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Hünnebeck Tekko Schalung,Fundamentschalung,Wandschalung,Kellerschalung,Zubeh1

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Angaben zum Verkäufer

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eBay-Artikelnr.:165279057541

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand ...
Marke
Peri
Herstellernummer
023500
EAN
Nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

DS Deutsche Schalung GmbH
Üksel Arasan
Eisackstraße 10
86165 Augsburg
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT02217021280
:xaF99 221 702 1280
:liaM-Eed.gnulahcs-ehcstued@yabe
Handy: +49(0)178/520 57 39
USt-IdNr.:
  • DE 814496886
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma
 
DS DEUTSCHE SCHALUNG GMBH
Eisackstraße 10
86165 Augsburg
Deutschland nähe München
 
 
 
1. Geltungsbereich
 
1.1. Die nachstehenden AGB gelten für sämtliche Geschäftsvorgänge und sind Bestandteil aller mit der DS abgeschlossenen Verträge.
 
1.2. Die AGB Dritter, insbesondere von Vertragspartnern gelten ausschließlich dann, wenn die Geltung von der DS schriftlich bestätigt wurde.
 
 
2. Vertragsgegenstand
 
Vertragsgegenstand ist der Verkauf von gebrauchten Schalungen, gebrauchten Schalungselementen, gebrauchtem Zubehör und sonstigen beweglichen Sachen einschließlich etwaiger DS in Auftrag gegebener Schalpläne, Berechnungen und Ausarbeitungen, insbesondere die Erstellung von Frachtplänen.
 
Weiterer Vertragsgegenstand kann sein der Verkauf von nicht gebrauchsfähigen Baugeräten zum Zwecke der Verschrottung und/oder Wiederaufarbeitung.
 
 
3. Vertragsabschluss
 
3.1. Angebote der DS sind freibleibend und unter dem Vorbehalt des Zwischenverkaufes.
 
3.2. Ein Vertrag kommt mit schriftlichem Kaufvertrag zustande. Dieser bestimmt abschließend den Leistungsumfang nach Art, Menge und Preis, nicht aber den Verwendungszweck.
 
 
4. Preis
 
Die vereinbarten Preise sind grundsätzlich Festpreise zuzüglich der am Tag der Lieferung geltenden Mehrwertsteuer. Fracht- und Verpackungskosten trägt der Käufer.
 
 
5. Lieferfristen, Liefertermine, Erfüllungsort
 
5.1. Lieferfristen und Liefertermine sind nur dann verbindlich, soweit im Kaufvertrag vereinbart.
DS gerät in Verzug, wenn der Liefertermin vorsätzlich oder grob fahrlässig um mehr als zwei Monate überschritten wird.
 
 
5.2. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Lieferungen von DS ist ausschließlich das Firmengelände der DS.
 
5.3. DS stellt die vereinbarten Waren dem Käufer dort zur Abholung zur Verfügung.
 
Die Verladung erfolgt durch den Käufer und auf dessen Kosten. Mit dem Beginn der Verladung geht die Gefahr auf den Käufer über.
 
5.4. Soweit DS den Käufer bei der Verladung durch Personal und/ oder Maschinen unterstützt, erfolgt dies auf Gefahr des Käufers unter Ausschluss jeglicher Haftung, soweit das Gesetz dies zulässt.
 
5.5 Der Zeitpunkt der Abholung ist vom Käufer rechtzeitig anzukündigen.
 
5.6 DS ist zur Teillieferung berechtigt, ohne dass sie für etwa entstandene Mehrkosten
aufzukommen hat.
 
 
6. Höhere Gewalt
 
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen DS, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Nachlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles der Lieferung ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbot, Roh- und Brennstoffmangel, Feuer, Verkehrssperre, Störungen der Betriebe oder des Transportes und sonstige Umstände gleich, die DS nicht zu vertreten hat, und zwar einerlei, ob sie bei DS, dem Vorlieferer oder einem Unterlieferer eintreten.
 
 
7. Zahlungsbedingungen
 
7.1. Zahlungen erfolgen ausschließlich durch Überweisung auf das von DS zu benennende Konto oder in bar.
 
7.2. Der Käufer ist verpflichtet, binnen 7 Tagen ab Datum des Kaufvertrages an DS eine Anzahlung in Höhe von 20 % des dort ausgewiesenen Nettoverkaufspreises zzgl. MwSt. zu bezahlen. Der Restbetrag ist spätestens bei Abholung zu bezahlen. Die vollständige Kaufpreiszahlung ist Voraussetzung der Übergabe.
 
7.3. Leistet der Käufer die Anzahlung gem. Ziffer 7.2. nicht fristgerecht, so wird DS von der Verpflichtung zur Leistung frei. Das Recht von DS, auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen, bleibt hiervon unberührt. In diesem Fall wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Zahlung fällig.
 
7.4. Im Falle des Zahlungsverzuges einer der Vertragsparteien, ist die andere Partei berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszins zu fordern.
 
 
8. Eigentumsvorbehalt
 
DS behält sich an allen gelieferten Waren bis zur restlosen Bezahlung und vollen
Befriedigung ihrer Ansprüche das Eigentum an den gelieferten Gegenständen vor.
Der Käufer ist im Falle des Weiterverkaufs der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf an DS übergeht. Der Käufer tritt damit für den Fall eines Weiterverkaufs im Voraus die aus diesem Weiterverkauf entstehende Forderung sicherungshalber an DS ab. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt.
 
 
9. Annahmeverzug des Käufers
 
9.1. Wurde für die Übergabe des Kaufgegenstands ein Tag nach dem Kalender vereinbart und ist der Käufer mehr als 14 Tage in Annahmeverzug, so ist DS berechtigt, ab dem 15. Tag Lagerkosten in Höhe von 1 % des Nettoauftragswertes für die Zeit der Bereitstellung zu verlangen.
 
Die angefallenen Kosten sind bei Abholung zu entrichten.
 
9.2. DS wird die Ware längstens 30 Tage bereitstellen. Bei Nichtabholung innerhalb dieser Frist ist DS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz geltend zu machen.
 
9.3. Nach Ablauf der Bereitstellungszeit gem. Ziffer 9.2. verliert der Käufer seinen Anspruch auf Lieferung der im Kaufvertrag georderten Ware. DS wird von der vertragsgemäßen Lieferpflicht frei und ist nur zum aliud – soweit DS nicht vom Vertrag zurückgetreten ist – verpflichtet.
 
 
10. Lieferverzug des Verkäufers
 
Kann DS dem Käufer, obwohl die Voraussetzungen gem. Ziffer 7.2. vorliegen, nicht spätestens 30 Tage ab vollständigem Zahlungseingang die Ware vollständig zur Verfügung stellen, so ist der Käufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhält der Käufer sämtliche geleisteten Zahlungen zurück. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.
 
 
11. Mängelrüge und Gewährleistung
 
11.1. Die verkauften Gegenstände sind vom Käufer entgegenzunehmen, es sei denn, sie weisen wesentliche Mängel auf und der Haftungsausschluss (Ziffer 12) greift nicht. Für diesen Fall gilt: Der Käufer hat bei Verladung die Gegenstände auf Vollzähligkeit und Funktionstüchtigkeit zu untersuchen und dem Verkäufer, wenn sich ein Mangel zeigt, unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
 
11.2. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung gemacht werden, anderenfalls gilt der Kaufgegenstand auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Hat der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen, so kann er sich auf die vorstehenden Vorschriften nicht berufen. Der Käufer ist verpflichtet, bei der Verladung Art und Menge der Ware zu überprüfen.
 
 
 
 
 
 
12. Haftung
 
12.1. DS haftet lediglich für die im Kaufvertrag ausgewiesene Art und Menge, jedoch nicht bzgl. der Brauchbarkeit für den Verwendungszweck. Eine darüber hinaus gehende Haftung wird – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit das Gesetz dies erlaubt.
 
12.2. DS übernimmt keine Haftung für Mängel von Leistungen, insbesondere Ingenieurleistungen, z. B. von ihr ausgearbeiteter Schalpläne, Berechnungen und dergleichen sowie hieraus resultierender Schäden.
 
 
13. Aufrechnung
 
DS ist berechtigt, Zahlungen des Käufers auf den Kaufpreis mit sämtlichen Ansprüchen, insbesondere Schadensersatzansprüchen und Lagerkosten, aus Vertragsbeziehungen zwischen den DS und dem Käufer aufzurechnen.
 
 
14. Gerichtstand, anzuwendendes Recht, Schriftformerfordernis
 
14.1. Für sämtliche Ansprüche aus Geschäftsbeziehungen mit DS gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Anderslautende Vorschriften des Rechtes der europäischen Gemeinschaft oder des UN-Kaufrechts sind abbedungen.
 
14.2. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist das am jeweiligen Geschäftssitz der DS zuständige Gericht
 
14.3. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.
 
 
15. salvatorische Klausel
 
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
 
Stand: November 2007
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.