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REMS Spannbacke 16 2er-Pack für Cobra 32 174101

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eBay-Artikelnr.:145645755351

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Herstellernummer
174101
Marke
Rems
EAN
4039976031042

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Stürmer Werkzeuge - Maschinen KG
Rainer Haubenreich
Dr.-Robert-Pfleger-Straße 26
96103 Hallstadt
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT027555691590
:xaF527555691590
:liaM-Eed.eguezkrew-remreuts@ofni
Alternative Streitbeilegung Unsere Kunden, die Verbraucher sind, weisen wir darauf hin, dass die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereitstellt, die unter der Internetadresse http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Zu einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich auch nicht bereit. Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@stuermer-werkzeuge.de
USt-IdNr.:
  • DE 273484279
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Liefer- und Zahlungsbedingungen)
der Stürmer Werkzeuge Maschinen KG in der Fassung vom 4. April 2022 für deren analogen Handel und deren digitalen Handel unter www. stuermer-werkzeuge.de
 
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil unserer Verträge über Warenlieferungen und Reparaturleistungen, gegebenenfalls modifiziert durch speziellere Allgemeine Geschäftsbedingungen wie z. B. unsere Allgemeinen Reparaturbedingungen. Es gelten jeweils die AGB in der aktuell geltenden Fassung. Bei dauerhaften Geschäftsbeziehungen liegen bei jedem einzelnen Vertragsschluss jeweils unsere aktuell geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Im elektronischen Rechtsverkehr gelten zusätzlich unsere rechtlichen Hinweise und Bedingungen, die sich aus dem Internetauftritt www.stuermer-maschinen.de ergeben. Soweit digitale Inhalte durch einen Download von unserem Internetportal heruntergeladen werden, gelten diese AGB spätestens mit dem Beginn des Downloads als vereinbart. Im Falle von Kollisionen gelten zwischen den Regelungen als Rangfolge:
1. Individuelle Vereinbarungen
2. Rahmenvereinbarungen
3. Besondere Geschäftsbedingungen der einzelnen Services, insbesondere Allgemeine Reparaturbedingungen
4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
5. Die gesetzlichen Regelungen
Einkaufsbedingungen unserer Kunden oder sonstige AGB unserer Geschäftspartner sind, soweit sie mit diesen AGB oder unseren sonstigen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die vollständige Einbeziehung dieser AGB ist für uns Vertragsgrundlage, es sei denn wir stimmen abweichenden AGB ausdrücklich und in Textform zu.
 
2. Vertragsschluss
Vertragspartner ist die Stürmer Maschinen GmbH, Dr.-Robert-Pfleger-Str. 26, 96103 Hallstadt. Verträge sind erst dann geschlossen und für uns verbindlich, wenn die Angebote unserer Kunden von uns in Textform bestätigt worden sind oder die Lieferung erfolgt ist. Der Vertrag wird beiderseits ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen und abgewickelt.
Bei Käufen über unsere Internetplattform gibt unser Kunde mit dem Anklicken des Buttons „kaufen“ ein verbindliches Angebot uns gegenüber ab, für die er eine automatisierte Bestellbestätigung in elektronischer Form bekommt. Diese automatische Bestellbestätigung ist noch keine Annahme des Angebotes durch uns. Die Annahme durch uns erfolgt erst durch eine gesonderte Auftragsbestätigung.
Wir behalten uns vor, ein Angebot unseres Kunden insbesondere dann nicht anzunehmen, wenn die Ware für uns nicht mehr verfügbar ist, bevor wir das verbindliche Angebot unseres Kunden angenommen haben.
Unsere Außendienstmitarbeiter sind nur zur Vermittlung von Aufträgen befugt. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von unserer Hauptverwaltung in Hallstadt in Textform bestätigt worden ist oder die Ware ausgeliefert wurde. Individuelle Erklärungen, Auskünfte, Ratschläge, Empfehlungen, Zusicherungen oder Garantien für unsere Waren, Angaben über besondere Rabatte, Boni, Lieferfristen, Reparaturdauer und –kosten sowie etwaige Kulanzabsprachen und der Abschluss selbstständiger Beratungsverträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen Bestätigung in Textform unserer Hauptverwaltung in Hallstadt, es sei denn, dass für mündliche Erklärungen nach Handelsrecht oder Rechtsscheingrundsätzen Vertretungsmacht anzunehmen ist.
Unsere Außendienstmitarbeiter und Verkäufer sind keine Handwerksmeister oder Fachtechniker. Unsere Kunden sind deshalb für die ordnungsgemäße Verwendung und den zulässigen Einsatz unserer Waren verantwortlich. Für die gebotene Hinzuziehung von qualifizierten Fachleuten ist unser Kunde verantwortlich.
Wir liefern unsere Waren, egal über welchen Vertriebsweg gekauft (also auch über unseren Onlineshop) generell nur innerhalb Deutschlands, es sei denn, es wurde individuell eine Lieferung außerhalb Deutschlands vereinbart.
Durch den Vertragsschluss sind wir zur Lieferung der bestellten Ware verpflichtet. Ausnahmsweise sind wir dann nicht zur Lieferung der bestellten Ware verpflichtet, wenn wir die Ware unsererseits ordnungsgemäß bestellt haben, jedoch ganz oder teilweise nicht vertragsgemäß, vollständig oder rechtzeitig beliefert worden sind (Deckungsgeschäft). Dies gilt nur, wenn wir das Fehlen der richtigen und ausreichenden Ware nicht zu vertreten haben und unsere Kunden über diesen Umstand unverzüglich informiert haben. Sind wir nicht zur Lieferung verpflichtet, erstatten wir die von unseren Kunden geleisteten Zahlungen unverzüglich. Wir bleiben zur Lieferung der Ware verpflichtet, wenn wir das Beschaffungsrisiko ausdrücklich übernommen haben. Die Gefahr, die bestellte Ware besorgen zu müssen, übernehmen wir nicht (Beschaffungsrisiko), wenn nicht etwas Abweichendes ausdrücklich vereinbart worden ist. Wir haben grundsätzlich nur aus unserem Warenbestand zu liefern. Dies gilt sowohl für eine Stückschuld als auch für eine Gattungsschuld.
 
3. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Diese Angebote, technische Angaben, Abbildungen in unseren Katalogen, Produktbeschreibungen und dergleichen sind unverbindlich; sie sind lediglich eine Aufforderung gegenüber unseren Kunden, uns gegenüber ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum). Jegliche Angebote für Güter, Werk- und/oder Dienstleistungen, die Gegenstand von Exportbeschränkungen sind oder bis zum Vertragsschluss werden, sind zunächst unverbindlich. Sie entfalten erst nach dem Erhalt der zugehörigen BAFA-Genehmigungen, die uns den Export dieser Güter, Werk- und/oder Dienstleistungen gestatten, und erst nach der auf diesen Genehmigungen basierenden Ausstellung einer formalen Auftragsbestätigung durch uns eine rechtliche Wirksamkeit.
 
4. Preise
Die von uns in Katalogen, Prospekten, Internetauftritten, sonstigen Publikationen etc. angegebenen Preise sind unverbindlich (invitatio ad offerendum). Es gelten die von uns mit der Auftragsbestätigung angegebenen Preise bzw. die bei uns hinterlegten Kassenpreise. Die Preise sind inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht etwas anderes angegeben ist. Bei Angeboten, die ausschließlich an gewerbliche Kunden gerichtet sind, können die Preise auch ohne Umsatzsteuer angegeben sein, worauf gesondert hingewiesen wird. In den Preisen sind in jedem Falle nicht die Verpackungs-, Fracht- und Be- und Entladekosten sowie Kosten für eine Transportversicherung sowie Zölle und sonstige Abgaben enthalten. Diese werden gesondert ausgewiesen, soweit sie anfallen.
Soweit wir für unseren Kunden das Aufstellen und/oder Montieren der Ware übernehmen, sind die Kosten hierfür zzgl. etwaiger Reise- und Transportkosten sowie Auslösungen gesondert zu vergüten, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
 
5. Eigentumsvorbehalt und Sicherungen
Unsere Lieferungen erfolgen einschließlich etwaiger Zugaben („Naturalrabatte“) unter Eigentumsvorbehalt. Das heißt, dass die gelieferte Ware inklusive eventueller Zugaben bis zur Erfüllung unserer Zahlungsansprüche in unserem Eigentum verbleiben, auch wenn sie dem Kunden übergeben wurden (Vorbehaltsware). Ein Weiterverkauf der Vorbehaltsware vor Erfüllung unserer Zahlungsansprüche ist nur gewerblichen Wiederverkäufern im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter Eigentumsvorbehalt gestattet. Die Vorbehaltsware ist pfleglich zu behandeln und darf nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Insbesondere darf sie ohne Offenlegung der Eigentumsverhältnisse an Dritte weder verpfändet noch übereignet werden. Hiervon ausgenommen ist Befestigungs- und sonstiges Verbrauchsmaterial, das im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verarbeitet, insbesondere eingebaut wird. In jedem Falle des Weiterverkaufes oder einer Weiterverarbeitung unserer Vorbehaltsware tritt der Kunde die ihm hieraus entstehenden Forderungen gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten schon jetzt an uns in Höhe des uns zustehenden Zahlungsanspruches (Kaufpreis zzgl. Frachtkosten etc. = Rechnungsbetrag) ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Soweit unsere Kunden keine Verbraucher im Sinne des § 14 BGB sind, dienen die an uns abgetretenen Forderungen auch zur Sicherung sämtlicher künftiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, soweit und solange diesem gegenüber Forderungen zu unseren Gunsten bestehen (Kontokorrentvorbehalt). Der Kunde bleibt auch im Falle der Sicherungsabtretung bzw. des vorbehaltenen Eigentums zum Einzug des ihm zustehenden Kaufpreises berechtigt. Er verpflichtet sich dazu, uns den Namen und die Anschrift des oder der Drittabnehmer und die Höhe der diesen gegenüber bestehenden Forderung auf Verlangen bekannt zu geben. Des Weiteren verwaltet der Kunde die von ihm eingenommenen Zahlungen seiner Kunden, soweit sie an uns abgetreten sind, für uns treuhänderisch. Der Kunde hat bei ihm eingehende Zahlungen in Höhe der erfolgten Abtretung unverzüglich nach Zahlungseingang bei ihm an uns auszukehren. Die Fälligkeit unserer Zahlungsansprüche ihm gegenüber bleibt hiervon unberührt. Die Berechtigung des Kunden, die zur Sicherung abgetretenen Zahlungsansprüche Drittabnehmern gegenüber selbst beizutreiben, endet in dem Augenblick, in dem sich der Kunde uns gegenüber im Zahlungsverzug befindet und/oder über das Vermögen des Kunden Insolvenzantrag gestellt wurde, hilfsweise, das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Verlust, Beschädigung, Pfändung oder andere Eingriffe in Sicherungsgut oder Pfändungen der an uns abgetretenen Forderungen sind uns vom Kunden unverzüglich mitzuteilen unter Übersendung der die Pfändung auslösenden Schriftstücke wie z. B. Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse etc. Etwaig uns entstehende Kosten durch Interventionen zur Sicherung des bestehenden Sicherungseigentums bzw. der abgetretenen Forderungen hat der Kunde zu erstatten. Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden herabmindern und die uns bei Vertragsschluss nicht bekannt waren, so sind wir bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung dazu berechtigt, die Vorbehaltsware sofort heraus zu verlangen oder aber sofortige Bezahlung zu verlangen. Individuell getroffene Zahlungsziele sind in diesem Falle hinfällig.
 
6. Zahlungen
Zahlungen sind spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zu leisten. Spätestens nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde automatisch in Zahlungsverzug und macht sich schadenersatzpflichtig. Bei Zahlungsverzug wird die offene Forderung bei Verbrauchern jährlich mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins der EZB, bei Kunden, die nicht Verbraucher sind, mit 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins der EZB verzinst. Uns zu Zahlungszwecken übergebene Schecks und/oder Wechsel behalten wir uns vor, anzunehmen. In jedem Fall nehmen wir Schecks und/oder Wechsel nur erfüllungshalber an. Wir übernehmen keine Gewähr für rechtzeitige Vorlegung und/oder Protesterhebung. Diskontspesen sind zu vergüten. Das Sicherungseigentum erlischt erst mit vorbehaltloser Gutschrift des Nennbetrages des Schecks bzw. Wechsels auf unseren Geschäftskonten. Unsere Kunden, die nicht Verbraucher sind, haben die von uns ausgestellten Auftragsbestätigungen und/oder Rechnungen unverzüglich im Sinne des § 377 HGB zu überprüfen und etwaige Fehler anzuzeigen. Wurde mit unserem Kunden ein individuelles Zahlungsziel vereinbart, so ist dies hinfällig, sobald sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet. Die Forderung ist dann sofort zur Zahlung fällig. Dies gilt auch bei Nichteinhaltung von Zahlungszielen aus anderweitigen Geschäften zwischen uns und dem Kunden. Bei Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln, bei Zahlungseinstellung oder bei Einleitung eines der Schuldenregelung dienenden Verfahrens werden unsere sämtlichen Forderungen, auch wenn sie gestundet sind, oder wenn Ratenzahlung vereinbart wurde, sofort zur Zahlung fällig.
Zahlungen sind in Geld zu leisten. Bei Bestellungen, die nicht bei uns vor Ort (stationärer Handel) getätigt werden, geben wir zusätzlich an, welche Zahlungswege unseren Kunden zur Verfügung stehen.
Wir akzeptieren nur Zahlungen, die unsere Kunden von geschäftsmäßig innerhalb der Europäischen Union geführten Konten tätigen.
 
7. Aufrechnungsverbot/Zurückbehaltungsrecht
Gegen unsere Zahlungsansprüche können unsere Kunden nur aufrechnen, soweit ihr Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Eine Aufrechnung bleibt möglich, wenn die gegenläufigen Forderungen in einem Gegenseitigkeitsverhältnis (Synallagma) desselben Vertrages stehen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist ausgeschlossen, soweit es nicht ein Zurückbehaltungsrecht gem. § 320 BGB ist oder das Zurückbehaltungsrecht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
 
8. Lieferung / Annahme
Wir versenden die gekaufte Ware im Auftrag und auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Erfüllungsort ist im kaufmännischen Verkehr unser Betriebssitz. Teillieferungen sind uns gestattet, es sei denn, diese sind unseren Kunden nicht zumutbar. Die Gefahr geht mit Versendung auf den Kunden über (Versendungskauf). Angaben zu Lieferzeiten sind für uns bei Verträgen mit unseren gewerblichen Kunden unverbindlich. Absolute oder relative Fixgeschäfte bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung als absolute oder relative Fixgeschäfte unserer Zentrale in Hallstadt in Textform. Die Lieferfrist beginnt nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, soweit beizubringen, sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung, soweit vereinbart. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der vorgesehenen Frist versandbereit ist und dies dem Kunden mitgeteilt wurde bzw. der Liefergegenstand vom Werk zum Versand gegeben worden ist (Direktlieferung). Montageleistungen, auch wenn sie von uns übernommen worden sind, sind nicht innerhalb der Lieferfristen auszuführen, außer dies wäre ausdrücklich von uns bestätigt. Die Einhaltung jeder Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen unserer gewerblichen Kunden voraus. Eine schriftlich bestätigte Lieferfrist verlängert sich angemessen, falls uns deren Einhaltung infolge von uns nicht beherrschbarer Umstände wie Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Rohstoff- oder Energiemangel, Verkehrsstörungen, Brandschäden, Arbeitskampfmaßnahmen o.ä. bei uns oder unseren Zulieferern nicht möglich ist. Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, so können wir dem Kunden eine Abnahmefrist von 10 Tagen setzen. Verweigert der Kunde dann immer noch die Abnahme, können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz i.H.v. 15 % des Bruttokaufpreises (Kaufpreis zzgl. Umsatzsteuer) ohne weiteren Nachweis fordern. Dieser Schadenersatzanspruch reduziert sich, wenn der Kunde nachweist, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerem Umfang entstanden ist.
 
Für unsere Kunden, die Verbraucher sind und die Ware nicht bei uns vor Ort (stationärer Handel) gekauft haben, sind die angegebenen Lieferfristen verbindlich und dienen der Informationspflicht gem. § 312 Abs.1 S.2 BGB.
Wir liefern unsere Waren, egal über welchen Vertriebsweg gekauft (also auch über unseren Onlineshop) generell nur innerhalb Deutschlands, es sei denn, es wurde individuell eine Lieferung außerhalb Deutschlands vereinbart.
Soweit wir unsere Lieferfristen in Werktagen angeben, gelten der Samstag sowie alle gesetzlichen Feiertage in Bayern nicht als Werktage. Die Lieferfristen geben wir in unserem Onlineshop auf der jeweiligen Produktdetailseite sowie auf der Bestellübersicht vor Vertragsschluss an. Ansonsten ergeben sich die Lieferfristen aus unserer jeweiligen Auftragsbestätigung.
 
9. Verpackung
Unsere gewerblichen Kunden verzichten auf die Rückgabe von Verpackungen und werden diese ordnungsgemäß entsorgen. Andernfalls akzeptieren sie eine Nachbelastung von 2 % des Kaufpreises. Dies gilt nicht für Verpackungsmaterial, das einem Pfand und/oder Tauschsystem unterliegt und demgemäß zurückgeliefert bzw. verrechnet wird.
 
10. Mangelhaftung (Gewährleistung) und Schadenersatzansprüche
Für unsere Kunden, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Der Kunde hat uns Gelegenheit zu geben, uns von dem Mangel zu überzeugen und die Ware auf unser Verlangen und unsere Kosten in eine unsere Werkstätten zur Untersuchung zu bringen. Unsere Werkstätten befinden sich in 96103 Hallstadt und 96175 Pettstadt. Nur dort können wir die Ware untersuchen und/oder reparieren.
Für unsere gewerblichen Kunden gilt folgendes:
(1) Die gelieferte Ware ist vom Kunden sofort bei Anlieferung insbesondere auf Mängel zu überprüfen. Dabei festgestellte offensichtliche Mängel sind unverzüglich in Textform anzuzeigen. Transportschäden und fehlende Packstücke sind auch dem Spediteur unverzüglich zu melden. Soweit Mängel auch bei sorgfältigster Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind diese sofort nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. Unser Kunde hat in diesem Fall sofort die Be- und Verarbeitung und Verwendung der bestellten Ware einzustellen. Der Kunde hat uns Gelegenheit zu geben, uns von dem Mangel zu überzeugen und die Ware auf unser Verlangen in eine unserer Werkstätten in 96103 Hallstadt oder 96175 Pettstadt zur Untersuchung und evtl. Reparatur zu bringen. Untersuchungs- und/oder Reparaturmaßnahmen stellen kein Anerkenntnis eines Mangels oder eine Anerkenntnis gemäß § 212 Abs.1 Nr.1 BGB dar. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme ist die Rüge von Mängeln, die bei der Abnahme feststellbar gewesen sind, ausgeschlossen.
(2) Bei gewerblichen Kunden entfällt die gesetzliche Mangelhaftungsfrist von 2 Jahren. Die Mangelhaftungsfrist beträgt stattdessen ein Jahr ab Gefahrübergang, sofern sich nichts Abweichendes aus Vertrag oder Gesetz ergibt. Sollte durch den Hersteller des Liefergegenstandes eine längere Mangelhaftungsfrist oder eine Garantie eingeräumt werden, so treten wir unsere Rechte hieraus bereits mit dem Kauf an den Besteller/Käufer ab. Eine aktuelle Liste der einzelnen Mangelhaftungsfristen und -bedingungen bzw. der Garantiefristen- und -bedingungen der Hersteller kann jederzeit bei uns angefordert werden.
(3) Im Gewährleistungsfall leisten wir in Absprache mit dem Hersteller Beseitigung des Mangels oder Neulieferung nach unserer Wahl. Erforderliche Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, die dadurch entstehen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Sitz unseres Vertragspartners (Käufer) verbracht wurde, sind von uns nicht zwingend zu ersetzen, es sei denn, das Gesetz schreibt dies vor. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung hinsichtlich eines Mangels nachweislich zweimal fehl oder würde die Beseitigung des Mangels einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern und wird die Nachbesserung deshalb verweigert, so kann unser Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass kein Mangelhaftungsfall vorliegt, insbesondere bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind, und bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Kunden schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer).
Für unsere gewerblichen Kunden und für unsere Kunden, die Verbraucher sind, gelten die nachstehenden Ziffern. 10 (4) bis einschließlich 10 (9).
(4) Ergibt sich bei einer im Rahmen der Mängelrüge durchgeführten Prüfung der Ware, dass die Mängelrüge zu Unrecht erfolgt ist, sind wir berechtigt, eine verkehrsübliche Vergütung für die Prüfung der Ware sowie die Kosten für den Versand zu berechnen.
(5) Unsere Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, unsachgemäße Verwendung und Lagerung, fehlerhaften Einbau, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder infolge sonstiger Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
(6) Vom Besteller/Käufer oder Dritten ohne unsere Zustimmung vorgenommene Instandsetzungsarbeiten oder die unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner schließen den Mangelhaftungsanspruch wegen eines hierbei entstehenden Fehlers der Ware aus.
(7) In Fällen der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund (ausgenommen vorvertragliche Verletzungen) haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle, dass schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind, im Falle der schuldhaften Verletzung von vertraglichen Kardinalspflichten (Hauptvertragspflichten) oder bei arglistiger Täuschung sowie im Falle eines Ersatzanspruches gemäß § 437 Ziffer 2 BGB haften wir im gesetzlichen Umfang, wobei bei einer Verletzung von Kardinalspflichten unsere Haftung der Höhe nach auf den typischen, voraussehbaren Schaden beschränkt ist. Der Begriff der Kardinalspflicht wird entweder zur Kennzeichnung einer konkret beschriebenen, die Erreichung des Vertragszwecks gefährdenden, wesentlichen Pflichtverletzung gebraucht oder abstrakt erläutert als Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei Verzug hat unser Kunde alternativ zum Schadenersatz das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
(8) Im Falle von Datenverlusten haften wir nur, wenn unser Kunde die Datenbestände regelmäßig mindestens einmal täglich nachweisbar gesichert hat. Die Haftung für Datenverluste ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorhandensein einer Sicherungskopie beschränkt, es sei denn die Datenverluste wurden von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Ansonsten wird mit Ausnahme der Fälle eines Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit eine Haftung ausgeschlossen.
(9) Der Umfang unserer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
 
11. Exportkontrolle
(1) Die Lieferungen und Leistungen (Vertragserfüllung) stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Exportkontrollbestimmungen, insbesondere Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen. Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr oder Verbringung benötigt werden. Verzögerungen aufgrund von Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren setzen Fristen und Lieferzeiten außer Kraft. Werden erforderliche Genehmigungen nicht erteilt bzw. ist die Lieferung und Leistung nicht genehmigungsfähig, gilt der Vertrag bezüglich der betroffenen Teile als nicht geschlossen.
(2) Wir sind berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Kündigung für uns erforderlich ist zur Einhaltung nationaler und internationaler Rechtsvorschriften.
(3) Im Fall einer Kündigung nach Ziffer 11. (2) ist die Geltendmachung eines Schadens oder die Geltendmachung anderer Rechte durch den Kunden wegen der Kündigung ausgeschlossen.
(4) Der Kunde hat bei der Weitergabe der von uns gelieferten Güter (Hardware und/oder Software und/oder Technologie sowie dazugehörige Dokumente, unabhängig von Art und Weise der Zurverfügungstellung) oder der von uns erbrachten Werk- und Dienstleistungen (einschließlich technischer Unterstützung jeder Art) an Dritte im In- und Ausland die jeweils anwendbaren Vorschriften des nationalen und internationalen (Re-)Exportkontrollrechts einzuhalten.
 
12. Gerichtsstand, Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN Kaufrecht), gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Staates gewährt wird, indem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Im kaufmännischen Verkehr ist unser Erfüllungsort für die Erfüllung sämtlicher Ansprüche 96103 Hallstadt. Weiterhin ist im kaufmännischen Verkehr Gerichtsstand Bamberg, soweit nicht ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand gesetzlich zwingend zu wählen ist. Zwischen mehreren vertraglichen und/oder gesetzlichen Gerichtsständen können wir frei wählen, soweit nicht ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand gesetzlich zwingend zu wählen ist.
 
13. Alternative Streitbeilegung
Unsere Kunden, die Verbraucher sind, weisen wir darauf hin, dass die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereitstellt, die unter der Internetadresse http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Zu einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich auch nicht bereit.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
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Alles perfekt. Sehr schnelle Lieferung. Artikel wie beschrieben und passt. Vielen Dank
g***a (47)- Bewertung vom Käufer.
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Alles ist großartig, Einkaufen mit diesem Verkäufer ist großartig!Danke
_***_ (711)- Bewertung vom Käufer.
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