeit auch gezahlt habe.
Ergänzungskommentar von 1***n- Käufer hat Ergänzungskommentar zur Bewertung abgegeben.- Käufer hat Ergänzungskommentar zur Bewertung abgegeben.
Bitte sehen Sie diese Bewertung als gegenstandslos an, da sich die Angelegenheit geklärt hat. Diese Bewertung ist im Eifer des Streits entstanden und soll niemanden schaden. Der Hersteller ist natürlich kein Betrüger.
a***y- Bewertung vom Käufer.
Vor über einem Jahr
Bestätigter Kauf
schnelle Lieferung, Alles Bestens, Top Kommunikation, vielen Dank
z***b (806)- Bewertung vom Käufer.
Vor über einem Jahr
Bestätigter Kauf
Alles bestens gerne wieder, sehr zufrieden.