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fibuman e 2023 Große Einnahme-Überschuss-Rechnung, Lieferung per E-Mail/Download

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eBay-Artikelnr.:143821570004
Zuletzt aktualisiert am 02. Jan. 2023 13:49:39 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Artikel, dessen Originalverpackung (sofern zutreffend) nicht geöffnet oder entfernt wurde. Der ...
Produktart
Buchhaltung
Mindestens erforderlicher Arbeitsspeicher
min. 1GB, empfohlen 2GB
Plattform
Windows
Sprache
Deutsch
Anzahl der Geräte
1
Ausländisches Produkt
Nein
Herstellernummer
0705184501748eJV2021
Marke
novoPLAN Software GmbH Buchhaltungsprogramme
Modell
Buchhaltungsprogramm
Format
Digitaler Download
Modifizierter Artikel
Nein
Herstellungsland und -region
Deutschland
Für Betriebssysteme
Microsoft Windows 11, Windows, Microsoft Windows 10, Microsoft Windows 10 64-bit
Lizenzkategorie
Standard
Betriebssysteme
empfohlen: Windows 10 oder 11, möglich auch 7, 8
Mindestens erforderlicher Festplattenspeicher
200 MB
Vertriebsmedien
Lieferung per Download am Bestelltag möglich.
Mindestens erforderliche Prozessorgeschwindigkeit
512 MHz
EAN
0705184501601

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Novoplan Software GmbH
Gisela Siegel
Hardtstr. 21
59602 Rüthen
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT080825920
:xaF632325920
:liaM-Eed.nalpovon@piv
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr
USt-IdNr.:
  • DE 125693722
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
§ 1 Geltungsbereich
Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Lizenzvereinbarungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Entgegenstehende oder von den Bedingungen der novoPLAN Software GmbH abweichende Bedingungen erkennt die novoPLAN Software GmbH nicht an. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen/Lizenzvereinbarungen sind nur wirksam, wenn die novoPLAN Software GmbH sie schriftlich bestätigt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Lizenzvereinbarungen gelten im Rahmen einer dauerhaften Geschäftsbeziehung auch dann, wenn sie nicht jedes einzelne Mal ausdrücklich in den Vertrag mit aufgenommen wurden; diese Regelung gilt jedoch nur gegenüber Unternehmern.
Sofern der Kunde diese Lizenzvereinbarung ableht, muss er den sofortigen Abbruch der Installation veranlassen. Die Software darf nur unter der Geltung dieser Lizenzvereinbarung installiert und genutzt werden.
§ 2 Vertragsschluss
Für den Vertragsschluss im Rahmen einer Bestellung im Internetshop der novoPLAN Software GmbH gelten folgende Regelungen: In dem der Kunde eine Bestellung absendet, gibt er ein Angebot im Sinne von § 145 BGB ab. Der Kunde erhält eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese Bestätigungsmail stellt keine Annahmeerklärung dar. Der Kunde wird auf mögliche Fehler in den Angaben zum Sortiment ggf. gesondert hingewiesen. In diesem Fall wird dem Kunden ein entsprechendes Gegenangebot unterbreitet. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung gem. § 151 Satz 1 BGB. Der Vertrag kommt zustande, wenn die novoPLAN Software GmbH das Angebot des Kunden innerhalb von zehn Tagen schriftlich oder in Textform annimmt oder die bestellte Ware übersendet oder der Kunde zur Vorkasse aufgefordert wird und diese Vorleistung vom Kunden erbracht wird oder der Kunde nach Erhalt eines Online-Codes oder Links die Software zum Download abruft oder die Software per E-Mail an den Kunden versandt wird. Gleiches gilt, wenn der Kunde vorab eine eingeschränkte Testversion genutzt hat und den Link zum Upgrade oder die fehlenden Dateien per Mail erhalten hat. Im Übrigen richtet sich der Vertragsschluss nach den gesetzlichen Regelungen.
§ 3 Vertragsgegenstand
Der Kunde erhält ein Softwareprodukt, welches entweder in Form eines Datenträgers, als Download-Datei oder als ausführbare Datei zur Verfügung gestellt wird. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er lediglich ein einfaches Nutzungsrecht bzw. eine einfache Lizenz an der Software erwirbt. Das Urheberrecht an der Software (einschließlich aller mitgelieferten Funktionen und Services) und Dokumentationen (einschließlich etwaiger Produktverpackungen) ist Eigentum der novoPLAN Software GmbH. Alle Urheberrechte an der Software verbleiben bei der novoPLAN Software GmbH. Nachdem das Einverständnis mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. dieser Lizenzvereinbarung durch den Vertragsschluss erfolgt ist, erhält der Kunde Rechte bezüglich der Verwendung dieser Software für die Dauer der Servicelaufzeit. Die Servicelaufzeit beginnt mit dem Datum der Erstinstallation einer Kopie der Software und erstreckt sich über den Zeitraum, der in der Dokumentation, den zugehörigen Übertragungsunterlagen oder dem Nutzungsvertrag genannt wird. Sollte eine Begrenzung der Laufzeit nicht vereinbart sein, erhält der Kunde ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an der Software. Sollte der Kunde einen V.I.P. Vertrag abgeschlossen haben, werden dem Kunden für die Dauer der Servicelaufzeit kostenlose Programm-Updates zur Verfügung gestellt. Kunden ohne V.I.P. Vertrag werden über eine Online-Meldung darüber informiert, dass ein Update zur Verfügung steht. Dem Kunden steht es frei, dieses Update kostenpflichtig zu erwerben. Um Softwarepiraterie wirksam begegnen zu können, behält sich die novoPLAN Software GmbH das Recht vor, vom Kunden die Zusendung einer bestimmte Datei per E-Mail zu fordern, um überprüfen zu können, ob es sich bei der genutzten Software um eine Original-Version handelt. Die Überprüfung ist für den Kunden kostenfrei. Für die Dauer der Servicelaufzeit ist der Kunde berechtigt, eine Kopie dieser Software auf einem Einzelcomputer zu installieren. Sollte in der zugehörigen Dokumentation, den zugehörigen Übertragungsunterlagen oder dem Kaufvertrag eine größere Anzahl von Kopien und/oder Computern angegeben sein, ist der Kunde berechtigt,
die Software in Übereinstimmung mit diesen Angaben zu nutzen,eine Kopie der Software zu Backup- oder Archivierungszwecken anzufertigen oder die Software auf die Festplatte seines Computers zu kopieren und den/die Originaldatenträger zu Backup- oder Archivzwecken aufzubewahren.
die Software in einem Netzwerk einzusetzen, vorausgesetzt, dass der Kunde über eine lizenzierte Kopie der Software für jeden Computer verfügt, der über das Netzwerk auf die Software zugreifen kann.
sämtliche Rechte an der Software, die dem Kunden unter dieser Lizenzvereinbarung gewährt werden, unwiderruflich einem Dritten zu überlassen, vorausgesetzt, dass der Kunde alle Kopien der Software und der Begleitdokumentation übergibt, das Programm auf seinen Rechnern deinstalliert hat und der Empfänger der Software sich mit den Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung einverstanden erklärt. Eine teilweise Übertragung dem Kunden unter dieser Lizenzvereinbarung gewährten Rechte ist nicht statthaft. Falls die entsprechende Dokumentation dem Kunden z. B. ein Nutzungsrecht für mehrere Kopien der Software einräumt, ist nur eine Übertragung der Rechte zur Nutzung aller dieser Kopien der Software zulässig.
Der Kunde ist nicht berechtigt,
einen beliebigen Teil der Software zu verleihen, zu vermieten oder Unterlizenzen zu vergeben.
außer in gesetzlich zulässigem Umfang und unter gesetzlich zulässigen Umständen, die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu ändern, zu übersetzen oder zu versuchen, den Quellcode der Software zugänglich zu machen oder abgeleitete Werke der Software zu erstellen.
die Software für irgendeine Art zu verwenden, zu der der Kunde gemäß vorliegender Lizenz nicht berechtigt ist.
anderen Personen die oben genannten Punkte im Hinblick mit der erworbenen Nutzungslizenz zu gestatten.
Als Erwerber einer einfachen Nutzungslizenz und Kunde eines V.I.P. Vertrages ist der Kunde berechtigt, neue Softwarefunktionen/Updates etc. zu beziehen, soweit diese Funktionen von der novoPLAN Software GmbH nach eigenem Ermessen während der Servicelaufzeit für die Software verfügbar gemacht werden. Die novoPLAN Software GmbH ist ständig darum bemüht, die Benutzerfreundlichkeit und Leistung ihrer Produkte und Services zu verbessern. Zur Optimierung der Software kann die novoPLAN Software GmbH nach eigenem Ermessen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Funktionen zur Software hinzufügen oder Softwarefunktionen ändern bzw. entfernen.
Die Software der novoPLAN Software GmbH erfasst im Falle eines Online-Updates bestimmte Informationen des Computers, auf dem sie installiert ist. Dazu gehören
der Name, den der Computer, auf dem die Software installiert wird, bei seiner Einrichtung erhielt.
Statusinformationen bezüglich Installation und Betrieb der Software.
die Softwareversion ihres Betriebssystems.
die IP-Adresse des Computers, auf dem die Software installiert ist.
Informationen zur verwendeten Hardware.
Sollten andere Produkte oder Dienstleistungen angeboten und verkauft bzw. zur Verfügung gestellt werden, sind diese Vertragsgegenstand.
§ 4 Lieferung, Versandkosten, Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt zu den jeweils im Angebot ausgewiesenen Versandkosten. Sofern der Kunde Verbraucher ist, trägt die novoPLAN Software GmbH unabhängig von der Versandart in jedem Fall das Versandrisiko. Sofern der Kunde Unternehmer ist, gehen alle Risiken und Gefahren der Versendung auf den Kunden über, sobald die Ware von der novoPLAN Software GmbH an den beauftragten Logistikpartner übergeben worden ist. Sofern der Kunde die Software der novoPLAN Software GmbH über das Internet herunterlädt, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Download vom Kunden begonnen wurde. Sofern der Download unterbrochen wird oder aus sonstigen Gründen nicht oder nur teilweise möglich ist, stellt die novoPLAN Software GmbH dem Kunden die Software auf dessen Verlangen jedoch erneut per E-Mail oder auf anderen elektronischen Wegen zur Verfügung. Ein Entgelt entsteht hierfür nicht.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der novoPLAN Software GmbH. Sofern es sich bei der Ware um Software handelt, weist die novoPLAN Software GmbH darauf hin, dass der Kunde lediglich ein einfaches Nutzungsrecht an der Software erhält und Eigentum lediglich an dem Datenträger erworben wird. Diesbezüglich wird Bezug genommen auf § 3 dieser AGB.
§ 6 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei allen während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Lieferung auftretenden Mängel hat der Kunde das gesetzliche Recht auf Nacherfüllung (nach Wahl des Kunden: Mangelbeseitigung oder Neulieferung) und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt sowie auf Schadensersatz. Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft im Sinne von § 343 HGB, muss der Kunde die Beanstandung unverzüglich schriftlich mitteilen und die Ware zur Nachprüfung für die novoPLAN Software GmbH bereit halten, um seinen Obliegenheiten im Sinne von § 377 HGB nachzukommen. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne von § 377 HGB, kann der Kunde bei offensichtlichen Mängeln, Minder- oder Fehllieferung nach Ablauf von 3 Tagen ab Erhalt der Ware keine Rechte mehr geltend machen. Die Gewährleistungsrechte stehen nur dem Kunden zu und sind nicht abtretbar. Die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern beträgt lediglich ein Jahr. Eine Nachbesserung von Software-Fehlern kann auf unterschiedliche Arten (z. B. Software-Updates) erfolgen. Der novoPLAN Software GmbH steht es frei, eine bestimmte Art der Nachbesserung abzulehnen, wenn hierdurch der Erfolg der Nachbesserung nicht verhindert wird.
§ 7 Verbraucherinformationen bei Fernabsatzverträgen über den Erwerb von Waren
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem gewerblichen Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf und dem Endkunden zur alleinigen Nutzung überlassen, d. h. er darf diese weder kopieren noch verändern, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung oder des Erwerbs einer Mehrfachlizenz.
§ 8 Preise/Zahlungsbedingungen/Abtretung
Die Preise der novoPLAN Software GmbH verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Alle Rechnungsbeträge sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ohne jegliche Abzüge sofort fällig. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der novoPLAN Software GmbH anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die Abtretung von Forderungen gegen die novoPLAN Software GmbH an Dritte ist ausgeschlossen, sofern die novoPLAN Software GmbH der Abtretung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die die Interessen der novoPLAN Software GmbH an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbotes überwiegen. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen im Sinne von § 6 ist nicht zustimmungsfähig.
§ 9 Kostentragung bei Widerruf
Sofern der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, hat er die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.
§ 10 Haftung
Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die novoPLAN Software GmbH für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie aus sonstigen mittelbaren Schäden und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von der novoPLAN Software GmbH garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Kunden gegen solche Schäden abzusichern. Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens der novoPLAN Software GmbH entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit die Haftung der novoPLAN Software GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der novoPLAN Software GmbH.
§ 11 Vertragsstrafe/Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzungen
Begeht der Kunde bei der Nutzung einer Software der novoPLAN Software GmbH eine von ihm zu vertretene Urheberrechtsverletzung (z. B. durch Übernutzung oder unerlaubte Weitergabe bzw. Vervielfältigung von Software oder Dokumentation), ist der Kunde verpflichtet, eine Vertragsstrafe zu zahlen. Sofern ein Unternehmer in gewerblicher Absicht gegen das Urheberrecht der novoPLAN Software GmbH verstößt, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens des 5-fachen Preises der jeweiligen Software, höchstens jedoch der 20-fache Preis der jeweiligen Software geltend gemacht. Eine gewerbliche Absicht liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde die Software vervielfältigt und Kopien gegen Entgelt verbreitet oder eine Kopie der Software zum Upload in einer Internettauschbörse (insbesondere bei peer-to-peer-Netzwerken) anbietet. Bei einem Verstoß eines Unternehmers ohne gewerbliche Absicht gegen das Urheberrecht der novoPLAN Software GmbH wird mindestens der 4-fache und maximal der 15-fache Preis der jeweiligen Software geltend gemacht. Verstößt ein Verbraucher gegen das Urheberrecht der novoPLAN Software GmbH, fällt eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen Preises der jeweiligen Software an. Die Vertragsstrafe wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung geltend gemacht. Die novoPLAN Software GmbH behält sich vor, darüber hinaus Unterlassungs- und Schadensersatzanprüche geltend zu machen. Gegenüber Verbrauchern wird eine verwirkte Vertragsstrafe auf einen evtl. darüber hinausgehenden Schadensersatzanspruch angerechnet. Die novoPLAN Software GmbH behält sich das Recht vor, im Falle eines Verstoßes gegen das Urheberrecht, die Nutzung des Programmes und/oder die Zurverfügungstellung von Online-Updates ganz oder teilweise einzustellen.
§ 12 Registrierung
Um die weiteren Services (Garantieleistungen, telefonische Unterstützung etc.) der novoPLAN Software GmbH nutzen zu können, muss jede Software durch Absenden der ausgefüllten und unterschriebenen Registrierkarte legitimiert werden. Die Registrierkarte kann kostenlos bei der novoPLAN Software GmbH angefordert werden. Unterbleibt die Softwareregistrierung länger als 21 Tage ab Kaufdatum oder Versand der angeforderten Registrierkarte, erlöschen alle Serviceansprüche gegenüber der novoPLAN Software GmbH.
§ 13 Datenschutzhinweis
Die novoPLAN Software GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Kundendaten werden gem. § 33 Bundesdatenschutzgesetz gespeichert. Die novoPLAN Software GmbH wird sämtliche datenschutzrechtlichen Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Teledienste Datenschutzgesetzes, beachten. Der Kunde stimmt der Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu. Im Übrigen verweist die novoPLAN Software GmbH auf ihre Datenschutzerklärung.
§ 14 Anwendbares Gericht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit, Schriftform
Jede Änderung des Vertrages, auch mündliche Vereinbarungen, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen bei Abschluss des zugrunde liegenden Vertrages nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sofern der Kunde Verbraucher ist, bleiben die nach dem Recht des Aufenthaltslandes des Kunden zugunsten des Verbrauchers geltenden gesetzlichen Regelungen und Rechte von dieser Vereinbarung unberührt. Sofern der Kunde ein Kaufmann im Sinne des HGB oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, ist das Amtsgericht des Geschäftssitzes der novoPLAN Software GmbH ausschließlicher Gerichtsstand.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bedingung soll durch eine andere gültige Bedingung ersetzt werden, die dem Regelungsgehalt am nächsten kommt, der zwischen der Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Nichtigkeit der ungültigen Bestimmung vorher gekannt hätten.
 
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novoplansoftware

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Vor über einem Jahr
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