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Merida Polystone - Gartentisch 180, Vintage Antik, FRÜHLINGSANGEBOT

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eBay-Artikelnr.:166566756309
Zuletzt aktualisiert am 10. Apr. 2024 10:11:22 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Marke
Garten Möbel für dich
Produktart
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Breite
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EAN
Nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Gartenmöbel für dich GmbH & Co.KG
Thomas Bernd Jan Oude Wesselink
Ootmarsumer Weg 15
48527 Nordhorn
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT999469714950
:liaM-Eed.hcidreuflebeomnetrag@nimda
Garten Möbel für dich GmbH & Co. KG Reitgaarstraße 2 49828 Neuenhaus Deutschland Tel.: 05941 7964999 (Mi – Sa / 10 – 17 Uhr) E-Mail:admin@gartenmoebelfuerdich.de Handelsregisternummer: HRA 205461 Die Mehrwertsteuer wird auf der Rechnung separat ausgewiesen. admin@gartenmoebelfuerdich.de
USt-IdNr.:
  • DE 310421293
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Garten Möbel für dich GmbH & Co. KG
Reitgaarstraße 2
49828 Neuenhaus
Deutschland
Tel.: 05941 7964999 (Mi – Sa / 10 – 17 Uhr)
E-Mail:admin@gartenmoebelfuerdich.de
Handelsregisternummer: HRA 205461
Die Mehrwertsteuer wird auf der Rechnung separat ausgewiesen.www.gartenmoebelfuerdich.de
 
 
 
Registergericht: Amtsgericht Neuenhaus
 
Registernummer: HRA 205461
 
USt-IdNr. DE310421293
 
Hinweis: Die EU-Kommission stellt eine von ihr betriebene Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. Informationen dazu, ob wir verpflichtet oder bereit sind an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, finden Sie hier.
 
GARTEN MÖBEL FÜR DICH GMBH
I. Allgemeine Vertragsbestimmungen
 
1. Alle Abschlüsse und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
 
Schriftform. Mündliche Nebenabreden werden nur durch schriftliche Bestätigung für
 
uns verbindlich.
 
2. Der Kaufvertrag wird nur wirksam, wenn wir nicht binnen einer Frist von 2 Wochen
 
schriftlich widersprechen. Die fristgemäße Absendung der Anzeige (Datum des
 
Poststempels) genügt.
 
3. Im Falle schuldhafter Verletzung unserer Pflichten bei Vertragsverhandlungen und
 
bei der Durchführung des Vertrages können Schadensersatzansprüche nur bei
 
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften
 
geltend gemacht werden. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Anwaltskosten.
 
II. Preise und Zahlungen
 
1. Die Preise verstehen sich ohne jeden Abzug.
 
2. Wir verpflichten uns, dem Käufer Mehrpreise, Irrtümer und sonstige Änderungen
 
des Kaufvertrages unverzüglich nach Kenntnisnahme anzuzeigen. Die Änderung gilt
 
als Bestandteil des Kaufvertrages, wenn nicht binnen zwei Wochen nach Anzeige ein
 
schriftlicher Widerspruch des Käufers eingeht. Wir verpflichten uns, den Käufer bei
 
Beginn der Frist auf die vorgesehene. Bedeutung seines Verhaltens hinzuweisen.
 
3. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
 
Forderungen möglich. Im Verzugsfalle sind wir berechtigt, dem Käufer Verzugszinzen
 
in Höhe von 5 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu berechnen. Der
 
Nachweis eines abweichenden Schadens bleibt hiervon unberührt. Bei
 
Zahlungsverzug entfallen gewährte Rabatte und Skonti-Beträge.
 
4. Barzahlungen können nur gegen Quittung mit Firmenaufdruck bzw. Stempel und
 
Unterschrift erfolgen. Schecks werden nur unter Vorbehalt einer pünktlichen
 
Einlösung erfüllungshalber angenommen. Die Zahlung gilt als am Tage der
 
Einlösung erfolgt.
 
III. Verzug und Erfüllungsverweigerung des Käufers
 
1. Gerät der Käufer mit der Vertragserfüllung in Verzug oder weigert er sich grundlos
 
und beharrlich den Vertrag zu erfüllen, sind wir berechtigt, die weitere
 
Vertragserfüllung abzulehnen und 25 % des Kaufpreises als pauschalierten
 
Schadensersatz zu verlangen. Die Ausübung dieses Rechts ist davon abhängig, daß
 
eine von uns dem Käufer zu setzende Nachfrist von zwei Wochen, die im Falle der
 
Erfüllungsverweigerung entbehrlich ist, ergebnislos verstrichen ist.
 
2. Im Falle des Annahmeverzuges sind wir berechtigt, eine Pauschale für die Kosten
 
einer Einlagerung der Waren in Höhe von 1 % des Preises der eingelagerten Waren
 
pro angefangene Woche, höchstens jedoch 25,00 EUR je angefangene Woche zu
 
verlangen. Der Käufer trägt im Falle des Annahmeverzuges die Gefahr für Untergang
 
und Beschädigung der Möbel, soweit unsererseits nicht Vorsatz oder grobe
 
Fahrlässigkeit vorliegen.
 
3. In allen Fällen dieser Ziff. III bleibt beiden Vertragspartnern der Nachweis eines
 
abweichenden Schadens vorbehalten.
 
IV. Lieferung
 
1. Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung besteht für den Käufer
 
kein Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken.
 
2. Die Lieferfrist bis zu dem vereinbarten Liefertermin beginnt
 
a) mit dem Erlöschen eines eventuell dem Käufer eingeräumten Rücktrittsrechts,
 
b) mit der Bekanntgabe der genauen Maße bei Verträgen mit Circa-Angaben, oder
 
nach Durchführung eines vereinbarten Aufmaßes,
 
c) mit einem vertraglich vereinbarten Aufmaßtermin.
 
3. Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, hat uns der Käufer schriftlich eine
 
angemessene Nachlieferfrist zu gewähren, die mindestens folgende Länge haben
 
muß. Bei einer vereinbarten Lieferzeit bis zu 4 Wochen eine Nachfrist bis zu 2
 
Wochen; bei einer vereinbarten Lieferzeit zwischen 4 und 9 Wochen eine Nachfrist
 
von 3 Wochen und bei einer vereinbarten Lieferzeit ab 10 Wochen, eine Nachfrist
 
von 4 Wochen.
 
4. Von uns nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere
 
Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem
 
unvorhersehbaren und unverschuldenten Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden
 
Betriebsstörungen bei uns oder bei unseren Lieferanten führen, verlängern sich die
 
vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten
 
Leistungsstörungen. Wenn uns der Lieferer aus Gründen, die für uns nicht
 
vorhersehbar waren und von uns nicht zu vertreten sind, die Kaufgegenstände nicht
 
oder nicht vollständig zur Verfügung stellt, werden beide Vertragspartner hinsichtlich
 
der nicht lieferbaren Gegenstände von ihren Verpflichtungen frei. Dies gilt hinsichtlich
 
lieferbarer Gegenstände nur, sofern sich aus dem Vertrag oder den Umständen
 
ergibt, daß sie mit den nicht lieferbaren Gegenständen als zusammengehörend
 
verkauft worden sind.
 
5. Wir sind aus betriebsbedingten Gründen berechtigt, die Übergabe der
 
Kaufgegenstände in mehr als einer Lieferung vorzunehmen.
 
6. Der Käufer hat dafür zu sorgen, daß die Auslieferung während des ganzen Tages
 
bis in die Abendstunden erfolgen kann. Eine evtl. Angabe der Anlieferungszeit (vor-
 
oder nachmittags) erfolgt unverbindlich, in der Wohnung des Käufers anwesende
 
Personen gelten als zur Annahme und Prüfung der Lieferung bevollmächtigt.
 
7. Die Auslieferung erfolgt, sofern nicht auf dem Kaufvertrag etwas anderes
 
vereinbart wurde, frei Haus. Der Käufer haftet dafür, daß die angegebene
 
Lieferanschrift mit einem Lastkraftwagen erreichbar ist und die
 
Anlieferungsmöglichkeit durch Eingänge und Treppenhäuser bis in die Wohnung mit
 
den üblichen Mitteln des Möbeltransportes möglich ist. Anderenfalls gerät der Käufer
 
in Annahmeverzug.
 
V. Mängelrügen
 
1. Mängelrügen gelten nur dann als wirksam erhoben, wenn sie schriftlich geltend
 
gemacht werden. Eigenmächtige Mängelbeseitigung befreit uns soweit von unserer
 
Gewährleistungsverpflichtung.
 
2. Der Käufer hat bei Selbstabholungen die Ware vor Übernahme an Ort und Stelle
 
sorgfältig auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu prüfen. Bei rügeloser
 
Abnahme gilt der Vertrag insoweit als ordnungsgemäß und vollständig erfüllt.
 
VI. Gewährleistung
 
Für die Lieferung neuer Waren übernehmen wir folgende Gewähr:
 
1.a) Sind die von uns gelieferten Waren mangelhaft, so leisten wir Nacherfüllung
 
durch Beseitigung des Mangels, oder Lieferung einer mangelfreien Sache, wobei die
 
Art der Nacherfüllung von
 
dem Käufer gewählt werden kann. Uns steht jedoch ein Verweigerungsrecht bzgl. der
 
vom Käufer gewählten Art der Nacherfüllung zu, wenn diese nur mit
 
unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. In diesem Fall beschränkt sich der
 
Anspruch des Käufers auf die von uns gewählte Art der Nacherfüllung.
 
b) Zur Vornahme dieser Handlung auch soweit zumutbar in seiner Wohnung hat uns
 
der Käufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Anderenfalls sind wir von
 
der Gewährleistungverpflichtung frei.
 
c) Solange wir unseren Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommen, hat
 
der Kunde nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder
 
RückgaÅNngigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen
 
der Nachbesserung vorliegt.
 
d) In der Wohnung des Käufers anwesende Personen gelten als Bestätigung
 
ordnungsgemäßer Mängelbeseitigung bevollmächtigt.
 
2. Farb- und Strukturabweichungen gegenüber Ausstellungsstücken oder
 
Katalogabbildungen sind unvermeidlich und können nicht gerügt werden.
 
3. Geringe Abweichungen von den angegebenen Maßdaten der zu liefernden
 
Einrichtungsgegenstände sind handelsüblich und soweit dem Käufer zumutbar auch
 
zulässig.
 
4. Beim Verkauf von Serienmöbeln sind wir berechtigt, Waren gleicher Art und Güte
 
zu liefern. Als Waren gleicher Art und Güte in diesem Sinne gelten auch solche
 
Gegenstände, die infolge Umstellung der Produktion des Herstellerwerks von den
 
ausgewählten Gegenständen geringfügig abweichen.
 
5. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund von MaÅNngelrügen
 
zurückzuhalten, es sei denn, die zurückgehaltene Zahlung steht in einem
 
angemessenen Verhältnis zu den geltend gemachten Mängeln.
 
6. Der Käufer kann an die Ware qualitativ nur Ansprüche stellen, wie sie in der
 
bestellten Preisklasse handelsüblich sind. Die Holzbezeichnungen beziehen sich im
 
wesentlichen auf die Flächen der Front. Die Mitverwendung anderer geeigneter Holz-
 
sowie Kunststoffarten, insbesondere bei Massivteilen, ist handelsüblich und zulässig.
 
7. Besteht die gelieferte Ware aus gekennzeichneten preisreduzierten
 
Ausstellungsstücken, so gelten die o.g. Gewährleistungsrechte ebenfalls, jedoch mit
 
der Einschränkung, daß die Gewährleistungsfrist nur 1 Kalenderjahr, beginnend mit
 
dem Tag der Auslieferung an den Kunden beträgt.
 
VII. Eigentumsvorbehalt
 
1. Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus
 
dem Kaufvertrag einschließlich eventueller Verzugszinsen und sonstiger
 
Nebenansprüche wie Aufwendungsersatz, Kosten der Rechtsverfolgung etc. unser
 
Eigentum. Mit Abschluß des Kaufvertrages tritt der Käufer den Herausgabeanspruch
 
gegen Dritte bezüglich der noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren an uns
 
ab. Wird für die Beschädigung oder Zerstörung der gelieferten Ware Ersatz geleistet,
 
tritt dieser an die Stelle der ursprünglich übereigneten Waren. Im übrigen haftet der
 
Käufer für jede Beschädigung oder den Verlust der Vorbehaltsware.
 
2. Im Falle einer Pfändung oder sonstigen Beschlagnahme, ist der Käufer
 
verpflichtet, den Vollstreckungsbeamten auf unser Eigentum hinzuweisen und uns
 
innerhalb von drei Tagen unter Übersendung einer Abschrift des
 
Pfändungsprotokolls davon Mitteilung zu machen. Der Käufer trägt die Kosten der
 
Wahrung der Eigentumsrechte.
 
3. Kommt der Käufer den sich aus den Eigentumsvorbehalt ergebenden
 
Verpflichtungen oder seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, sind wir berechtigt,
 
die sofortige Herausgabe unter Ausschluß jeglichen Zurückbehaltungsrechts zu
 
verlangen, und zwar unbeschadet einer zwischenzeitlich eingetretenen Verjährung
 
der Kaufpreisforderung, ohne vom Vertrag zurücktreten zu müssen. Alle durch die
 
Zurücknahme der Ware entstehenden Kosten trägt der Käufer.
 
VIII. Zusatzarbeiten
 
1. Zusatzarbeiten und besondere, über den Lieferauftrag hinausgehende Arbeiten
 
wie Dekorations- und Montagearbeiten werden einschließlich der Wegezeit zu
 
angemessenen Preisen in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme in
 
bar zu zahlen.
 
2. Bei Durchführung dieser Arbeiten und bei der Abnahme der Behandlung vom
 
Beipack wird unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
 
IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
 
1. Erfüllungsort ist Neuenhaus
 
2. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl unabhängig von der Höhe des Streitwertes
 
das Amtsgericht Neuenhaus, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand unabdingbar gilt.
 
X. Schlußbestimmung
 
Bei Unwirksamkeitwerden einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen wird die
 
Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht berührt.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
Garten Möbel für dich

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