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White 11185525 OMR X 200 Hydraulik Motor schwarz lackiert

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eBay-Artikelnr.:144915753476
Zuletzt aktualisiert am 23. Sep. 2023 10:49:39 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Marke
White Drive
EAN
Nicht zutreffend
Herstellernummer
11185525

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Holstein Hydraulik GmbH
Stefan Schulz
Bürgermeister-Ehlbeck-Straße 7
24589 Dätgen
Germany
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:nofeleT1214019923494
:xaF1318029 2934 94+
:liaM-Emoc.kiluardyhnietsloh@ofni
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 321243098 Steuernummer: 20/294/08289
USt-IdNr.:
  • DE 321243098
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Verkaufs und Lieferbedingungen
 
Allgemeines:
 
Unsere Angebote sind freibleibend. Abweichenden Bedingungen des Kunden widersprechen wir ausdrücklich. Bestellt der Kunde mit abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so gelten diese nur dann, wenn und soweit wir Abweichungen ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt haben, und zwar für jeden einzelnen Vertrag.
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.
Der Kunde kann Rechte aus dem Vertragsverhältnis nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung auf Dritte übertragen.
Erfüllungsort ist Timmaspe, wenn die Vertragsparteien Kaufleute sind. Gerichtsstand ist Neumünster, wenn die Vertragsparteien Kaufleute sind. Diese Regelung gilt auch für Wechsel und Scheckverfahren. Sind die Parteien Kaufleute, so gilt die obige Zuständigkeit auch im Falle der Annullierung und des Rücktritts. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die deutsche Fassung dieser Bedingungen ist maßgebend.
Kostenvoranschläge, Zeichnungen und sonstige Unterlagen bleiben auch bei Versendung unser Eigentum. Wir behalten uns alle Urheberrechte daran vor. Die Unterlagen dürfen ohne unsere vorherige schriftlich oder in Textform erteilte Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
Die zu unseren Angeboten und/oder unseren Auftragsbestätigungen gehörenden Unterlagen, insbesondere Abbildungen, sowie Leistungs- und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit nicht ausdrücklich Anderes vereinbart ist.
Erhöhen sich nach Auftragsbestätigung und vor Absendung der Ware in unserer Firma die Löhne oder sonstige Gestehungskosten einschließlich unserer Bezugskosten beim Vorlieferanten, so sind wir berechtigt, zu dem ursprünglichen Kaufpreis die erhöhten Kosten zuzuschlagen. Hiervon ausgenommen sind Festpreisvereinbarungen.
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht, bevor alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Genehmigungen und Unterlagen vorliegen und alle dafür wesentlichen Fragen geklärt sind. Die Lieferfrist gilt bei rechtzeitiger Absendung der bestellten Gegenstände als eingehalten. Die Lieferfrist ist gehemmt, solange sich der Kunde mit einer seiner Leistungen im Rückstand befindet, insbesondere bis abgesprochene Vorkassezahlungen eingegangen sind. Unvorhersehbare Hindernisse, wie z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen, und höhere Gewalt berechtigen uns, soweit sie die Vertragserfüllung erschweren oder auch nur teilweise unmöglich machen, nach unserer Wahl die Lieferfrist entsprechend herauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn die Vertragserfüllung unmöglich wird, oder wenn wir in Verzug geraten, vorausgesetzt, dass wir die Lieferung auch nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist von mindestens 10 Werktagen mit Ablehnungsandrohung bewirken. Der Rücktritt ist schriftlich und unverzüglich nach Eintritt des Rücktrittsgrundes zu erklären. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung sind aus- geschlossen, es sei denn, es fällt uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Schadensersatzhaftung wegen Verzugs ist auf 50 % des eingetretenen Schadens, maximal jedoch auf den doppelten Wert des Liefergegenstandes begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht, sofern der Kunde wegen des von uns zu vertretenden Verzuges geltend machen kann, dass ein Interesse an der Vertragserfüllung entfallen ist.
Wird der Versand der Lieferung durch Umstände verzögert, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir berechtigt ein pauschales Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages für je- den angefangenen Monat, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, dem Kunden zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach. Dies gilt insbesondere für Umstände, die aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % behalten wir uns vor.
Die Versendung der bestellten Gegenstände erfolgt auf Kosten des Kunden in der vereinbarten Weise : Incoterm Codes 2010: EXW. Wir übernehmen keine Gewähr für die Wahl der billigsten Versandart. Verpackungskosten trägt der Kunde, ebenso alle Spesen für eine auf seinen Wunsch abgeschlossene Transportversicherung. Kisten und Verschläge werden dem Kunden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Waren mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Verzug der Annahme ist.
Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Mängelanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und der Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sehen wir uns lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung einer ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Das gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wir leisten keine Gewähr für Schäden und Störungen, die insbesondere auf natürliche Abnutzung und Verschleiß, fehlerhafte Installation bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden, unsachgemäßen Gebrauch und Bedienungsfehler zurückzuführen sind. Macht der Kunde Mängelansprüche geltend, so hat er die Beweislast hinsichtlich eines sachgemäßen Gebrauches und der korrekten Installation zu tragen. Ebenso wird keine Gewähr geleistet, wenn Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht der Originalspezifikation entsprechen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Dieses gilt nicht bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
Bei berechtigten Mängelrügen haben wir nach unserer Wahl das Recht, entweder die Mängel zu beseitigen oder die Ware unter Gutschrift des berechneten Betrages zurückzunehmen oder in an- gemessener Frist kostenlosen Ersatz zu leisten. Wir können die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Kunde seine Verpflichtungen uns gegenüber in gesetzlichem Umfang nicht erfüllt. Weitere Mängelansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Bei Bezug von Markenerzeugnissen gelten außer unseren allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen zusätzliche Bedingungen für den Verkauf von Markenerzeugnissen der betreffenden Hersteller. Diese zusätzlichen Bedingungen sind Bestandteil dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Jeder Fachhändler ist verpflichtet, sich vom Inhalt der besonderen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Hersteller von Markenerzeugnissen Kenntnis zu verschaffen. Sie stehen jederzeit zur Einsichtnahme in unseren Geschäftsräumen zur Verfügung und können auch von uns angefordert werden.
16. Die Zahlung des Verkaufspreises erfolgt per Vorkasse, wenn nichts anderes vereinbart ist, in bar oder durch Überweisung auf unsere Konten. Reparatur -und Montagerechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar. Aufrechnungen gegen unsere Kaufpreisforderungen oder entsprechende Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind, soweit diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, ausgeschlossen. Wird uns nach Abschluss des Kaufvertrages eine ungünstige Finanzlage des Kunden bekannt, so sind wir berechtigt, ohne Rücksicht auf frühere Vereinbarungen die sofortige volle Bezahlung des Kaufpreises oder hinreichende Sicherheitsleistung oder, wenn der Kunde unserem Verlangen nicht nachkommt, Schadenersatz zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollen Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung oder aus sonstigem Rechtsgrund erwachsenen Forderungen gegen den Kunden vor. Wir bleiben Eigentümer der gelieferten Gegenstände, unabhängig von der Verarbeitungsstufe oder der Form, in der sie sich gerade befinden. Sollte eine Verbindung oder Vermischung von Waren von uns mit Waren des Kunden erfolgen, so überträgt uns der Kunde schon im Voraus das Eigentums -oder Miteigentumsrecht an den verbundenen Gegenständen und verwahrt diese sorgfältig für uns. Bei Verbindung oder Vermischung mit Waren Dritter bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
Der Kunde ist verpflichtet, die uns nach Ziffer 16 gehörenden Gegenstände gegen Feuer und Diebstahl zu versichern.
Sollte eine unter Eigentumsvorbehalt stehende Sache wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes werden, so ist eine entsprechende Entschädigung nach § 951 Abs. 1 BGB zu zahlen.
Nehmen wir unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Gegenstände zurück, so gilt die Rücknahme nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies dem Kunden schriftlich oder in Textform anzeigen.
Der Kunde darf Gegenstände, die in unserem Eigentum stehen, nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund beim Kunden entstehenden Forderungen, welche diese Gegenstände betreffen, tritt der Kunde hiermit in Höhe des Lieferpreises der Ware zuzüglich 20 % Aufschlag an uns zur Sicherung ab. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen abzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen freizugeben, soweit ihr Wert unsere Forderungen um 20 % übersteigt.
Der Kunde ist verpflichtet, Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen uns sofort mitzuteilen.
Soweit im Lande des Kunden für Übereignung der gelieferten Gegenstände oder der Sicherheiten besondere Voraussetzungen oder Formvorschriften bestehen, hat der Kunde für deren Erfüllung auf seine Kosten Sorge zu tragen.
Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, Ihre Bonität. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
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